Aktuelle Gesamtverschuldung der Stadt Heilbronn

Anfrage an: Stadt Heilbronn

Als Bürger und Steuerzahler dieser Stadt bitte ich um Auskunft wie der aktuelle Gesamtschuldenstand ist, und zwar, einschließlich aller Einrichtungen sowie Beteiligungen.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    5. Juli 2020
  • Frist
    4. August 2020
  • 0 Follower:innen
Peter Henschel
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Als Bürge…
An Stadt Heilbronn Details
Von
Peter Henschel
Betreff
Aktuelle Gesamtverschuldung der Stadt Heilbronn [#192070]
Datum
5. Juli 2020 11:18
An
Stadt Heilbronn
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Als Bürger und Steuerzahler dieser Stadt bitte ich um Auskunft wie der aktuelle Gesamtschuldenstand ist, und zwar, einschließlich aller Einrichtungen sowie Beteiligungen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Peter Henschel Anfragenr: 192070 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192070/ Postanschrift Peter Henschel << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Peter Henschel
Stadt Heilbronn
Sehr geehrter Herr Henschel, Sie bitten um Auskunft zum aktuellen Gesamtschuldenstand der Stadt Heilbronn einschl…
Von
Stadt Heilbronn
Betreff
AW: Aktuelle Gesamtverschuldung der Stadt Heilbronn [#192070]
Datum
15. Juli 2020 16:54
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Henschel, Sie bitten um Auskunft zum aktuellen Gesamtschuldenstand der Stadt Heilbronn einschließlich aller Einrichtungen und Beteiligungen. Nach § 7 Abs. 2 LIFG muss der Antrag erkennen lassen, zu welchen Informationen Zugang gewünscht wird. Gerne können wir Ihnen den aktuellen Schuldenstand des Kämmereihaushalt der Stadt Heilbronn mitteilen, da uns diese Information vorliegt. Einrichtungen der Stadt, deren Schuldenstand nicht im Kämmereihaushalt abgebildet wäre, sind uns nicht bekannt. Die Stadt hat zwei Eigenbetriebe (rechtlich unselbstständige aber wirtschaftlich selbstständige Eigenbetriebe Theater und Entsorgungsbetriebe), deren Schuldenstand ebenfalls ermittelbar ist und Ihnen mitgeteilt werden kann. Hinsichtlich der Beteiligungen ist Ihr Antrag jedoch zu unbestimmt bzw. in Teilen auch nicht zulässig. Das Landesinformationsfreiheitsgesetz gilt auch für natürliche und juristische Personen des Privatrechts, soweit sie öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben, insbesondere solche der Daseinsvorsorge wahrnahmen oder öffentliche Dienstleistungen erbringen, und dabei der Kontrolle einer Stelle, soweit diese in den Anwendungsbereich nach Absatz 1 fällt, unterliegen. Bei der Stadt Heilbronn existieren Beteiligungen an Unternehmen, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, insoweit können wir Ihnen diese Informationen nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz nicht geben, die anderen von Ihnen genannten Rechtsgrundlagen sind nach unserer Rechtsauffassung ebenfalls nicht einschlägig. Nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz ist die Stadt auch nur auskunftspflichtig im Hinblick auf VORHANDENE Informationen. Da das baden-württembergische Landesrecht noch keinen Gesamtabschluss für die Kommunen vorsieht und die Stadt auch keinen hat, existiert die von Ihnen gewünschte Zahl nicht. Es gibt auch keine offiziellen Vorgaben welche Beteiligungen ggfs. nach welchen Regelungen zu konsolidieren wären, d.h. in welcher Höhe (voll oder nur anteilig dem Beteiligungsverhältnis oder nur im Verhältnis in dem die Stadt ggfs. haften würde, d.h. ggfs. nur in Höhe des Anteils am Stammkapital) welche Schulden welcher Beteiligungsunternehmen in welcher Höhe anzurechnen wären. Darüber hinaus liegen uns von den Unternehmen, deren Abschlüsse bekannt sind und die berichtspflichtig sind, keine tagesscharfen Schuldenstände vor, sondern nur zum 31.12. des Vorjahres bzw. bei abweichendem Wirtschaftsjahr zum jeweiligen Abschlussstichtag des Vorjahres. Wir bitten Sie daher, Ihre Anfrage zu konkretisieren. Wäre Ihnen damit gedient, wenn wir Ihnen von der Stadt, den städtischen Eigenbetrieben und den Beteiligungsunternehmen, bei denen die Stadt mindestens eine Mehrheitsbeteiligung (also 50% und mehr) hat, die Schuldenstände zum 31.12. des Vorjahres bzw. zum jeweiligen Abschlussstichtag zusammenstellen, mit Angabe des jeweiligen Beteiligungsprozentsatzes der Stadt Heilbronn? Mit freundlichen Grüßen
Peter Henschel
Sehr geehrte<< Anrede >> ich hoffe, es geht Ihnen nach wie vor gut. Besten Dank für ihre u.a. Ausfüh…
An Stadt Heilbronn Details
Von
Peter Henschel
Betreff
AW: Aktuelle Gesamtverschuldung der Stadt Heilbronn [#192070]
Datum
21. Juli 2020 10:04
An
Stadt Heilbronn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ich hoffe, es geht Ihnen nach wie vor gut. Besten Dank für ihre u.a. Ausführungen. Mir wäre dann erst mal damit gedient, wenn ich von der Stadt, den städtischen Eigenbetrieben und den Beteiligungsunternehmen, bei denen die Stadt mindestens eine Mehrheitsbeteiligung (also 50% und mehr) hat, die Schuldenstände zum 31.12. des Vorjahres bzw. zum jeweiligen Abschlussstichtag zusammenstellen, mit Angabe des jeweiligen Beteiligungsprozentsatzes der Stadt Heilbronn. Für ihre Bemühungen besten Dank und weiterhin alles Gute. ... Mit freundlichen Grüßen Peter Henschel Anfragenr: 192070 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192070/ Postanschrift Peter Henschel << Adresse entfernt >>
Stadt Heilbronn
Sehr geehrter Herr Henschel, machen wir. Bitte geben Sie uns ein paar Tage Zeit. Ihnen auch alles Gute. Mit f…
Von
Stadt Heilbronn
Betreff
AW: Aktuelle Gesamtverschuldung der Stadt Heilbronn [#192070]
Datum
21. Juli 2020 10:47
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Henschel, machen wir. Bitte geben Sie uns ein paar Tage Zeit. Ihnen auch alles Gute. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Stadt Heilbronn
Sehr geehrter Herr Henschel, anbei die gewünschte Zusammenstellung. Mit freundlichen Grüßen
Von
Stadt Heilbronn
Betreff
WG: Aktuelle Gesamtverschuldung der Stadt Heilbronn [#192070]
Datum
23. Juli 2020 10:09
Status
Sehr geehrter Herr Henschel, anbei die gewünschte Zusammenstellung. Mit freundlichen Grüßen