Aktuelle Reise­beschrän­kungen im inter­nationalen Luftverkehr

1. Eine Erläuterung, auf welcher rechtlichen Grundlage die aktuell durchgeführten, pauschale Zurückweisung von Drittstaatsangehörigen, die auf dem Luftweg einreisen, basiert
2. Eine präzise Definition eines dringenden familiären Einreisegrundes

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    21. März 2020
  • Frist
    25. April 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Eine Erläuterung…
An Bundespolizeipräsidium Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Aktuelle Reise­beschrän­kungen im inter­nationalen Luftverkehr [#183070]
Datum
21. März 2020 20:00
An
Bundespolizeipräsidium
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Eine Erläuterung, auf welcher rechtlichen Grundlage die aktuell durchgeführten, pauschale Zurückweisung von Drittstaatsangehörigen, die auf dem Luftweg einreisen, basiert 2. Eine präzise Definition eines dringenden familiären Einreisegrundes
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 183070 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183070 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundespolizeipräsidium
71 - 10 00 11 - 0003 - Band 20-11 Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihres IFG-Antra…
Von
Bundespolizeipräsidium
Betreff
AW: Aktuelle Reise­beschrän­kungen im inter­nationalen Luftverkehr [#183070]
Datum
23. März 2020 11:23
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

71 - 10 00 11 - 0003 - Band 20-11 Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihres IFG-Antrags vom 21.03.2020 im für die Bearbeitung zuständigen Referat 71. Der Antrag wird unter dem o.g. Aktenzeichen bearbeitet. Lage- und situationsbedingt teile ich Ihnen bereits jetzt mit, dass eine Bearbeitung Ihrer Anfrage derzeit nur eingeschränkt möglich ist und diese innerhalb der Frist gemäß § 7 Abs. 5 IFG daher nicht gewährleistet werden kann. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundespolizeipräsidium
mit E-Mail vom 21. März 2020 baten Sie auf der Grundlage des lnformationsfreiheitsgesetzes um Übersendung von eine…
Von
Bundespolizeipräsidium
Via
Briefpost
Betreff
Datum
1. April 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
mit E-Mail vom 21. März 2020 baten Sie auf der Grundlage des lnformationsfreiheitsgesetzes um Übersendung von einer Erläuterung, auf welcher rechtlichen Grundlage die aktuell durchgeführte, pau- schale Zurückweisung von Drittstaatsangehörigen, die auf dem Luftweg einreisen, ba- siert einer präzisen Definition eines dringenden familiären Einreisegrundes. § 1 Absatz1 lFG gewährt jedermann nach Maßgabe des Gesetzes einen Zugang zu amtlichen Informationen, es sei denn, dass die gesetzlichen Ausschlussgründe der §§ 3 if. lFG greifen. Die Einreiseverweigerung erfolgt nach Art. 14 SGK i.V.m. Art. 6 Abs. 1 e SGK (Gefahr für die öffentliche Gesundheit). Deutschland setzt unter der Maßgabe des Schutzes der öffentlichen Gesundheit die Empfeh- lungen der EU-Kommission zur Bekämpfung und Eindämmung der Corona-Epidemie um. Für ergänzende Informationen verweise ich auf die Homepage des Bundesministeriums des In- nern, für Bau und Heimat: https://www. bmi. bund.de/SharedDocs/kurzmeldungen/DE/2020/03/corona-ein-und- ausreise. html' Eine präzise Definition eines dringenden familiären Einreisegrundes, etwa in Form einer ab- schließenden Aufzählung existiert nicht. Jede grenzpolizeiliche Kontrolle und daraus resultie- rende Maßnahmen sind Ergebnis einer individuellen Einzelfallbewertung der Gesamtreiseum- stände unter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und Ausübung des pflichtge- mäßen Ermessens. Als konkrete Sachverhalte sind beispielsweise der Tod eines nahen An- gehörigen oder die Pflege / Betreuung eines Angehörigen / Kindes - sofern diese nicht ander- weitig gewährleistet werden kann - zu nennen.