Az. 18.01/19.008
Sehr
geehrtAntragsteller/in
> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
>
> die aktualisierten Musterbriefe bzw. Links dazu (BDSG neu bzw. EU-DSGVO)
>
https://www.datenschutz.de/category/ratgeber/muster/
Vielen Dank für Ihre Anfrage!
Die angefragten Informationen sind beim ULD nicht vorhanden und können
Ihnen daher nicht zur Verfügung gestellt werden.
Zur Erläuterung:
Sie haben sich mit Ihrem Antrag an das ULD gewandt. Der Antrag bezieht
sich inhaltlich jedoch auf Informationen, die nicht auf der Webseite des
ULD (
www.datenschutzzentrum.de) veröffentlicht werden, sondern auf der
Webseite des Virtuellen Datenschutzbüros (
www.datenschutz.de) als Link
veröffentlicht sind; die erbetenen Informationen sind bei dem ULD nicht
vorhanden.
Bei dem Virtuellen Datenschutzbüro handelt es sich nicht um eine
(verkörperte) Institution, sondern um ein, durch den Zusammenschluss
institutionalisierter Datenschutzinstanzen (Projektpartner; vgl.
https://www.datenschutz.de/category/projektpartner/) begründetes
Informationsangebot. Dieses Informationsangebot hat das Ziel den
Datenschutz durch Nutzung der aktuellen technischen Möglichkeiten zu
fördern (Ziffer 1.1 der Geschäftsordnung des Virtuellen
Datenschutzbüros, abrufbar unter
https://www.datenschutz.de/category/geschaeftsordnung/). Das ULD ist
einer der Projektpartner.
Zwar obliegt dem ULD derzeit die Geschäftsführung des Virtuellen
Datenschutzbüros. Dies führt jedoch nicht dazu, dass die Texte unter der
Rubrik "Infothek" auf der Webseite des Virtuellen Datenschutzbüros von
dem ULD erstellt (bzw. geändert) werden. Jeder Projektpartner ist
vielmehr eigenverantwortlich für die ihn betreffenden Texte, die auf der
Webseite des Virtuellen Datenschutzbüros verlinkt werden. Dies führt
dazu, dass die von Ihnen erbetenen Informationen (aktualisierte
Mustertexte) beim ULD als "nicht verfügbar" i.S. des § 3 Satz 1, § 2
Abs. 5 IZG-SH zu werten sind. Eine Informationsbeschaffungspflicht
derart, dass die Projektpartner von dem ULD um eine Aktualisierung
gebeten werden, besteht nach dem IZG-SH nicht.
Unabhängig davon können wir Ihnen mitteilen, dass einige der auf der
Webseite
https://www.datenschutz.de/category/ratgeber/muster/
aufgeführten Mustertexte zwischenzeitlich aktualisiert worden sind und
unter den dort aufgeführten Links aufgerufen werden können.
Weitergehend müssten Sie sich wegen der erbetenen Übersendung an den
Projektpartner wenden, der den jeweiligen Mustertext erstellt/verfasst
hat (aus der URL des Links ergibt sich der betreffende Projektpartner).
Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Zugang
schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch beim Unabhängigen
Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein, Holstenstraße 98,
24103 Kiel, einlegen.
Mit freundlichen Grüßen