Aktuelle Hausanordnung

Anfrage an: Bundeskanzleramt

die aktuelle und vollständige Hausanordnung des Referates 112 (personenbezogene Informationen können geschwärzt werden).

Ergebnis der Anfrage

Das Bundeskanzeleramt weigert sich mit der folgenden absurden Begründung, die relevanten Hausanordnungen herauszugeben: "Eine Herausgabe der im Sinne Ihrer Anfrage einschlägigen Informationen ist dazu geeignet, sich nachteilig auf die Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit der IT des Bundeskanzleramtes auszuwirken und damit die Funktionsfähigkeit des Bundeskanzleramtes erheblich zu beeinträchtigen. Sie kann demnach für die Interessen des Bundesrepublik Deutschland und die Funktionsfähigkeit des Staates schädlich sein [...]"

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    16. Oktober 2016
  • Frist
    18. November 2016
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: die aktuelle und…
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Aktuelle Hausanordnung [#18111]
Datum
16. Oktober 2016 13:23
An
Bundeskanzleramt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die aktuelle und vollständige Hausanordnung des Referates 112 (personenbezogene Informationen können geschwärzt werden).
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundeskanzleramt
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Von
Bundeskanzleramt
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
24. Oktober 2016
Status
Warte auf Antwort
Bundeskanzleramt
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Von
Bundeskanzleramt
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
25. November 2016
Status
Warte auf Antwort
<< Anfragesteller:in >>
AW: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) [#18111] Sehr geehrte Damen und Herren, zu meiner Informat…
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) [#18111]
Datum
3. Dezember 2016 21:15
An
Bundeskanzleramt
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, zu meiner Informationsfreiheitsanfrage „Aktuelle Hausanordnung“ vom 16.10.2016 (#18111) teile ich mit, dass es mir um Hausanordnungen geht, die den Umgang mit Informationen und Informationstechnik (z.B. IT-Komponenten wie USB-Sticks) regeln. Da es sich hierbei vermutlich nur um wenige Seiten handelt, gehe ich nach wie vor von einer einfachen Anfrage bzw. niedrigem Gebührenrahmen aus. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 18111 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundeskanzleramt
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Von
Bundeskanzleramt
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
19. Dezember 2016
Status
Anfrage abgeschlossen