Guten Tag Herr
Antragsteller/in,
bei den Maßnahmen richten wir uns, wie im Bundesgesetz explizit vorgesehen, nach den Daten die das RKI unter
www.rki.de/inzidenzen veröffentlicht. Um für mehr Klarheit zu sorgen, haben wir deswegen auch unsere Meldung auf RKI-Zahlen umgestellt.
Die Zahl der positiven Fälle (aktiv und gesamt) für die einzelnen Kommunen veröffentlichen wir weiterhin, sodass interessierte Bürgerinnen und Bürger die Inzidenzen für jede Stadt oder Gemeinde auch selbst errechnen können. Eine Anleitung zur Berechnung der 7-Tage-Inzidenz ist hier zu finden:
https://www.staedteregion-aachen.de/d....
Grundsätzlich sind die Zahlen des RKI nicht falsch. Eine Antwort auf die Frage „Wie entsteht die Diskrepanz zwischen Inzidenzen der Landkreise und den Angaben des RKI-Dashboards?“ gibt das RKI sehr ausführlich unter
www.rki.de/covid-19-faq, und zwar so:
"Generell gilt: Die Behörden im Land- oder Stadtkreis verfügen immer über die aktuellsten Zahlen. Diese sind mit ausschlaggebend für die Bewertung der Situation vor Ort. Die örtlichen Behörden entscheiden auch darüber, welche Maßnahmen ergriffen werden. Das RKI-Dashboard bietet eine Übersicht über die COVID-19-Fälle in Deutschland nach Bundesland zur Verfügung. Die Zahlen, die für einen Landkreis im Dashboard aktuell angezeigt werden, können jedoch von den Zahlen, die die lokalen Behörden für den Landkreis aktuell kommunizieren, abweichen.
Diskrepanzen zwischen den berichteten Inzidenzen der Landkreise und den Daten des Dashboards können verschiedene Ursachen haben. Beispielsweise können sie durch den Übermittlungsverzug bedingt sein (z.B. wenn das Gesundheitsamt bereits Fälle an die zuständige Landesbehörde übermittelt hat, diese aber noch nicht vom Land an das RKI übermittelt worden sind, siehe „Wie funktioniert der Meldeweg und welche Informationen zu den Erkrankten werden ans RKI übermittelt?“). In anderen Fällen kann das auch an einem anderen Datenstand liegen (das RKI verwendet den Datenstand jeweils 0 Uhr, möglicherweise nutzen die Landebehörden/Gesundheitsämter einen anderen zeitlichen Rahmen).
Die 7-Tage-Inzidenz basiert auf dem Meldedatum der Fälle, das ist der Zeitpunkt, an dem der Fall dem Gesundheitsamt bekannt wird. Durch den Übermittlungsverzug kann es zu einer Unterschätzung der 7-Tage-Inzidenz kommen, insbesondere bei dynamischen Entwicklungen, da noch nicht alle Daten vollständig vorliegen.
Im Rahmen der COVID-19-Pandemie werden die Daten aufgrund des großen Informationsbedürfnisses tagesaktuell veröffentlicht. Die Daten werden automatisiert und elektronisch übermittelt. Die anschließende Qualitätskontrolle kann dazu führen, dass Datensätze im Verlauf ergänzt oder korrigiert werden. Es kann zum Beispiel sein, dass dadurch Fälle und Todesfälle wieder aus der Berichterstattung fallen und so auch negative Differenzen zum Vortag entstehen. Die Korrektur der Daten erfolgt immer auf Ebene des Gesundheitsamtes."
Mit freundlichen Grüßen