Aktuelle vertragliche Nutzung des Palais am Festungsgraben

Alle Dokumente, die Aufschluss über die aktuelle vertragliche Nutzung des Palais am Festungsgraben in Berlin geben; insbesondere alle Mietverträge mit landeseigenen kulturellen Einrichtungen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    27. Februar 2017
  • Frist
    31. März 2017
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Annegret Falter
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Senatsverwaltung für Finanzen Details
Von
Annegret Falter
Betreff
Aktuelle vertragliche Nutzung des Palais am Festungsgraben [#20509]
Datum
27. Februar 2017 11:23
An
Senatsverwaltung für Finanzen
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle Dokumente, die Aufschluss über die aktuelle vertragliche Nutzung des Palais am Festungsgraben in Berlin geben; insbesondere alle Mietverträge mit landeseigenen kulturellen Einrichtungen.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Annegret Falter <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Annegret Falter << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Annegret Falter

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Senatsverwaltung für Finanzen
Sehr geehrte Frau Falter, der Bescheid vom 2. März 2017 auf Ihren Antrag vom 27. Februar 2017 an die Senatsverwa…
Von
Senatsverwaltung für Finanzen
Betreff
Aktuelle vertragliche Nutzung des Palais am Festungsgraben [#20509] - IFG Antrag vom 27. Februar 2017
Datum
14. März 2017 09:52
Status
Sehr geehrte Frau Falter, der Bescheid vom 2. März 2017 auf Ihren Antrag vom 27. Februar 2017 an die Senatsverwaltung für Finanzen auf Einsicht in die vorhanden Akten zur aktuellen vertraglichen Nutzung des Palais am Festungsgraben gemäß § 3 Abs. 1 Gesetz zur Förderung der Informationsfreiheit im Land Berlin bzw. gemäß § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformationen konnte gemäß der beigefügten Bestätigung der PIN AG vom 7. März 2017 leider nicht unter der von Ihnen angegebenen Postanschrift zugestellt werden. Könnten Sie uns bitte Ihre Anschrift mitteilen, damit der Bescheid Ihnen auf dem Postweg erneut zugestellt werden kann. Vielen Dank! Informationshalber übersende ich Ihnen den Bescheid vorab per e-mail. Mit freundlichen Grüßen