Aktuelle Liste aller Strom- und Gasgrundversorger und ihrer Zuständigkeitsbereiche

Anfrage an: Bundesnetzagentur

Eine aktuelle Liste aller Strom- und Gasgrundversorger (bezugnehmend auf § 36 EnWG) einschließlich ihrer Zuständigkeitsbereiche (z. B. in Form von Postleitzahlen oder Gemeindenamen).
Die von Ihnen online bereitgestellte Liste unter https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/FAQs/DE/Sachgebiete/Energie/Verbraucher/Vertragsarten/Grundversorgung/WerIstMeinGrundversorger.html ist unzureichend, weil hier die Information fehlt, für welche Regionen der jeweilige Grundversorger zuständig ist.

Ich gehe davon aus, dass eine solche Liste bereits bei Ihnen vorliegt.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    5. Juli 2018
  • Frist
    7. August 2018
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine aktuelle Li…
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Aktuelle Liste aller Strom- und Gasgrundversorger und ihrer Zuständigkeitsbereiche [#31608]
Datum
5. Juli 2018 11:41
An
Bundesnetzagentur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine aktuelle Liste aller Strom- und Gasgrundversorger (bezugnehmend auf § 36 EnWG) einschließlich ihrer Zuständigkeitsbereiche (z. B. in Form von Postleitzahlen oder Gemeindenamen). Die von Ihnen online bereitgestellte Liste unter https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/FAQs/DE/Sachgebiete/Energie/Verbraucher/Vertragsarten/Grundversorgung/WerIstMeinGrundversorger.html ist unzureichend, weil hier die Information fehlt, für welche Regionen der jeweilige Grundversorger zuständig ist. Ich gehe davon aus, dass eine solche Liste bereits bei Ihnen vorliegt.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesnetzagentur
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihrem Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen entnehmen Sie bitte der Anlage. M…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
WG: Aktuelle Liste aller Strom- und Gasgrundversorger und ihrer Zuständigkeitsbereiche [#31608]
Datum
2. August 2018 14:56
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
ListeStrom-undGasGV.xlsx
102,4 KB
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihrem Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen entnehmen Sie bitte der Anlage. Mit freundlichen Grüßen