🌼 Interesse an Umweltinfos? Wir beraten Aktivist*innen und Initiativen kostenlos bei Anfragen. Zum Klima-Helpdesk

aktuelle Liste der Lärmbrennpunkte die zur Aufnahme in die LAP vorgesehen sind

die in der Drucksache 21-0565 der Bezirksversammlung Hamburg Nord genannte Liste der Lärmbrennpunkte > 70/60 dB(A) LDEN/LNight, welche offenbar bereits abgeschlossen und zur Aufnahme als Anlage 7 in die LAP vorgesehen ist (unabhängig von der noch ausstehenden Priorisierung).

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    30. Januar 2020
  • Frist
    3. März 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrteAntragsteller/in ich möchte …
An Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
aktuelle Liste der Lärmbrennpunkte die zur Aufnahme in die LAP vorgesehen sind [#177827]
Datum
30. Januar 2020 09:21
An
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrteAntragsteller/in ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
die in der Drucksache 21-0565 der Bezirksversammlung Hamburg Nord genannte Liste der Lärmbrennpunkte > 70/60 dB(A) LDEN/LNight, welche offenbar bereits abgeschlossen und zur Aufnahme als Anlage 7 in die LAP vorgesehen ist (unabhängig von der noch ausstehenden Priorisierung).
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 177827 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/177827 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Eingangsbestätigung Ihres Anliegens bei der BUE Sehr geehrteAntragsteller/in und Herren, vielen Dank für Ihr Sch…
Von
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Betreff
Eingangsbestätigung Ihres Anliegens bei der BUE
Datum
30. Januar 2020 09:25
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in und Herren, vielen Dank für Ihr Schreiben bzw. Ihre Nachricht oder Anfrage an die Behörde für Umwelt und Energie. Zur Bearbeitung Ihres Anliegens müssen gegebenenfalls personenbezogene Daten verarbeitet werden. Dabei nimmt die Behörde für Umwelt und Energie den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind wir verpflichtet, Sie darüber zu informieren, zu welchem Zweck unsere Behörde Daten erhebt, speichert oder weiterleitet. Deshalb haben wir für Sie ausführliche Informationen zum Thema Datenschutz auf unserer Website im Internet unter https://www.hamburg.de/bue/ ( https://www.hamburg.de/bue/ ) unter dem Stichwort „Datenschutzerklärung der BUE“ zusammengestellt. Den Informationen können Sie auch entnehmen, welche Rechte Sie hinsichtlich des Datenschutzes haben. Falls Sie mit der Verarbeitung nicht bzw. nicht mehr einverstanden sind, senden Sie uns eine Nachricht bzw. Mitteilung, damit wir Ihre personenbezogenen Daten löschen. Bitte beachten Sie, dass im Falle einer Löschung Ihrer Daten gegebenenfalls Ihr Anliegen nicht abschließend bearbeitet werden kann. Sollten Sie bereits gegen die Verarbeitung Widerspruch eingelegt haben, betrachten Sie diese Mail als gegenstandslos. Mit freundlichen Grüßen
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Sehr geehrteAntragsteller/in der in der Bezirksversammlung Hamburg Nord vorgestellte Plan ist ein Arbeitsstand ei…
Von
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Betreff
Ihre Anfrage nach dem HmbTG; AW: [EXTERN]- aktuelle Liste der Lärmbrennpunkte die zur Aufnahme in die LAP vorgesehen sind [#177827]
Datum
27. Februar 2020 15:04
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in der in der Bezirksversammlung Hamburg Nord vorgestellte Plan ist ein Arbeitsstand eines Entwurfs zum Zeitpunkt der 7. AK-Sitzung im Juni 2019, der nach § 6 Abs. 1 und 2 des Hamburgischen Transparenzgesetzes nicht für die Öffentlichkeit bestimmt ist. Der Entwurf des Lärmaktionsplans wird allerdings öffentlich ausgelegt, die angefragten Informationen werden dann enthalten sein. Die Auslegung wird wahrscheinlich im Frühjahr 2020 erfolgen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in mir geht es explizit nur um die Liste der Lärmbrennpunkte, nicht um den Zwischenstan…
An Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem HmbTG; AW: [EXTERN]- aktuelle Liste der Lärmbrennpunkte die zur Aufnahme in die LAP vorgesehen sind [#177827]
Datum
27. Februar 2020 20:58
An
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in mir geht es explizit nur um die Liste der Lärmbrennpunkte, nicht um den Zwischenstand des Lärmaktionsplans. Die Liste der Lärmbrennpunkte ergibt sich aus physikalischen Messungen, welche längst abgeschlossen sind. Natürlich hätten Sie gerne, dass es überall ruhig ist, oder würden Sie gerne darüber diskutieren, ob es irgendwo lauter ist, als 70/60 dB(A) LDEN/LNight. Es handelt sich aber um Fakten, sodass die Herausgabe nicht mit Hinweis auf die Willensbildung des Senats verweigert werden. Es geht mir nicht um den Willen (oder seine Bildung) des Senats, sondern um die Liste der (47?) ermessenen Lärmbrennpunkte, unabhängig von ihrer politischen Einordnung. Bitte senden Sie mir die geforderte Liste umgehend zu. Hilfsweise bitte ich Sie, mein erneutes Begehren als Widerspruch zu Ihrer ursprünglichen Entscheidung zu werten und mich diesbezüglich zu bescheiden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 177827 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/177827
