Aktualisierte Daten des Luftreinhalteplans nach HBEFA 3.3
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG)
Sehr geehrte Damen und Herren,
laut Bürgerschaftsdrucksache 21/9850 wurde ein Gutachter damit beauftragt die Berechnungen der Stickoxidbelastung, die in der 2. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für Hamburg berichtet wird, unter Berücksichtigung der HBEFA 3.3, neu zu berechnen.
Nach Auskunft des Hamburger Senates sollen die "Ergebnisse einschließlich der fachlichen Bewertung... im September 2017 vorliegen."
Entsprechend dürften Ihnen die Werte mitteile vorliegen. Daher erbitte ich folgende Informationen:
1.Bitte teilen Sie mir mit: An welchen Straßenabschnitten in Hamburg wird den Neuberechnungen zufolge der geltende Grenzwert für Stickstoffdioxid in den Jahren 2014, 2020 und 2025 überschritten?
2. Bitte übermitteln Sie mir die Datei mit den Neuberechnungen in der auch Sie relevanten Geodaten vorhanden sind (z.B. analog zur ersten Fassung der Berechnungen in Form eines Shapefiles).
Sollten Ihnen die Informationen noch nicht vollständig vorliegen oder der Bewertungsprozess noch nicht abgeschlossen sein, bitte ich um die Möglichkeit der unverzüglichen Einsichnahme in die vorliegenden Informationen bzw. Unterlagen in den Räumlichkeiten Ihrer Behörde.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen.
Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum14. September 2017
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17. Oktober 2017
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