Aktuelle Liste aller Strom- und Gasgrundversorger und ihrer Zuständigkeitsbereiche

Anfrage an: Bundesnetzagentur

Eine aktuelle Liste aller Strom- und Gasgrundversorger (bezugnehmend auf § 36 EnWG) einschließlich ihrer Zuständigkeitsbereiche (z. B. in Form von Postleitzahlen oder Gemeindenamen).
Es genügt, wenn Sie mir genau die Informationen zukommen lassen, die Sie bereits dem Antragsteller/der Antragstellerin aus der gleichlautenden Anfrage 604-IFG/18-001 kostenfrei zu Verfügung gestellt hatten (siehe auch https://fragdenstaat.de/a/31608 ).

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    22. Oktober 2018
  • Frist
    23. November 2018
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine aktuelle Li…
An Bundesnetzagentur Details
Von
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Betreff
Aktuelle Liste aller Strom- und Gasgrundversorger und ihrer Zuständigkeitsbereiche [#34153]
Datum
22. Oktober 2018 12:02
An
Bundesnetzagentur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine aktuelle Liste aller Strom- und Gasgrundversorger (bezugnehmend auf § 36 EnWG) einschließlich ihrer Zuständigkeitsbereiche (z. B. in Form von Postleitzahlen oder Gemeindenamen). Es genügt, wenn Sie mir genau die Informationen zukommen lassen, die Sie bereits dem Antragsteller/der Antragstellerin aus der gleichlautenden Anfrage 604-IFG/18-001 kostenfrei zu Verfügung gestellt hatten (siehe auch https://fragdenstaat.de/a/31608 ).
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesnetzagentur
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihrem Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen entnehmen Sie bitte der Anlage. M…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
AW: Aktuelle Liste aller Strom- und Gasgrundversorger und ihrer Zuständigkeitsbereiche [#34153]
Datum
13. November 2018 15:03
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
180717_ListeStrom-undGasGrundversorger.xlsx
102,4 KB
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihrem Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen entnehmen Sie bitte der Anlage. Mit freundlichen Grüßen