Aktuelle Errichtungsanordnung "stadtweite Veranstaltungsdatenbank"

Anfrage an: Polizei Berlin

- die aktuelle Errichtungsanordung "stadtweite Veranstaltungsdatenbank"
- den Eintrag in der Datenbank in Bezug auf die Anti-TTIP-Demonstration unter dem Motto "Für einen gerechten Welthandel!" am 10.10.2015 in Berlin

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    25. April 2018
  • Frist
    29. Mai 2018
  • 0 Follower:innen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Polizei Berlin Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Aktuelle Errichtungsanordnung "stadtweite Veranstaltungsdatenbank" [#29177]
Datum
25. April 2018 13:33
An
Polizei Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- die aktuelle Errichtungsanordung "stadtweite Veranstaltungsdatenbank" - den Eintrag in der Datenbank in Bezug auf die Anti-TTIP-Demonstration unter dem Motto "Für einen gerechten Welthandel!" am 10.10.2015 in Berlin
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Polizei Berlin
Sehr geehrter Herr Semsrott, anliegend erhalten Sie die Antwort auf Ihren o.g. Antrag nach dem IFG. Mit freundli…
Von
Polizei Berlin
Betreff
Aktuelle Errichtungsanordnung "stadtweite Veranstaltungsdatenbank" [#29177]
Datum
4. Mai 2018 14:08
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott, anliegend erhalten Sie die Antwort auf Ihren o.g. Antrag nach dem IFG. Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort auf meine IFG-Anfrage. Ich übernehme die Gebühren…
An Polizei Berlin Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Aktuelle Errichtungsanordnung "stadtweite Veranstaltungsdatenbank" [#29177]
Datum
6. Mai 2018 11:19
An
Polizei Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort auf meine IFG-Anfrage. Ich übernehme die Gebühren und freue mich auf die Zusendung der Dokumente, gerne per E-Mail. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 29177 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
... und noch eine kleine Ergänzung: Bitte senden Sie mir die Dokumente für die Veranstaltung "TTIP, CETA und …
An Polizei Berlin Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: AW: Aktuelle Errichtungsanordnung "stadtweite Veranstaltungsdatenbank" [#29177]
Datum
7. Mai 2018 09:17
An
Polizei Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
... und noch eine kleine Ergänzung: Bitte senden Sie mir die Dokumente für die Veranstaltung "TTIP, CETA und TISA stoppen!", nicht für die andere Veranstaltung. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 29177 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>
Polizei Berlin
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Sehr geehrter Herr Semsrott, mit o.g. E-Mails stellen…
Von
Polizei Berlin
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
15. Mai 2018
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
1,9 MB
Sehr geehrter Herr Semsrott, mit o.g. E-Mails stellen Sie einen Antrag nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) und bitten um Übermittlung • der aktuellen Errichtungsanordnung "stadtweite Veranstaltungsdatenbank" • des Eintrages in der Datenbank in Bezug auf die Anti-TTIP-Demonstration unter dem Motto "TTIP, CETA und TISA stoppen!" am 10.10.2015 in Berlin. Auf Ihren Antrag ergeht der folgende Bescheid: 1. Ihrem Antrag auf Akteneinsicht bezüglich der Errichtungsanordnung "stadtweite Veranstaltungsdatenbank" gebe ich statt. 2. Ihrem Antrag auf Akteneinsicht bezüglich des Eintrages in der Datenbank in Bezug auf die Anti-TTIP-Demonstration unter dem Motto "TTIP, CETA und TISA stoppen!" am 10.10.2015 in Berlin gebe ich teilweise statt. 3. Für die Akteneinsicht wird eine Gebühr in Höhe von 31,92 Euro festgesetzt. Ich bitte die Zahlung des Betrages von 31,92 Euro innerhalb von 14 Tagen nach Zugang dieses Bescheides unter Angabe der folgenden Buchungsmerkmale [Details] Die Akteneinsicht wird durch Übersendung der gewünschten Unterlagen gewährt. Die Errichtungsanordnung "Stadtweite Veranstaltungsdatenbank" sowie der Eintrag in der Datenbank in Bezug auf die Anti-TTIP-Demonstration unter dem Motto "TIIP, CETA und TISA stoppen!" am 10. Oktober 2015 in Berlin werden auf Wunsch als pdf-Datei per E-Mail übermittelt. Zu 2. : Gemäߧ 12 IFG ist eine Teileinsicht zu gewähren, soweit die Voraussetzungen für eine Einschränkung des Informationsrechts nur für einen Teil einer Akte vorliegen. Gemäߧ 6 Abs. 1 IFG besteht das Recht auf Akteneinsicht nicht, soweit durch die Akteneinsicht personenbezogene Daten veröffentlicht werden und tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorhanden sind, dass der Offenbarung schutzwürdige Belange des Betroffenen entgegenstehen und das Informationsinteresse das Interesse des Betroffenen an der Geheimhaltung nicht überwiegt. Die personenbezogenen Daten des Veranstalters sind daher geschwärzt, da Ihr Informationsinteresse nicht das