aktuelle Aushänge im Gebäude der Kommunalverwaltung Bielefeld im pdf-Format o.ä.

aktuelle Aushänge im Gebäude der Kommunalverwaltung Bielefeld im pdf-Format o.ä.

Unbekannt

  • Datum
    30. September 2014
  • Frist
    1. November 2014
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Bielefeld Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
aktuelle Aushänge im Gebäude der Kommunalverwaltung Bielefeld im pdf-Format o.ä. [#7654]
Datum
30. September 2014 22:43
An
Kommunalverwaltung Bielefeld
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
aktuelle Aushänge im Gebäude der Kommunalverwaltung Bielefeld im pdf-Format o.ä.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "aktuelle Aushänge im Gebäude der Kommunal…
An Kommunalverwaltung Bielefeld Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: aktuelle Aushänge im Gebäude der Kommunalverwaltung Bielefeld im pdf-Format o.ä. [#7654]
Datum
1. November 2014 00:03
An
Kommunalverwaltung Bielefeld
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "aktuelle Aushänge im Gebäude der Kommunalverwaltung Bielefeld im pdf-Format o.ä." vom 30.09.2014 (#7654) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Anfragenr: 7654 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Kommunalverwaltung Bielefeld
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, es tut mir leid, dass ich Ihre Anfrage vom 30.09.2014 noch nicht beantwortet…
Von
Kommunalverwaltung Bielefeld
Betreff
AW: aktuelle Aushänge im Gebäude der Kommunalverwaltung Bielefeld im pdf-Format o.ä. [#7654]
Datum
11. November 2014 09:21
Status
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, es tut mir leid, dass ich Ihre Anfrage vom 30.09.2014 noch nicht beantwortet habe. Ich bitte Sie, dieses Versehen zu entschuldigen. Ihre Anfrage ist sehr allgemein gehalten. Ich kann Ihnen aber mitteilen, dass Sie Informationen, die im Rathaus Bielefeld und/oder im Bielefelder Aushangkasten ausgehängt werden, auch über das Internet einsehen können. Informationen über Rats- und Ausschusssitzungen erhalten Sie unter https://anwendungen.bielefeld.de/bi/infobi.asp . Darüber hinaus können Sie über http://www.bielefeld.de/de/rv/bgn/ öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Bielefeld einsehen. Insbesondere handelt es sich dabei um Ausschreibungen, Bauleitpläne und Zustellungen. Ich hoffe, dass ich Ihre Anfrage zufriedenstellend beantworten konnte. Mit freundliche Grüßen Stadt Bielefeld Der Oberbürgermeister Amt für Personal, Organisation und Zentrale Leistungen (Geschäftsbereich Organisation - 110.11) Fon: + 49 (0) 521 - 51 0  E-Mail: <<E-Mail-Adresse>>