Sehr geehrter Herr Semsrott,
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 28. Oktober 2020, in der Sie um Zusendung der aktuellen Version des UIG-Leitfadens unter Berufung auf das Umweltinformationsgesetz (UIG) baten. Der Zugang zu Umweltinformationen ist Grundlage für eine wirksame Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern in Umweltangelegenheiten und damit ein wichtiges Instrument für den Schutz von Natur und Umwelt.
Die aktuelle Fassung des UIG-Leitfadens, der von Mitarbeiter*innen des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) bei der Bearbeitung von UIG-Anfragen genutzt wird, ist bereits online unter folgendem Link verfügbar, auf den ich gemäß § 3 Absatz 2 Satz 4 UIG verweise:
https://fragdenstaat.de/dokumente/7719-… .
Eine interne Überprüfung, ob und wenn ja wo punktueller Aktualisierungsbedarf des UIG-Leitfadens des BMU besteht, ist erst Im Laufe des Jahres 2021 vorgesehen.
Ich bitte Sie um Mitteilung, falls Sie der Auffassung sind, dass Ihrem Antrag hiermit nicht entsprochen worden ist. Sollten Sie weitere Auskünfte zum Verfahren und zu sonstigen Fragen benötigen, stehe ich gerne zur Verfügung.
Die Beantwortung Ihrer Anfrage erfolgt gebühren- und auslagefrei.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, Stresemannstraße 128 - 130, 10117 Berlin einzulegen.
Mit freundlichen Grüßen