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Eingangsbestätigung Ihres Anliegens bei der BUE Sehr geehrteAntragsteller/in und Herren, vielen Dank für Ihr Sch…
Von
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Betreff
Eingangsbestätigung Ihres Anliegens bei der BUE
Datum
27. Februar 2020 21:00
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in und Herren, vielen Dank für Ihr Schreiben bzw. Ihre Nachricht oder Anfrage an die Behörde für Umwelt und Energie. Zur Bearbeitung Ihres Anliegens müssen gegebenenfalls personenbezogene Daten verarbeitet werden. Dabei nimmt die Behörde für Umwelt und Energie den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind wir verpflichtet, Sie darüber zu informieren, zu welchem Zweck unsere Behörde Daten erhebt, speichert oder weiterleitet. Deshalb haben wir für Sie ausführliche Informationen zum Thema Datenschutz auf unserer Website im Internet unter https://www.hamburg.de/bue/ ( https://www.hamburg.de/bue/ ) unter dem Stichwort „Datenschutzerklärung der BUE“ zusammengestellt. Den Informationen können Sie auch entnehmen, welche Rechte Sie hinsichtlich des Datenschutzes haben. Falls Sie mit der Verarbeitung nicht bzw. nicht mehr einverstanden sind, senden Sie uns eine Nachricht bzw. Mitteilung, damit wir Ihre personenbezogenen Daten löschen. Bitte beachten Sie, dass im Falle einer Löschung Ihrer Daten gegebenenfalls Ihr Anliegen nicht abschließend bearbeitet werden kann. Sollten Sie bereits gegen die Verarbeitung Widerspruch eingelegt haben, betrachten Sie diese Mail als gegenstandslos. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Sehr geehrteAntragsteller/in auch nach erneuter Prüfung müssen wir Ihnen mitteilen, dass eine Herausgabe des Entw…
Von
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem HmbTG; AW: [EXTERN]- aktuelle Liste der Lärmbrennpunkte die zur Aufnahme in die LAP vorgesehen sind [#177827]
Datum
11. März 2020 14:55
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in auch nach erneuter Prüfung müssen wir Ihnen mitteilen, dass eine Herausgabe des Entwurfs der Liste der Lärmbrennpunkte - vor der öffentlichen Auslegung des Lärmaktionsplans - nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz nicht statthaft ist. Bevor wir Ihnen unsere Ablehnung weiter erläutern, möchten wir darauf hinweisen, dass die Lärmkartierungen und somit auch die Ermittlung der Lärmbrennpunkte nicht auf Messungen beruhen, sondern entsprechend der Vorgabe der Umgebungslärmrichtlinie auf einer Berechnung. Die Ergebnisse der Berechnungen und die Lärmkartierung sind bereits heute online verfügbar und können von jedermann eingesehen werden: https://www.hamburg.de/interaktive-kart… Wie wir Ihnen bereits mitgeteilt haben, handelt es sich bei der von Ihnen angefragten Liste der Lärmbrennpunkte um einen Entwurf, welcher als Anlage 7 ein Teil des geplanten Lärmaktionsplans der Freien und Hansestadt Hamburg werden soll. Dieser Lärmaktionsplan ist momentan noch im Stadium des Entwurfs. Die Behörde für Umwelt und Energie als zuständige Fachbehörde bereitet die nach Art. 8 Abs. 7 der Umgebungslärmrichtlinie vorgesehene Öffentlichkeitsbeteiligung vor, in welcher dann natürlich auch der dann aktuelle Entwurfsstand der Liste der Lärmbrennpunkte mit ausgelegt und zugänglich gemacht wird. Der Beschluss zur Auslegung des Lärmaktionsplanes wird hierbei vom Senat getroffen. Solange der Senat diesen Beschluss zur Auslegung des Entwurfs noch nicht getroffen hat, steht einer Veröffentlichung des bisherigen Entwurfs der Liste der Lärmbrennpunkte § 6 Abs. 1 HmbTG entgegen. Nach dieser Norm sind die unmittelbare Willensbildung des Senats und insbesondere Entwürfe hierzu von der Informationspflicht ausgenommen. Mit dieser verfassungsrechtlich anerkannten und zulässigen Ausnahmevorschrift wird das Informationsrecht des Bürgers eingeschränkt, um der Regierung den notwendigen Initiativ-, Beratungs- und Handlungsbereich, der für die Funktionsfähigkeit und Eigenverantwortung des Senates unerlässlich ist, einzuräumen (Vgl. Entwurf zum Hamburgischen Transparenzgesetz der Hmb. Bürgerschaft Drs. 20/4466, S. 18). Sobald der Senat über den Entwurf des Lärmaktionsplanes beschlossen hat und der Entwurf - mit sämtlich Anlagen - ausgelegt wird, endet die Einschränkung der Informationspflicht und die vorhergehenden Entwürfe werden öffentlich ausgelegt. Nach Abschluss der Öffentlichkeitsbeteiligung und Einarbeitung der Stellungnahmen wird der Lärmaktionsplan mit den Anlagen dann vom Senat als Senatsdrucksache final beschlossen. Wir bitten um Verständnis, dass wir Ihnen vor der allgemeinen Öffentlichkeitsbeteiligung keine Teile der Entwürfe des Lärmaktionsplans vorab übersenden können. Soweit Sie mit Ihrer Nachricht vom 27.02.2020 Widerspruche eingelegt haben, möchten wir Sie darauf hinweisen, dass der Widerspruch per elektronischer Nachricht über fragdenstaat.de oder Email nicht dem Formerfordernis nach § 70 Abs. 1 der Verwaltungsgerichtsordnung entspricht. Wir müssten den Widerspruch aktuell als unzulässig zurückweisen; sie können diesen aber gerne noch einmal in der in § 70 Abs. 1 VwGO vorgesehenen Form einlegen. Gegen die Ablehnung Ihres Antrags kann Widerspruch innerhalb eines Monats bei der Behörde für Umwelt und Energie, Amt für Immissionsschutz und Abfallwirtschaft, Neunfelder Straße 19, 21109 Hamburg erhoben werden. Mit freundlichen Grüßen