Sehr geehrter Herr Henschel,
Sie bitten um Auskunft zum aktuellen Gesamtschuldenstand der Stadt Heilbronn einschließlich aller Einrichtungen und Beteiligungen. Nach § 7 Abs. 2 LIFG muss der Antrag erkennen lassen, zu welchen Informationen Zugang gewünscht wird. Gerne können wir Ihnen den aktuellen Schuldenstand des Kämmereihaushalt der Stadt Heilbronn mitteilen, da uns diese Information vorliegt.
Einrichtungen der Stadt, deren Schuldenstand nicht im Kämmereihaushalt abgebildet wäre, sind uns nicht bekannt. Die Stadt hat zwei Eigenbetriebe (rechtlich unselbstständige aber wirtschaftlich selbstständige Eigenbetriebe Theater und Entsorgungsbetriebe), deren Schuldenstand ebenfalls ermittelbar ist und Ihnen mitgeteilt werden kann.
Hinsichtlich der Beteiligungen ist Ihr Antrag jedoch zu unbestimmt bzw. in Teilen auch nicht zulässig.
Das Landesinformationsfreiheitsgesetz gilt auch für natürliche und juristische Personen des Privatrechts, soweit sie öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben, insbesondere solche der Daseinsvorsorge wahrnahmen oder öffentliche Dienstleistungen erbringen, und dabei der Kontrolle einer Stelle, soweit diese in den Anwendungsbereich nach Absatz 1 fällt, unterliegen. Bei der Stadt Heilbronn existieren Beteiligungen an Unternehmen, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, insoweit können wir Ihnen diese Informationen nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz nicht geben, die anderen von Ihnen genannten Rechtsgrundlagen sind nach unserer Rechtsauffassung ebenfalls nicht einschlägig.
Nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz ist die Stadt auch nur auskunftspflichtig im Hinblick auf VORHANDENE Informationen. Da das baden-württembergische Landesrecht noch keinen Gesamtabschluss für die Kommunen vorsieht und die Stadt auch keinen hat, existiert die von Ihnen gewünschte Zahl nicht. Es gibt auch keine offiziellen Vorgaben welche Beteiligungen ggfs. nach welchen Regelungen zu konsolidieren wären, d.h. in welcher Höhe (voll oder nur anteilig dem Beteiligungsverhältnis oder nur im Verhältnis in dem die Stadt ggfs. haften würde, d.h. ggfs. nur in Höhe des Anteils am Stammkapital) welche Schulden welcher Beteiligungsunternehmen in welcher Höhe anzurechnen wären.
Darüber hinaus liegen uns von den Unternehmen, deren Abschlüsse bekannt sind und die berichtspflichtig sind, keine tagesscharfen Schuldenstände vor, sondern nur zum 31.12. des Vorjahres bzw. bei abweichendem Wirtschaftsjahr zum jeweiligen Abschlussstichtag des Vorjahres.
Wir bitten Sie daher, Ihre Anfrage zu konkretisieren. Wäre Ihnen damit gedient, wenn wir Ihnen von der Stadt, den städtischen Eigenbetrieben und den Beteiligungsunternehmen, bei denen die Stadt mindestens eine Mehrheitsbeteiligung (also 50% und mehr) hat, die Schuldenstände zum 31.12. des Vorjahres bzw. zum jeweiligen Abschlussstichtag zusammenstellen, mit Angabe des jeweiligen Beteiligungsprozentsatzes der Stadt Heilbronn?
Mit freundlichen Grüßen