Aktuelle Gebührenordnung für Ärzt*innen in Euro-Beträgen und für Zahnärzt*innen
Antrag nach dem IFG
Sehr geehrter Herr Prof.Dr. Lauterbach,
die GOÄ auf Ihrer BMG-Website ist aus 1982 in DM-Beträgen:
http://www.gesetze-im-internet.de/go__1982/
Wo ist eine aktuelle GOÄ in Euro-Beträgen zu finden?
Auch nicht bei der Bundesärztekammer oder der Ärztekammer Berlin auffindbar:
https://www.bundesaerztekammer.de/suche/?q=go%C3%A4&L=0
https://www.aekb.de/aerzt-innen/recht/gebuehrenordnung-fuer-aerzte-goae
Die Gebührenordnung für Zahnärzte ist aus 1987:
http://www.gesetze-im-internet.de/goz_1987/index.html
Wo ist eine aktuelle GOZ zu finden?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG).
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
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Datum1. Mai 2022
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4. Juni 2022
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