Aktuelle Klage der EU-Kommission wg überschrittener Grenzwerte.

Warum muss Deutschland, und somit alle Bürger, für die Machenschaften der Autoindustrie gerade stehen? Ich möchte meinen Euro Diesel 5 für die nächsten Jahre schadstoffarm umgerüstet wissen, und zwar ausschließlich auf Kosten der Autoindustrie, vorweg der VW-Konzern, welcher gerade größte Gewinne einfährt (und leider die besten Autos baut).

Mit freundlichem Gruß

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    14. August 2018
  • Frist
    15. September 2018
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Warum muss Deuts…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
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Betreff
Aktuelle Klage der EU-Kommission wg überschrittener Grenzwerte. [#32832]
Datum
14. August 2018 13:04
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Warum muss Deutschland, und somit alle Bürger, für die Machenschaften der Autoindustrie gerade stehen? Ich möchte meinen Euro Diesel 5 für die nächsten Jahre schadstoffarm umgerüstet wissen, und zwar ausschließlich auf Kosten der Autoindustrie, vorweg der VW-Konzern, welcher gerade größte Gewinne einfährt (und leider die besten Autos baut). Mit freundlichem Gruß
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Az.: L 24 - MB 9662 Klage der EU-Kommission wg. überschrittener Grenzwerte. [#32832] Sehr geehrtAntragsteller/in
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Betreff
Az.: L 24 - MB 9662 Klage der EU-Kommission wg. überschrittener Grenzwerte. [#32832]
Datum
22. August 2018 19:10
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Bitte teilen Sie vorab Ihre Postanschrift mit. Dies ist aus Rechtsgründen weiterhin erforderlich (z. B. Fragen der Rechtsbehelfsbelehrung, der Bekanntgabe, der Zustellung und etwaiger Gebühren und Auslagen bei einem Verwaltungsakt). Die Anschrift ist ausdrücklich unabhängig davon notwendig, ob eine Antwort (auch oder nur) elektronisch erfolgt. Auch das E-Government-Gesetz hat dieses Erfordernis nicht abgeschafft. Ich bitte um Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen