Aktuelle Gebührenordnung für Ärzt*innen in Euro-Beträgen und für Zahnärzt*innen

Antrag nach dem IFG

Sehr geehrter Herr Prof.Dr. Lauterbach,

die GOÄ auf Ihrer BMG-Website ist aus 1982 in DM-Beträgen:

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/begriffe-von-a-z/g/gebuehrenordnung-fuer-aerzte-und-zahnaerzte.html

http://www.gesetze-im-internet.de/go__1982/

Wo ist eine aktuelle GOÄ in Euro-Beträgen zu finden?

Auch nicht bei der Bundesärztekammer oder der Ärztekammer Berlin auffindbar:

https://www.bundesaerztekammer.de/suche/?q=go%C3%A4&L=0

https://www.aekb.de/aerzt-innen/recht/gebuehrenordnung-fuer-aerzte-goae

Die Gebührenordnung für Zahnärzte ist aus 1987:

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/begriffe-von-a-z/g/gebuehrenordnung-fuer-aerzte-und-zahnaerzte.html

http://www.gesetze-im-internet.de/goz_1987/index.html

Wo ist eine aktuelle GOZ zu finden?

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG).

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    1. Mai 2022
  • Frist
    4. Juni 2022
  • 0 Follower:innen
Ulrike Kopetzky
Antrag nach dem IFG Sehr geehrter Herr Prof.Dr. Lauterbach, die GOÄ auf Ihrer BMG-Website ist aus 1982 in DM-Bet…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Ulrike Kopetzky
Betreff
Aktuelle Gebührenordnung für Ärzt*innen in Euro-Beträgen und für Zahnärzt*innen [#248028]
Datum
1. Mai 2022 12:00
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG Sehr geehrter Herr Prof.Dr. Lauterbach, die GOÄ auf Ihrer BMG-Website ist aus 1982 in DM-Beträgen: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/begriffe-von-a-z/g/gebuehrenordnung-fuer-aerzte-und-zahnaerzte.html http://www.gesetze-im-internet.de/go__1982/ Wo ist eine aktuelle GOÄ in Euro-Beträgen zu finden? Auch nicht bei der Bundesärztekammer oder der Ärztekammer Berlin auffindbar: https://www.bundesaerztekammer.de/suche/?q=go%C3%A4&L=0 https://www.aekb.de/aerzt-innen/recht/gebuehrenordnung-fuer-aerzte-goae Die Gebührenordnung für Zahnärzte ist aus 1987: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/begriffe-von-a-z/g/gebuehrenordnung-fuer-aerzte-und-zahnaerzte.html http://www.gesetze-im-internet.de/goz_1987/index.html Wo ist eine aktuelle GOZ zu finden? Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Ulrike Kopetzky Anfragenr: 248028 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/248028/ Postanschrift Ulrike Kopetzky << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Gesundheit
Abgabenachricht, Aktuelle Gebührenordnung für Ärzt innen in Euro-Beträgen und für Zahnärzt innen [#248028] Sehr g…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Abgabenachricht, Aktuelle Gebührenordnung für Ärzt innen in Euro-Beträgen und für Zahnärzt innen [#248028]
Datum
3. Mai 2022 13:35
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Kopetzky, Ihre untenstehende Anfrage richtet sich nicht auf Zugang oder Auskunft zu vorhandenen amtlichen Aufzeichnungen, sondern auf erklärende Antworten oder Stellungnahmen zu konkreten Fragestellungen. Damit sind die von Ihnen genannten Rechtsvorschriften § 1 IFG, § 3 UIG und § 1 VIG nicht einschlägig. Ihre Anfrage haben wir aber an das zuständige Fachreferat bzw. Referat für Bürgerkommunikation weitergeleitet. Dort wird Ihr Anliegen geprüft und ggf. eine Beantwortung veranlasst. Ich bitte ferner um Berücksichtigung, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Zeit ein sehr hohes Aufkommen an Anfragen hat. Wir arbeiten mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen Anfragen, die vielfach sehr umfangreich sind. Ich bitte daher um Verständnis, dass die Bearbeitungszeit durch diese besonderen Umstände etwas länger als üblich sein könnte. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/datenschutz.html. Mit freundlichen Grüßen
Ulrike Kopetzky
Abgabenachricht, Aktuelle Gebührenordnung für Ärzt innen in Euro-Beträgen und für Zahnärzt innen [#248028] Sehr &l…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Ulrike Kopetzky
Betreff
Abgabenachricht, Aktuelle Gebührenordnung für Ärzt innen in Euro-Beträgen und für Zahnärzt innen [#248028]
Datum
8. Mai 2022 13:53
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> es handelt sich meiner Ansicht nach um eine IFG-Anfrage, weil es um den Zugang/die Auskunft zu einem aktuellen Gesetz/einer Verordnung des Bundes geht - GOÄ und GOZ - welche nicht auffindbar sind. Mit freundlichen Grüßen Ulrike Kopetzky Anfragenr: 248028 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/248028/
Bundesministerium für Gesundheit
AW: Abgabenachricht, Aktuelle Gebührenordnung für Ärzt innen in Euro-Beträgen und für Zahnärzt innen [#248028] Seh…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: Abgabenachricht, Aktuelle Gebührenordnung für Ärzt innen in Euro-Beträgen und für Zahnärzt innen [#248028]
Datum
11. Mai 2022 11:44
Status
image001.jpg
1,6 KB
image002.png
3,1 KB


