Aktuelle Richtwerte Kosten der Unterkunft (KDU) für die Stadt Münster

Anfrage an: Jobcenter Münster

- aktuelle Richtwerte der angemessenen Kosten der Unterkunft der Stadt Münster

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    4. November 2014
  • Frist
    6. Dezember 2014
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Jobcenter Münster Details
Von
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Betreff
Aktuelle Richtwerte Kosten der Unterkunft (KDU) für die Stadt Münster [#7937]
Datum
4. November 2014 18:43
An
Jobcenter Münster
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- aktuelle Richtwerte der angemessenen Kosten der Unterkunft der Stadt Münster
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Aktuelle Richtwerte Kosten der Unterkunft…
An Jobcenter Münster Details
Von
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Betreff
AW: Aktuelle Richtwerte Kosten der Unterkunft (KDU) für die Stadt Münster [#7937]
Datum
6. Dezember 2014 00:01
An
Jobcenter Münster
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Aktuelle Richtwerte Kosten der Unterkunft (KDU) für die Stadt Münster" vom 04.11.2014 (#7937) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Anfragenr: 7937 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Aktuelle Richtwerte Kosten der Unterkunft…
An Jobcenter Münster Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Aktuelle Richtwerte Kosten der Unterkunft (KDU) für die Stadt Münster [#7937]
Datum
28. Dezember 2014 19:05
An
Jobcenter Münster
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Aktuelle Richtwerte Kosten der Unterkunft (KDU) für die Stadt Münster" vom 04.11.2014 (#7937) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 23 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Anfragenr: 7937 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Jobcenter Münster
Ihre Anfrage vom 05.01.2015 Siehe Anlage
Von
Jobcenter Münster
Via
Briefpost
Betreff
Ihre Anfrage vom 05.01.2015
Datum
5. Januar 2015
Status
Warte auf Antwort
Siehe Anlage
Jobcenter Münster
Sehr geehrtAntragsteller/in ich kann nicht nachvollziehen, ob sie am 04.11.2014 schon einmal eine anfrage gestell…
Von
Jobcenter Münster
Betreff
Antw: AW: AW: Aktuelle Richtwerte Kosten der Unterkunft (KDU) für die Stadt Münster [#7937]
Datum
5. Januar 2015 06:35
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in ich kann nicht nachvollziehen, ob sie am 04.11.2014 schon einmal eine anfrage gestellt haben, bin aber gerne bereit Ihnen die aktuellen Regelsätze für die Kosten der Unterkunft zu nennen Sie dürfen als Einzelperson ab dem 25. Lebensjahr eine Wohnung bis 50m² und bis 440,50€ Gesamtbetrag aus angemessener Kaltmiete plus angemessenen Nebenkosten nach Zustimmung des Jobcenters anmieten Falls sie aber unter 25 Jahre sind, werden immer Einzelfallentscheidungen getroffen (grobe Regel Warmmiete zwischen 300€ + 350€) ich hoffe ich konnte ihnen mit diesen Angaben weiterhelfen bei weiteren Fragen sprechen sie persönlich im Jobcenter Münster am Ludgeriplatz 4 vor oder rufen sie unter Tel: 0251 60918-800 an Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> ihre Antwort ist leider viel zu ungenau. Das Bundesssozialgericht hat am 12.…
An Jobcenter Münster Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antw: AW: AW: Aktuelle Richtwerte Kosten der Unterkunft (KDU) für die Stadt Münster [#7937]
Datum
5. Januar 2015 16:36
An
Jobcenter Münster
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> ihre Antwort ist leider viel zu ungenau. Das Bundesssozialgericht hat am 12.12.13 entschieden, dass als Angemessenheits-grenze bei der Ermittlung der Unterkunftskosten gem. § 42,35 SGB XII und § 22 SGB II dann, wenn kein schlüssiges Konzept vorliegt, die Beträge der Wohngeldtabelle mit einem Zuschlag anzusetzen sind. Meine Anfrage gilt der eines "schlüssigen Konzepts" wie z.B. im Kreis Warendorf. Beispiel: http://www.jobcenter-warendorf.de/w1/27125.0.html Hier besonders in Listenform (PDF) : http://www.jobcenter-warendorf.de/w1/index.php?eID=tx_nawsecuredl&u=0&file=uploads/media/richtwerte-KDU-ab-01.01.2014.pdf&t=1420628046&hash=de98b66b0364be8c5eec91d73fa50a20 Hier gehen ganz klar die Anzahl der Personen, die jeweilige Kaltmiete + die Nebenkosten hervor. Aus ihrer Antwort ergeben sich daher viele Rückfragen. 1. Wie setzen sich denn die 440,50 EUR zusammen? 2. Warum erhält ein ein 25jähriger diesen Betrag und ein 24 jähriger (nach Einzelfallentscheidung?) nur 300 - 350 ?? 3. Auf welcher Grundlage sind denn die Werte ermittelt worden ? ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Anfragenr: 7937 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >>