Aktivitäten zur Istanbul-Konvention

Anfrage an: Landgericht Memmingen

Eine Aufstellung aller Ihrer Aktivitäten zum Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt ("Istanbul-Konvention"). Dies kann sowohl Aktivitäten zur Information über die Konvention als auch zu deren Umsetzung beinhalten.

Insbesondere bitte ich auch um folgende Informationen:

(1) Seit wann liegt Ihnen die Istanbul-Konvention vor?
(2) Wann kam sie erstmalig bei Ihnen zum Einsatz?
(3) Wie wird die Istanbul-Konvention bei Ihnen in Aus- und Fortbildung integriert?
(4) Wann und wie häufig fanden entsprechende Aus- und Fortbildungsformate statt?
(5) Wie wird die Qualität des nachhaltigen Einsatzes der Istanbul-Konvention sichergestellt?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    13. August 2020
  • Frist
    15. September 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Aufstellung …
An Landgericht Memmingen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Aktivitäten zur Istanbul-Konvention [#195148]
Datum
13. August 2020 11:58
An
Landgericht Memmingen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Aufstellung aller Ihrer Aktivitäten zum Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt ("Istanbul-Konvention"). Dies kann sowohl Aktivitäten zur Information über die Konvention als auch zu deren Umsetzung beinhalten. Insbesondere bitte ich auch um folgende Informationen: (1) Seit wann liegt Ihnen die Istanbul-Konvention vor? (2) Wann kam sie erstmalig bei Ihnen zum Einsatz? (3) Wie wird die Istanbul-Konvention bei Ihnen in Aus- und Fortbildung integriert? (4) Wann und wie häufig fanden entsprechende Aus- und Fortbildungsformate statt? (5) Wie wird die Qualität des nachhaltigen Einsatzes der Istanbul-Konvention sichergestellt?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 195148 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195148/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Aktivitäten zur Istanbul-Konvention“ vom 13.08.2…
An Landgericht Memmingen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Aktivitäten zur Istanbul-Konvention [#195148]
Datum
24. Januar 2021 01:07
An
Landgericht Memmingen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Aktivitäten zur Istanbul-Konvention“ vom 13.08.2020 (#195148) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 132 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 195148 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195148/
Landgericht Memmingen
Auskunftsersuchen zur "Istanbul-Konvention" DER PRÄSIDENT DES LANDGERICHTS MEMMINGEN Gz.: LG MM 1271E-7…
Von
Landgericht Memmingen
Betreff
Auskunftsersuchen zur "Istanbul-Konvention"
Datum
26. Januar 2021 10:09
Status
Warte auf Antwort
DER PRÄSIDENT DES LANDGERICHTS MEMMINGEN Gz.: LG MM 1271E-708/2020 Sehr geehrteAntragsteller/in unter Bezugnahme auf Ihre Sachstandsanfrage vom 25.01.2021 zur Anfrage vom 13.08.2020 wird auf die Schreiben des Herrn Präsidenten des Oberlandesgerichts München vom 21.10.2020 und vom 23.11.2020, Aktenzeichen OLG M 1271E-3108/2020 verwiesen. Da Sie Ihre seinerzeitige Anfrage offenbar an mehrere Gerichte im Bezirk des Oberlandesgerichts München gerichtet haben, wurde - um einen einheitlichen Umgang mit diesen Anfragen zu ermöglichen - die Angelegenheit beim Oberlandesgericht München weiterbearbeitet. Seitens des Landgerichts Memmingen ist daher weiter nichts mehr veranlasst, da Ihre Sachstandsanfrage vom 25.01.2021 keinen neuen Sachvortrag enthält. Bitte betrachten Sie diese Nachricht als abschliessend. Weitere Eingaben in dieser Angelegenheit werden - nach Prüfung - nicht mehr beantwortet, § 17 Allgemeine Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaates Bayern. I.A.

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Auskunftsersuchen zur "Istanbul-Konvention" [#195148] Gz.: LG MM 1271E-708/2020 Sehr << Anred…
An Landgericht Memmingen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Auskunftsersuchen zur "Istanbul-Konvention" [#195148]
Datum
13. Februar 2021 00:25
An
Landgericht Memmingen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Gz.: LG MM 1271E-708/2020 Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht vom 26. Januar. Mir ist nicht recht klar, warum das Oberlandesgericht München über die Informationen verfügen sollte, die ich konkret zum Landgericht Memmingen angefragt hatte. Das Landgericht Memmingen müsste für meine Anfrage zuständig sein. Ich möchte Sie also bitten, meine Anfrage zu bearbeiten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 195148 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195148/