Aktualität der Ernährungsrichtlinien für Kindertagesstätten und Schulen

Wann wurden zuletzt die DGE-Qualitätsstandards, die als Empfehlung für gutes Schul- und Kindertagesstättenessen gelten, aktualisiert?
Welche wissenschaftlichen Quellen werden konkret zu Rate gezogen? Bitte stellen Sie eine Liste zur Verfügung.
Welche neuen Haupterkenntnisse gab es seit der letzten Aktualisierung?
Welche Maßnahmen gibt es, um die Qualitätsstandards möglichst bis auf Länderebene und in den Kommunen als relevant einzustufen?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. April 2021
  • Frist
    11. Mai 2021
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Aydin Sahin
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wann wurden zulet…
An Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Details
Von
Aydin Sahin
Betreff
Aktualität der Ernährungsrichtlinien für Kindertagesstätten und Schulen [#217885]
Datum
9. April 2021 17:08
An
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wann wurden zuletzt die DGE-Qualitätsstandards, die als Empfehlung für gutes Schul- und Kindertagesstättenessen gelten, aktualisiert? Welche wissenschaftlichen Quellen werden konkret zu Rate gezogen? Bitte stellen Sie eine Liste zur Verfügung. Welche neuen Haupterkenntnisse gab es seit der letzten Aktualisierung? Welche Maßnahmen gibt es, um die Qualitätsstandards möglichst bis auf Länderebene und in den Kommunen als relevant einzustufen?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Aydin Sahin Anfragenr: 217885 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/217885/ Postanschrift Aydin Sahin << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Aydin Sahin
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Az. 114-05111/0052 Sehr geehrter Herr Sahin, ich bestätige den Eingang Ihrer Nachricht über das Portal „Frag den…
Von
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Betreff
AW: Aktualität der Ernährungsrichtlinien für Kindertagesstätten und Schulen [#217885]
Datum
12. April 2021 11:54
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
DatenschutzerklrungBMEL_IFGVIGUIG.pdf
188,6 KB
Az. 114-05111/0052 Sehr geehrter Herr Sahin, ich bestätige den Eingang Ihrer Nachricht über das Portal „Frag den Staat“ vom 09.04.2021 beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. Hinweis zum Datenschutz Bei der Bearbeitung wurden bzw. werden von Ihnen personenbezogene Daten verarbeitet. Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der beigefügten Datenschutzerklärung. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Sehr geehrter Herr Sahin, herzlichen Dank für Ihr Interesse an den Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft…
Von
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Betreff
Aktualität der Ernährungsrichtlinien für Kindertagesstätten und Schulen [#217885]
Datum
16. April 2021 11:02
Status
Sehr geehrter Herr Sahin, herzlichen Dank für Ihr Interesse an den Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) für die Verpflegung in Kitas und Schulen. Die Standards wurden in den vergangenen Jahren durch die DGE in einem partizipativen Prozess überarbeitet und im November 2020 veröffentlicht. Auf der Internetseite https://www.dge.de/gv/dge-qualitaetssta… können Sie die Standards einsehen. Sie können diese aber auch kostenfrei unter https://www.dge-medienservice.de/gemein… bestellen. Als wissenschaftliche Quelle wurde für die Entwicklung und Überarbeitung die im Wissenschaftlichen Präsidium der DGE zur Verfügung stehende Expertise (https://www.dge.de/wir-ueber-uns/die-dg…) genutzt. Hier sind zahlreiche Lehrstuhlinhaberinnen und -inhaber aus dem Bereich Ernährungswissenschaft sowie verwandter Bereiche an wissenschaftlichen Hochschulen Deutschlands vertreten. Im internationalen Kontext ist die DGE ebenfalls sehr gut vernetzt. Hier vertritt die DGE Deutschland sowohl auf europäischer als auch auf internationaler Ebene (https://www.dge.de/wir-ueber-uns/leitbi… ). Auch die hierüber gewonnene Expertise ist in die Erarbeitung und Überarbeitung der Qualitätsstandards eingeflossen. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat die Entwicklung der DGE Qualitätsstandards finanziert und unterstützt die Qualitätsentwicklung in der Gemeinschaftsverpflegung seit Jahren. Für die Verpflegung in Kitas und Schulen sind die Bundesländer und die Kommunen zuständig. Dies gilt auch für die Einführung oder eine Verpflichtung zur Anwendung der Standards in diesen Einrichtungen. Aktuell ist die Umsetzung des DGE Qualitätsstandards für die Kitaverpflegung nur in Thüringen verpflichtend und die Umsetzung des DGE Qualitätsstandards für die Schule in den Ländern Berlin, Saarland, Hamburg, Bremen und Thüringen. Das BMEL hat in Deutschland in den vergangenen Jahren eine unterstützende Struktur aufgebaut, die die Qualitätsverbesserung der Gemeinschaftsverpflegung in Kitas und Schulen vorantreiben soll. Beispielsweise werden seit dem Jahr 2008 in allen Bundesländern durch Bund und Länder die Vernetzungsstellen Schulverpflegung gefördert, in 13 Bundesländern zusätzlich auch Vernetzungsstellen Kitaverpflegung. Zusätzlich hat das BMEL im Jahr 2016 das Nationale Qualitätszentrum für die Ernährung in Kita und Schule gegründet, das die Qualitätsentwicklung in Ländern und Kommunen ebenfalls begleiten und unterstützen soll. Ihre Absenderadresse liegt in Hessen. Das Land Hessen verfolgt mit seiner Ernährungsstrategie (https://umwelt.hessen.de/ernaehrungsstr…) ebenfalls das Ziel "Gesunde und nachhaltige Angebote in der Gemeinschafts- und Schulverpflegung" umzusetzen. Hessen geht aber einen anderen Weg als oben benannte Bundesländer. Ihr Einverständnis voraussetzend haben wir Ihren IFG-Antrag als Bürgeranfrage gewertet und mit dieser E-Mail formlos beantwortet. Sofern Sie einen formellen Bescheid wünschen, bitten wir um Benachrichtigung. Mit freundlichen Grüßen