Aktuelle Hausanordnung
die aktuelle und vollständige Hausanordnung des Referates 112 (personenbezogene Informationen können geschwärzt werden).
Ergebnis der Anfrage
Das Bundeskanzeleramt weigert sich mit der folgenden absurden Begründung, die relevanten Hausanordnungen herauszugeben: "Eine Herausgabe der im Sinne Ihrer Anfrage einschlägigen Informationen ist dazu geeignet, sich nachteilig auf die Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit der IT des Bundeskanzleramtes auszuwirken und damit die Funktionsfähigkeit des Bundeskanzleramtes erheblich zu beeinträchtigen. Sie kann demnach für die Interessen des Bundesrepublik Deutschland und die Funktionsfähigkeit des Staates schädlich sein [...]"
Anfrage abgelehnt
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Datum16. Oktober 2016
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18. November 2016
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