Aktuelle Dienstanweisung zur Sofortunterbringung bei Obdachlosigkeit

- Dienstanweisung zur Sofortunterbringung bei Obdachlosigkeit, welche aktuell beim Amt für Wohnen und Migration angewendet wird und alle damit unmittelbar in Verbindung stehenden Dienstanweisungen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. März 2016
  • Frist
    5. April 2016
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Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt München Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie …
An Stadtverwaltung München Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Aktuelle Dienstanweisung zur Sofortunterbringung bei Obdachlosigkeit [#15886]
Datum
3. März 2016 00:51
An
Stadtverwaltung München
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt München Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Dienstanweisung zur Sofortunterbringung bei Obdachlosigkeit, welche aktuell beim Amt für Wohnen und Migration angewendet wird und alle damit unmittelbar in Verbindung stehenden Dienstanweisungen.
Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der (Informationsfreiheitssatzung ). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadtverwaltung München
Sehr geehrte Antragsteller/in, vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese wurde soeben an das zuständige Referat weiter…
Von
Stadtverwaltung München
Betreff
Re: Aktuelle Dienstanweisung zur Sofortunterbringung bei Obdachlosigkeit [#15886]
Datum
3. März 2016 08:16
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Antragsteller/in, vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese wurde soeben an das zuständige Referat weitergeleitet und wird dort geprüft. Wir weisen darauf hin, dass die Bearbeitungsfrist von einem Monat und zwei Monaten bei Gesellschaftengemäß § 5 Abs. 1 Informationsfreiheitssatzung (IFS) der Landeshauptstadt München in der Fassung vom 08.02.2011 erst mit dem Zugang bei der zuständigen Stelle zu laufen beginnt. Aufgrund von § 8 IFS können Ihnen für bereitgestellte Informationen Verwaltungskosten entstehen. Die Höhe der Kosten richtet sich nach der Kostensatzung der Landeshauptstadt München. Fallen voraussichtlich Kosten an, werden wir Sie so rechtzeitig informieren, dass Sie den Antrag noch kostenfrei zurücknehmen können. Mit freundlichen Grüßen

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Stadtverwaltung München
Ihre Anfrage Dienstanweisung Sofortunterbringung Sehr geehrtAntragsteller/in zu Ihrer Anfrage über die Internetpl…
Von
Stadtverwaltung München
Betreff
Ihre Anfrage Dienstanweisung Sofortunterbringung
Datum
4. März 2016 09:27
Status
richard_schlickenrieder.vcf
465 Bytes


Sehr geehrtAntragsteller/in zu Ihrer Anfrage über die Internetplattform "Frag den Staat" übermittle ich Ihnen gemäß der Informationsfreiheitssatzung der Landeshauptstadt München die Dienstanweisung "Sofortunterbringung bei Obdachlosigkeit" als Anhang zu dieser E-Mail. Es handelt sich um eine anonymisierte Fassung- ohne Namen und Telefonnummern von städtischen Dienstkräften. Mit freundlichen Grüßen,