aktuell gültige "Beitragsordnung für die Kindergärten und Horte der Stadtgemeinde Bremen"

Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:

bitte stellen Sie mir aktuell gültige "Beitragsordnung für die Kindergärten und Horte der Stadtgemeinde Bremen" in Form eines links, einer Download-Möglichkeit, als Datei per eMail o. ä. zur Verfügung.

Eigentlich müsste alle Gesetze, Verordnungen, Ortsgesetze etc. im Land Bremen und für die Stadt Bremen öffentlich verfügbar sein, aber ich kann die aktuell gültige Fassung beim besten Willen nicht finden. Suchergebnisse bei mir sind

<https://www.bremische-buergerschaft.de/drs_abo/2016-11-30_Drs-19-413%20S_3236f.pdf> aber das ist lediglich der Entwurf vom Senat an die Bürgerschaft

und <https://www.transparenz.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen2014_tp.c.90309.de&asl=bremen02.c.732.de&template=20_gp_ifg_meta_detail_d>, aber das ist veraltet.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 3 Abs. 3 Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG), soweit die Weiterverwendung aller bei öffentlichen Stellen vorhanden Informationen betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    28. August 2020
  • Frist
    30. September 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: bitte st…
An Senatorin für Kinder und Bildung Bremen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
aktuell gültige "Beitragsordnung für die Kindergärten und Horte der Stadtgemeinde Bremen" [#196172]
Datum
28. August 2020 11:25
An
Senatorin für Kinder und Bildung Bremen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: bitte stellen Sie mir aktuell gültige "Beitragsordnung für die Kindergärten und Horte der Stadtgemeinde Bremen" in Form eines links, einer Download-Möglichkeit, als Datei per eMail o. ä. zur Verfügung. Eigentlich müsste alle Gesetze, Verordnungen, Ortsgesetze etc. im Land Bremen und für die Stadt Bremen öffentlich verfügbar sein, aber ich kann die aktuell gültige Fassung beim besten Willen nicht finden. Suchergebnisse bei mir sind <https://www.bremische-buergerschaft.de/drs_abo/2016-11-30_Drs-19-413%20S_3236f.pdf> aber das ist lediglich der Entwurf vom Senat an die Bürgerschaft und <https://www.transparenz.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen2014_tp.c.90309.de&asl=bremen02.c.732.de&template=20_gp_ifg_meta_detail_d>, aber das ist veraltet. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 3 Abs. 3 Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG), soweit die Weiterverwendung aller bei öffentlichen Stellen vorhanden Informationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 196172 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196172/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Senatorin für Kinder und Bildung Bremen
Eingangsbestätigung Ihres Anliegens bei Bildung Bremen Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Antrag ist zuständigkeits…
Von
Senatorin für Kinder und Bildung Bremen
Betreff
Eingangsbestätigung Ihres Anliegens bei Bildung Bremen
Datum
28. August 2020 11:35
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Antrag ist zuständigkeitshalber an mich weiter geleitet worden. Dies bestätige ich gerne. Da Anfragen auch Kosten auslösen können, bin ich berechtigt, Ihnen diese in Rechnung zu stellen. Für die nach § 10 Absatz 4 des Bremer Informationsfreiheitsgesetzes möglichen Kosten empfehle ich Ihnen, zunächst unter : https://www.transparenz.bremen.de/vorschrift_detail/bremen2014_tp.c.67772.de zu recherchieren. Ihr Anliegen wird von mir an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet und geprüft. Sobald mir ein Ergebnis vorliegt, werde ich mich mit Ihnen wieder in Verbindung setzen. Mit freundlichem Gruß
<< Anfragesteller:in >>
AW: Eingangsbestätigung Ihres Anliegens bei Bildung Bremen [#196172] Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für…
An Senatorin für Kinder und Bildung Bremen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Eingangsbestätigung Ihres Anliegens bei Bildung Bremen [#196172]
Datum
28. August 2020 11:50
An
Senatorin für Kinder und Bildung Bremen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich ziehe meine Anfrage wieder zurück, weil ich die gesuchte Information nun doch selber gefunden habe. Es war durch die verschiedenen Versionen und Entwurfsfassungen etwas knifflig, aber irgendwann hatte ich doch die aktuell gültige Fassung... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 196172 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196172/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Eingangsbestätigung Ihres Anliegens bei Bildung Bremen Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Antrag ist zuständigkeits…
Von
Senatorin für Kinder und Bildung Bremen
Betreff
Eingangsbestätigung Ihres Anliegens bei Bildung Bremen
Datum
28. August 2020 11:55
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Antrag ist zuständigkeitshalber an mich weiter geleitet worden. Dies bestätige ich gerne. Da Anfragen auch Kosten auslösen können, bin ich berechtigt, Ihnen diese in Rechnung zu stellen. Für die nach § 10 Absatz 4 des Bremer Informationsfreiheitsgesetzes möglichen Kosten empfehle ich Ihnen, zunächst unter : https://www.transparenz.bremen.de/vorschrift_detail/bremen2014_tp.c.67772.de zu recherchieren. Ihr Anliegen wird von mir an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet und geprüft. Sobald mir ein Ergebnis vorliegt, werde ich mich mit Ihnen wieder in Verbindung setzen. Mit freundlichem Gruß