Aktivitäten zur Istanbul-Konvention in ihrem Ministerium

Eine Aufstellung aller Ihrer Aktivitäten zum Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt ("Istanbul-Konvention"). Dies kann sowohl Aktivitäten zur Information über die Konvention als auch zu deren Umsetzung beinhalten.

Insbesondere bitte ich auch um folgende Informationen:

(1) Seit wann liegt Ihnen die Istanbul-Konvention vor?
(2) Wann haben Sie Sich erstmalig mit deren Umsetzung beschäftigt?
(3) Wie setzen Sie die Istanbul-Konvention um?
(3) Wie wird die Istanbul-Konvention bei Ihnen in Aus- und Fortbildung integriert?
(4) Wann und wie häufig fanden entsprechende Aus- und Fortbildungsformate statt?
(5) Wie wird die Qualität des nachhaltigen Einsatzes der Istanbul-Konvention sichergestellt?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    13. August 2020
  • Frist
    15. September 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrteAntragsteller/in ich möchte …
An Behörde für Justiz und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Aktivitäten zur Istanbul-Konvention in ihrem Ministerium [#195202]
Datum
13. August 2020 12:02
An
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrteAntragsteller/in ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Eine Aufstellung aller Ihrer Aktivitäten zum Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt ("Istanbul-Konvention"). Dies kann sowohl Aktivitäten zur Information über die Konvention als auch zu deren Umsetzung beinhalten. Insbesondere bitte ich auch um folgende Informationen: (1) Seit wann liegt Ihnen die Istanbul-Konvention vor? (2) Wann haben Sie Sich erstmalig mit deren Umsetzung beschäftigt? (3) Wie setzen Sie die Istanbul-Konvention um? (3) Wie wird die Istanbul-Konvention bei Ihnen in Aus- und Fortbildung integriert? (4) Wann und wie häufig fanden entsprechende Aus- und Fortbildungsformate statt? (5) Wie wird die Qualität des nachhaltigen Einsatzes der Istanbul-Konvention sichergestellt?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 195202 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195202/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz. Die Federführ…
Von
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Betreff
WG: [EXTERN]- Aktivitäten zur Istanbul-Konvention in ihrem Ministerium [#195202]
Datum
20. August 2020 14:40
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz. Die Federführung für alle Belange im Zusammenhang mit der Istanbul-Konvention hat in Hamburg die Sozialbehörde. Sie ist damit auskunftspflichtige Behörde im Sinne des § 11 HmbTG. Sie können die Sozialbehörde unter der E-Mail-Anschrift <<E-Mail-Adresse>> kontaktieren. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich Ihre Anfrage gemäß § 11 Absatz 2 Satz 3 HmbTG nicht dorthin weiterleiten kann. Gerne beantworte ich aber aus dem Geschäftsbereich der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz Ihre Fragen zu Ziffern 4 und 5 (in Ihrer E-Mail bezeichnet als Ziffern 3 und 4). Im Bereich Fortbildung im Geschäftsbereich der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz gab bzw. gibt es im Zeitraum ab 01.01.2018 folgende Fortbildungen mit Bezug zum Thema "Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt": Als interdisziplinäre Fortbildung wurde am 19.08.2019 unter der Leitung eines Diplom-Psychologen eine Fortbildung zum Thema "Umgang mit hocheskalierten Familienkonflikten" angeboten. Dieses Seminar wurde einmalig angeboten und beschäftigte sich mit der Konfliktdynamik von Paar- und Familienkonflikten. Am 30. 10.2021 wird eine Fortbildung für Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte zum Thema "Videovernehmung von Kindern und Jugendlichen" stattfinden. Dabei geht es um Opferschutz für Kinder und Jugendliche, wenn diese unter anderem von Gewaltdelikten innerhalb der Familie betroffen sind. Am 18.03.2021 wird eine Fortbildung zum Thema Opferschutz und psychosoziale Prozessbegleitung stattfinden. Hier geht es um die Stärkung der Opferrechte von Kindern, Jugendlichen sowie erwachsenen Opfern schwerer Gewalt- und Sexualdelikte. Freundliche Grüße