Aktivitäten zur Istanbul-Konvention in ihrem Ministerium

Eine Aufstellung aller Ihrer Aktivitäten zum Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt ("Istanbul-Konvention"). Dies kann sowohl Aktivitäten zur Information über die Konvention als auch zu deren Umsetzung beinhalten.

Insbesondere bitte ich auch um folgende Informationen:

(1) Seit wann liegt Ihnen die Istanbul-Konvention vor?
(2) Wann haben Sie Sich erstmalig mit deren Umsetzung beschäftigt?
(3) Wie setzen Sie die Istanbul-Konvention um?
(3) Wie wird die Istanbul-Konvention bei Ihnen in Aus- und Fortbildung integriert?
(4) Wann und wie häufig fanden entsprechende Aus- und Fortbildungsformate statt?
(5) Wie wird die Qualität des nachhaltigen Einsatzes der Istanbul-Konvention sichergestellt?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    13. August 2020
  • Frist
    15. September 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Aufstel…
An Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Aktivitäten zur Istanbul-Konvention in ihrem Ministerium [#195218]
Datum
13. August 2020 12:02
An
Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Aufstellung aller Ihrer Aktivitäten zum Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt ("Istanbul-Konvention"). Dies kann sowohl Aktivitäten zur Information über die Konvention als auch zu deren Umsetzung beinhalten. Insbesondere bitte ich auch um folgende Informationen: (1) Seit wann liegt Ihnen die Istanbul-Konvention vor? (2) Wann haben Sie Sich erstmalig mit deren Umsetzung beschäftigt? (3) Wie setzen Sie die Istanbul-Konvention um? (3) Wie wird die Istanbul-Konvention bei Ihnen in Aus- und Fortbildung integriert? (4) Wann und wie häufig fanden entsprechende Aus- und Fortbildungsformate statt? (5) Wie wird die Qualität des nachhaltigen Einsatzes der Istanbul-Konvention sichergestellt?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 9 Abs. 1 des Thüringer Transparenzgesetzes (ThürTG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 10 Abs. 3 ThürTG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 195218 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195218/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz
Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihre hier am 13. August 2020 eingegangene Anfrage teile ich mit, dass die Umset…
Von
Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz
Betreff
AW: Aktivitäten zur Istanbul-Konvention in ihrem Ministerium [#195218]
Datum
17. August 2020 09:45
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihre hier am 13. August 2020 eingegangene Anfrage teile ich mit, dass die Umsetzung des Übereinkommens des Europarats vom 11. Mai 2011 zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) in Thüringen in den Jahren 2019 und 2020 Gegenstand umfassender parlamentarischer Anfragen war. Die Anfragen der Abgeordneten des Thüringer Landtages Stange und Rothe Beinlich wurden für die Thüringer Landesregierung durch das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (TMASGFF) – nach Beteiligung des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz (TMMJV) – beantwortet. In den Antworten wurden die Antwortbeiträge des TMMJV zu den jeweiligen Fragestellungen berücksichtigt. Zu Ihrer Information habe ich die veröffentlichten Antworten als Anlage beigefügt. Für die Umsetzung der Konvention im Bereich der Thüringer Landesregierung ist das TMASGFF federführend zuständig. Die Konvention wurde durch das Gesetz vom 17. Juni 2017 zu dem Übereinkommen des Europarats vom 11. Mai 2011 zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt in << Adresse entfernt >> ratifiziert und ist seit Inkrafttreten dieses Gesetzes innerstaatlich verbindlich. Konkrete Zeitpunkte zu den in Ihrer E-Mail unter (1) und (2) genannten Fragestellungen sind hier jedoch nicht zu ermitteln. Ich gehe davon aus, dass Ihre Anfrage damit zufriedenstellend beantwortet wird. Bei Unklarheiten wäre ich für einen entsprechenden Hinweis dankbar. Wegen eventueller weitergehender Detailfragen erlaube ich mir, auf die Möglichkeit einer Anfrage bei dem federführenden TMASGFF hinzuweisen. Mit freundlichen Grüßen