Interesse des Betroffenen an der Geheimhaltung überwiegt. Darüber hinaus sind teilweise Informationen aus taktischen Gründen gemäߧ 9 Abs. 1 IFG geheimhaltungsbedürftig, sodass eine Schwärzung dieser vorgenommen wurde. Gemäߧ 9 Abs. 1 IFG besteht das Recht auf Akteneinsicht oder Aktenauskunft nicht, soweit und solange ein vorzeitiges Bekanntwerden nach der besonderen Art der Verwaltungstätigkeit mit einer ordnungsgemäßen Aufgabenerfüllung unvereinbar ist. Um eine solche Verwaltungstätigkeit handelt es sich bei der Aufgabe der Polizei, Gefahren effektiv abzuwehren und vorbeugend Straftaten zu unterbinden. Im Bereich der präventiven und repressiven Tätigkeit der Polizei- und Ordnungsverwaltung sind insbesondere sensible verwaltungsinterne Abläufe und Strukturen vor einem Bekanntwerden zu schützen. Solche sensiblen verwaltungsinternen Abläufe und Strukturen sind auch in dem Dokument in der Abschluss-FN enthalten. Weiterhin ist das Bekanntwerden mit einer ordnungsgemäßen Aufgabenerfüllung unvereinbar. Auskünfte über getroffene Einsatzmaßnahmen können den Schutzzweck gefährden. Es bestünde die Gefahr, dass das Handeln der Polizei kalkulierbar wird und so die Aufgabe der Polizei zur Gefahrenabwehr nicht mehr erfüllt werden kann. Zu 3.: Die Wahrnehmung Ihres Informationsrechts ist gemäߧ 16 IFG gebührenpflichtig. Gemäß § 8 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über Gebühren und Beiträge in Verbindung mit § 5 der Verwaltungsgebührenordnung Berlin (VGebO) in der Fassung vom 24. November 2009 (GVBI. S. 707) sowie der Anlage zur VGebO (Gebührenverzeichnis), Anlage zuletzt geändert durch Verordnung vom 10. Oktober 2017 (GVBI. S. 549), Tarifstelle 1004 b) Nr. 2 betragen die Kosten für eine einfache Akteneinsicht 5,- bis 100,-Euro. Die Höhe der Gebühr ist nach § 5 Nr. 2 VGebO zu bemessen nach dem Umfang der Amtshandlung und den Schwierigkeiten, die sich bei der Durchführung der Amtshandlung ergeben. Für die verwaltungsmäßigen Tätigkeiten zur Vorbereitung der Aktenauskunft, insbesondere für die Prüfung der Unterlagen, Durchsicht und Schwärzung der geheimhaltungsbedürftigen Inhalte, ist ein zeitlicher Aufwand von circa einer halben Arbeitsstunde eines Beamten des gehobenen Dienstes entstanden. Für die Kalkulation der Kosten nach dem Zeitaufwand habe ich das Rundschreiben der Senatsverwaltung für Finanzen zur "Gebührenerhebung nach dem Gesetz für Gebühren und Beiträge- Kosten des Verwaltungsaufwandes" vom 23. März 2018 herangezogen, wonach der Stundensatz für einen Beamten des gehobenen Dienstes durchschnittlich mit 59,84 Euro angegeben wird. Darüber hinaus betragen die Kosten gemäß der Anmerkungen zu Tarifstelle 1004 in Verbindung mit Tarifstelle 1001 e) für die Übersendung von Dateien perE-Mail 1,- bis 2,- Euro je Datei. Der Gesamtbetrag setzt sich aus dem Stundensatz für eine halbe Arbeitsstunde in Höhe von 29,92 Euro sowie Kosten in Höhe von 2,00 Euro für die Übersendung zweier Dateien zusammen. [Rechtsbehelfsbelehrung]
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
AW: Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) [#29177] Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Da…
An Polizei Berlin Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) [#29177]
Datum
31. Mai 2018 16:34
An
Polizei Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für den Bescheid zu meinem IFG-Antrag zur stadtweiten Veranstaltungsdatenbank (Ihr GZ: Just 4 Ass - IFG 28.18). Ich habe die Gebühr überwiesen und möchte Sie bitten, mir die Dokumente per E-Mail zuzusenden. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 29177 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
AW: AW: Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) [#29177] Sehr geehrte Damen und Herren, bitte…
An Polizei Berlin Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: AW: Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) [#29177]
Datum
19. Juni 2018 01:00
An
Polizei Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir noch die Dateien zu meiner Anfrage „Aktuelle Errichtungsanordnung "stadtweite Veranstaltungsdatenbank"“ vom 25.04.2018 (#29177) zu. Sie haben mich bisher per E-Mail nicht erreicht. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 29177 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>

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Polizei Berlin
IFG-Anfrage - stadtweite Veranstaltungsdatenbank Just 4 IFG 28.18 Sehr geehrter Herr Semsrott, anliegend erhalte…
Von
Polizei Berlin
Betreff
IFG-Anfrage - stadtweite Veranstaltungsdatenbank
Datum
19. Juni 2018 14:51
Status
Anfrage abgeschlossen
Just 4 IFG 28.18 Sehr geehrter Herr Semsrott, anliegend erhalten Sie die gewünschten Dokumente zu dem Bescheid vom 15. Mai 2018. Die Verzögerung bitte ich zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen

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