Aktivitäten zur Istanbul-Konvention in ihrem Ministerium

Eine Aufstellung aller Ihrer Aktivitäten zum Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt ("Istanbul-Konvention"). Dies kann sowohl Aktivitäten zur Information über die Konvention als auch zu deren Umsetzung beinhalten.

Insbesondere bitte ich auch um folgende Informationen:

(1) Seit wann liegt Ihnen die Istanbul-Konvention vor?
(2) Wann haben Sie Sich erstmalig mit deren Umsetzung beschäftigt?
(3) Wie setzen Sie die Istanbul-Konvention um?
(3) Wie wird die Istanbul-Konvention bei Ihnen in Aus- und Fortbildung integriert?
(4) Wann und wie häufig fanden entsprechende Aus- und Fortbildungsformate statt?
(5) Wie wird die Qualität des nachhaltigen Einsatzes der Istanbul-Konvention sichergestellt?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    13. August 2020
  • Frist
    12. September 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Aufstellung aller…
An Niedersächsisches Justizministerium Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Aktivitäten zur Istanbul-Konvention in ihrem Ministerium [#195216]
Datum
13. August 2020 12:02
An
Niedersächsisches Justizministerium
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Aufstellung aller Ihrer Aktivitäten zum Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt ("Istanbul-Konvention"). Dies kann sowohl Aktivitäten zur Information über die Konvention als auch zu deren Umsetzung beinhalten. Insbesondere bitte ich auch um folgende Informationen: (1) Seit wann liegt Ihnen die Istanbul-Konvention vor? (2) Wann haben Sie Sich erstmalig mit deren Umsetzung beschäftigt? (3) Wie setzen Sie die Istanbul-Konvention um? (3) Wie wird die Istanbul-Konvention bei Ihnen in Aus- und Fortbildung integriert? (4) Wann und wie häufig fanden entsprechende Aus- und Fortbildungsformate statt? (5) Wie wird die Qualität des nachhaltigen Einsatzes der Istanbul-Konvention sichergestellt?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 195216 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195216/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Niedersächsisches Justizministerium
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre unten stehende Anfrage hat die Pressestelle des Niedersächsischen Justizminist…
Von
Niedersächsisches Justizministerium
Betreff
WG: Neue Anfrage: Aktivitäten zur Istanbul-Konvention in ihrem Ministerium [#195216]
Datum
13. August 2020 14:16
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre unten stehende Anfrage hat die Pressestelle des Niedersächsischen Justizministeriums erreicht. Sie wünschen verschiedene Auskünfte zu "Aktivitäten zur Istanbul-Konvention" und nehmen dabei Bezug auf das Niedersächsische Umweltinformationsgesetz sowie auf das Verbraucherinformationsgesetz. Spricht etwas dagegen, dass ich Ihre Anfrage als Presseanfrage im weitesten Sinne behandele und versuche, Ihnen im Laufe der kommenden Woche Antworten auf Ihre Fragen zu schicken? Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in nein, da dürfte nichts dagegen sprechen, besten Dank! Mit freundlichen Grüßen <&…
An Niedersächsisches Justizministerium Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Neue Anfrage: Aktivitäten zur Istanbul-Konvention in ihrem Ministerium [#195216]
Datum
13. August 2020 14:42
An
Niedersächsisches Justizministerium
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in nein, da dürfte nichts dagegen sprechen, besten Dank! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 195216 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195216/

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Niedersächsisches Justizministerium
Sehr geehrteAntragsteller/in Sie haben an die Pressestelle des Niedersächsischen Justizministeriums eine Anfrage …
Von
Niedersächsisches Justizministerium
Betreff
WG: Neue Anfrage: Aktivitäten zur Istanbul-Konvention in ihrem Ministerium [#195216]
Datum
19. August 2020 10:34
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Sie haben an die Pressestelle des Niedersächsischen Justizministeriums eine Anfrage gerichtet, die sich mit der Umsetzung der sog. Istanbul-Konvention im Geschäftsbereich des Ministeriums beschäftigt. Dazu können wir Ihnen das Folgende mitteilen: Die von << Adresse entfernt >> ratifizierte Istanbul-Konvention ist am 1. Februar 2018 als Bundesrecht in Kraft getreten. Seither sind alle relevanten staatlichen Stellen mit der Umsetzung der Maßnahmen in den eigenen Zuständigkeitsbereichen befasst. Im Zuständigkeitsbereich des Nds. Justizministeriums sind dies vor allem die Komplexe „Aus- und Fortbildung“: 1. Die Koordinierungsstelle „Häusliche Gewalt“ beim Landespräventionsrat Niedersachsen im Nds. Justizministerium bietet regelmäßig Fortbildungen und Vernetzungsveranstaltungen an, die sich an den Inhalten der Istanbul-Konvention orientieren. So wird jährlich eine zweitägige Fortbildung zum Thema „Gefährdungseinschätzung und Fallmanagement bei Hochrisikofällen häuslicher Gewalt“ organisiert, die einem interdisziplinären Kreis von Teilnehmenden (aus Polizei, Frauenunterstützungseinrichtungen, Justiz, Jugendamt, Täterarbeit, etc.) offensteht. Die interdisziplinäre Vernetzung und Zusammenarbeit aller zentralen Stellen zur Bekämpfung und Verhinderung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt ist eine wesentliche Forderung der Istanbul-Konvention. Vor diesem Hintergrund ist auch die jährliche Fachtagung „Betrifft: Häusliche Gewalt“ der Koordinierungsstelle zu nennen, welche landesweit über 200 Fachkräfte versammelt und eine wichtige Plattform für Wissenstransfer und kollegialen Austausch zum Thema häusliche Gewalt in Niedersachsen darstellt. Die Fachtagung sowie die Fortbildungen der Koordinierungsstelle werden regelmäßig evaluiert und so ein hohes Maß an Qualität sichergestellt. Auch das Thema Prävention spielt in der Istanbul-Konvention eine wesentliche Rolle. Die Umsetzung von Maßnahmen zur Sensibilisierung der Gesellschaft für das Thema Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt stellt eine zentrale Forderung der Konvention dar. Vor diesem Hintergrund hat die Koordinierungsstelle „Häusliche Gewalt“ gemeinsam mit dem Nds. Sozialministerium die Kampagne „Hast du das auch gehört?“ entwickelt. Unter dem Motto „Eine aufmerksame Nachbarschaft ist die beste Prävention“ sensibilisiert die Kampagne für das Thema häusliche Gewalt und gibt Tipps zum Umgang mit häuslicher Gewalt in der eigenen Nachbarschaft. Die Materialien der Kampagne können kostenlos in der Geschäftsstelle des Landespräventionsrates Niedersachsen bestellt werden oder unter www.auchgehoert.de<http://www.auchge… heruntergeladen werden. 2. Zum Themenkomplex „Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“ werden den niedersächsischen Staatsanwältinnen und Staatsanwälten sowie den Richterinnen und Richtern verschiedene Veranstaltungen angeboten. An überregionale Fortbildungen werden angeboten: - Erfahrungsaustausch Sonderdezernenten/innen Häusliche Gewalt (Fortbildung seit 2018 jährlich für Staatsanwältinnen und Staatsanwälte) - Sorge- und Umgangsproblematiken bei Gewalt in der Elternbeziehung: Welche Gefahren können damit für die Betroffenen und Kinder verbunden sein? Was ist in sog. Hochrisikofällen zu beachten? (Fortbildung erstmals am 4.11.2020) - Familienpsychologische Gutachten (jährlich). Daneben steht den niedersächsischen Richterinnen und Richtern die Teilnahem an der Hamburger modularen Fortbildungsreihe zum Familienrecht mit einem Modul zum Thema Gewaltschutzsachen offen. Diese Reihe findet 2020 erstmals statt. Die Deutsche Richterakademie bietet darüber hinaus die folgenden Tagungen jährlich bzw. im zweijahres-Rhythmus an: - Gewalt in der Familie – Familien- und strafrechtliche Aspekte, Glaubhaftigkeitsbeurteilung bei Verdacht auf sexuellen Missbrauch - Kindliche Beeinträchtigung durch elterliche Partnerschaftsgewalt und Gestaltung kindschaftsrechtlicher Verfahren - Familienpsychologische Gutachten und einvernehmliche Konfliktlösungen - Was wirkt in einer Familie? Das Systemische Modell Ich hoffe, die Angaben helfen Ihnen weiter. Viele Grüße