Aktuelle Studien: Wie gut helfen Antihistaminika und Mastzellstabilisatoren bei COVID-19, Long Covid und Impfreaktionen?

Bei schweren COVID-19-Verläufen kommt es zu einer Überreaktion des Immunsystems mit einer unkontrollierten Überproduktion an Entzündungsmediatoren, einem sogenannten Zytokinsturm (Chen et al., 2020). Dabei spielen Mastzellen eine zentrale Rolle. Mastzellen zählen zu den weißen Blutkörperchen und sind für die unspezifische Immunabwehr von besonderer Bedeutung.

Mastzellen werden als Reaktion auf einen Kontakt mit Krankheitserregern wie Viren, Bakterien oder Parasiten sowie Allergenen aktiv. Sie kommen über den ganzen Körper verteilt im Bindegewebe vor, am häufigsten in der Submukosa von Darm und Atemwegen. Die multifunktionalen Immunzellen helfen eine Infektion zu bekämpfen, indem sie zahlreiche verschiedene Stoffe wie Entzündungsmediatoren, Zytokine und Histamin freisetzen und die Immunabwehr koordinieren. Genau diese Stoffe spielen bei COVID-19, der COVID-Lungenentzündung und bei Long Covid eine zentrale Rolle. Die Aktivierung der Mastzellen ist dafür maßgeblich verantwortlich. Hyperaktive Mastzellreaktionen zu kontrollieren ist schwierig. Neben Vitalstoffen, wie z.B. Vitamin C, D, K2, Quercetin oder Boswellia, versprechen Antihistaminika bei COVID-19 und Long Covid Linderung.
Quelle: https://www.presseportal.de/pm/113214/5080913

Wie gut helfen Antihistaminika und Mastzellstabilisatoren bei COVID-19, Long Covid und Impfreaktionen? Welche Erfahrungen haben Sie damit gemacht?

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    30. Dezember 2021
  • Frist
    1. Februar 2022
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Detlev Hjuler
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Charité Universitätsmedizin Berlin - Gliedkörperschaft der Freien Universität Berlin und der Humboldt-Universität zu Berlin Details
Von
Detlev Hjuler
Betreff
Aktuelle Studien: Wie gut helfen Antihistaminika und Mastzellstabilisatoren bei COVID-19, Long Covid und Impfreaktionen? [#236496]
Datum
30. Dezember 2021 18:14
An
Charité Universitätsmedizin Berlin - Gliedkörperschaft der Freien Universität Berlin und der Humboldt-Universität zu Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bei schweren COVID-19-Verläufen kommt es zu einer Überreaktion des Immunsystems mit einer unkontrollierten Überproduktion an Entzündungsmediatoren, einem sogenannten Zytokinsturm (Chen et al., 2020). Dabei spielen Mastzellen eine zentrale Rolle. Mastzellen zählen zu den weißen Blutkörperchen und sind für die unspezifische Immunabwehr von besonderer Bedeutung. Mastzellen werden als Reaktion auf einen Kontakt mit Krankheitserregern wie Viren, Bakterien oder Parasiten sowie Allergenen aktiv. Sie kommen über den ganzen Körper verteilt im Bindegewebe vor, am häufigsten in der Submukosa von Darm und Atemwegen. Die multifunktionalen Immunzellen helfen eine Infektion zu bekämpfen, indem sie zahlreiche verschiedene Stoffe wie Entzündungsmediatoren, Zytokine und Histamin freisetzen und die Immunabwehr koordinieren. Genau diese Stoffe spielen bei COVID-19, der COVID-Lungenentzündung und bei Long Covid eine zentrale Rolle. Die Aktivierung der Mastzellen ist dafür maßgeblich verantwortlich. Hyperaktive Mastzellreaktionen zu kontrollieren ist schwierig. Neben Vitalstoffen, wie z.B. Vitamin C, D, K2, Quercetin oder Boswellia, versprechen Antihistaminika bei COVID-19 und Long Covid Linderung. Quelle: https://www.presseportal.de/pm/113214/5080913 Wie gut helfen Antihistaminika und Mastzellstabilisatoren bei COVID-19, Long Covid und Impfreaktionen? Welche Erfahrungen haben Sie damit gemacht?
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Detlev Hjuler Anfragenr: 236496 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236496/ Postanschrift Detlev Hjuler << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Charité Universitätsmedizin Berlin - Gliedkörperschaft der Freien Universität Berlin und der Humboldt-Universität zu Berlin
Sehr geehrter Herr Hjuler, vielen Dank für Ihre Anfrage im Rahmen des IFG. Zu der von Ihnen beantragten IFG-Ausk…
Von
Charité Universitätsmedizin Berlin - Gliedkörperschaft der Freien Universität Berlin und der Humboldt-Universität zu Berlin
Betreff
AW: [ext] Aktuelle Studien: Wie gut helfen Antihistaminika und Mastzellstabilisatoren bei COVID-19, Long Covid und Impfreaktionen? [#236496]
Datum
13. Januar 2022 12:51
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Hjuler, vielen Dank für Ihre Anfrage im Rahmen des IFG. Zu der von Ihnen beantragten IFG-Auskunft, weisen wir auf § 16 IFG Bln hin. Nach dieser Vorschrift sind die Akteneinsicht und Aktenauskunft gebührenpflichtig. Die Höhe der festzusetzenden Kosten kann dabei gemäß § 16 IFG Bln i.V.m Tarifstellennummer 1004 VGebO Bln folgende Beiträge umfassen: Amtshandlungen nach dem Berliner Informationsgesetz und vergleichbarer gesetzlicher Informationsansprüche a) Aktenauskunft 1. mündliche Auskunft 5 – 10 € 2. einfache schriftliche Auskunft 5 – 100 € 3. umfangreiche schriftliche Auskunft 100 – 250 € 4. schriftliche Auskunft, die einen außergewöhnlich hohen Verwaltungsaufwand verursacht 250 – 500 € b) Akteneinsicht 1. einfache Akteneinsicht 5 – 100 € 2. Akteneinsicht, die umfangreichen Verwaltungsaufwand verursacht, weil z.B. geheimhaltungsbedürftige Aktenteile unkenntlich zu machen oder abzutrennen sind 100 – 250 € 3. Akteneinsicht, die außergewöhnlich umfangreichen Verwaltungsaufwand verursacht, weil z.B. eine Vielzahl geheimhaltungsbedürftiger Aktenteile unkenntlich zu machen oder abzutrennen sind 250 – 500 € c) Widerspruchsverfahren gegen die Ablehnung der Akteneinsicht oder Aktenauskunft 10 – 50 € d) Anfertigung von Fotokopien bis zum Format DIN A 3, schwarzweiß, im Zusammenhang mit Akteneinsicht oder Aktenauskunft, je Fotokopie 0,15 € Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie an der Anfrage/Bearbeitung mit der genannten Rechnungsstellung festhalten möchten. Nach Ihrer Rückmeldung erhalten Sie dann in den nächsten Tagen eine entsprechende Antwort mit einem Hinweis auf die Kostenhöhe der Bearbeitung. Mit freundlichen Grüßen