Sehr geehrte Frau Kopetzky, bei Ihrer Anfrage handelt es sich um ein Auskunftsersuchen. Ihre Anfrage ist daher zur weiteren Bearbeitung an das zuständige Fachreferat weitergeleitet worden. Dort wird Ihr Anlagen geprüft und ggf. eine Antwort veranlasst. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Gesundheit
Gebührenordnungen für Ärzte und Zahnärzte; Ihre E-Mail vom 1. Mai 2022 Sehr geehrte Frau Kopetzky, für Ihr Schrei…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Gebührenordnungen für Ärzte und Zahnärzte; Ihre E-Mail vom 1. Mai 2022
Datum
19. Mai 2022 10:39
Status
Sehr geehrte Frau Kopetzky, für Ihr Schreiben (E-Mail) vom 1. Mai 2022 zur Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und zur Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) danke ich Ihnen auch im Namen von Herrn Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach. Die aktuelle Fassung der GOÄ enthält in der Tat noch die DM-Beträge. Im Rahmen der Euro-Einführung wurden die DM-Beträge im Gebührenverzeichnis der GOÄ nicht (gesondert) auf Euro-Beträge umgestellt. Dies bedurfte es nach den einschlägigen Vorschriften (Euro-Verordnung II) auch nicht. Die unter https://www.gesetze-im-internet.de/go__1982/ abrufbare GOÄ (Fassung vom 21. Oktober 2019) mit DM-Beträgen entspricht damit dem aktuellen Rechtsstand. Im Internet können zur Arbeitserleichterung auch Fassungen mit (errechneten) Euro-Beträgen abgerufen werden. So hat beispielsweise der Verband der privaten Krankenversicherung eine solche Fassung unter dem Link https://www.pkv.de/fileadmin/user_upload/PKV/b_Wissen/PDF/GOAE-GOZ/gebuehrenordnung-fuer-aerzte.pdf veröffentlicht. Die aktuelle Fassung der GOZ (Stand 1. Januar 2012) ist im Internet unter http://www.gesetze-im-internet.de/goz_1987/index.html abrufbar. Mit freundlichen Grüßen

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Ulrike Kopetzky
AW: Gebührenordnungen für Ärzte und Zahnärzte; Ihre E-Mail vom 1. Mai 2022 [#248028] Sehr << Anrede >>…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Ulrike Kopetzky
Betreff
AW: Gebührenordnungen für Ärzte und Zahnärzte; Ihre E-Mail vom 1. Mai 2022 [#248028]
Datum
20. Juni 2022 11:28
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> nach langem Suchen konnte ich dann auch eine GOÄ mit Euro-Beträgen im Netz finden. Zur Tranzparenz, NutzerInnenfreundlichkeit und BürgerInnenaufklärung wäre es sinnvoll, die GOÄ in Eurobeträgen über das BMG oder andere öffentliche Stellen zugänglich zu machen. Nachfrage: warum enthält die GOZ keine Geldbeträge, sondern Punktzahlen? Mit freundlichen Grüßen Ulrike Kopetzky Anfragenr: 248028 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/248028/