Aktuelle Regelung für die Promenade zwischen Niendorfer Balkon und OGT / Sperrung des Radverkehrs
Aus diversen Medien und in einer kurzen mündlichen Auskunft durch die amtierende Bürgermeisterin, Frau Puschaddel-Freitag, habe ich erfahren, dass vom Land per Eilbeschluss das Fahren mit dem Rad auf der Promenade komplett untersagt wurde. Ausschlaggebend dafür war anscheinend die Beschwerde einer einzelnen! Bürgerin. Dazu habe ich mehrere Teilfragen:
1. Wie lautet die genaue Formulierung des Beschlusses und insbesondere der Begründung für die sofortige Wirksamkeit?
2. Wie kam es zu der Abwägung, dass die Unversehrtheit eines Fußgängers auf der Promenade schwerer wiegt als die eines Kindes/Heranwachsenden über 10 auf seinem Schulweg?
3. Wie sind die großen Info-Banner, die aufgestellt wurden, um Touristen zu informieren, rechtlich zu bewerten? meines Erachtens verschlimmern sie die Situation für Kinder und deren begleitende Eltern, weil die laut Straßenverkehrsordnung zulässige Nutzung von Fußwegen damit sehr prominent in Frage gestellt wird, und somit Konflikte zwischen den Verkehrsteilnehmern unnötig verstärkt werden.
Ergebnis der Anfrage
Diese Anfrage ist eine Dublette von
https://fragdenstaat.de/anfrage/aktuell…
Dort gab es kurz vor Fristende ausführliche Informationen des Verkehrsministeriums mit Verweis auf die Zuständigkeit untergeordneter Behörden. Ich habe dazu Rückfragen gestellt, und erwarte im weiteren Verlauf weitere aufschlussreiche Informationen der beteiligten Behörden.
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum10. Mai 2021
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12. Juni 2021
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