Aktuelle Verwaltungsanweisungen zum Rechtskreis SGB II / SGB XII

Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich bitte Sie um die Zusendung der jeweils aktuellen Verwaltungsanweisungen zur Ermittlung der angemessenen tatsächlichen Kosten für die Unterkunft und Heizung sowie der Nebenkosten § 22 SGB II / § 35 SGB XII für den Landkreis Hersfeld-Rotenburg, des Jobcenter Hersfeld-Rotenburg, des „Schlüssigen Konzept“ zur Ermittlung angemessener Unterkunftskosten gemäß SGB II und XII des Landkreis Hersfeld-Rotenburg, des Jobcenter Hersfeld-Rotenburg, und der Verwaltungsanweisungen zu Erstausstattung der Wohnung mit Hausrat, Bekleidung und bei Bedarfen bei Schwangerschaft und Geburt, zu unabweisbaren Bedarf und zu orthopädischen Bedarfen und therapeutischem Gerät § 24 SGB II / § 31 SGB XII des Landkreis Hersfeld-Rotenburg, des Jobcenter Hersfeld-Rotenburg.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    29. Juli 2019
  • Frist
    31. August 2019
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<< Anfragesteller:in >>
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An Landkreis Hersfeld-Rotenburg Details
Von
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Betreff
Aktuelle Verwaltungsanweisungen zum Rechtskreis SGB II / SGB XII [#160563]
Datum
29. Juli 2019 02:11
An
Landkreis Hersfeld-Rotenburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in Ich bitte Sie um die Zusendung der jeweils aktuellen Verwaltungsanweisungen zur Ermittlung der angemessenen tatsächlichen Kosten für die Unterkunft und Heizung sowie der Nebenkosten § 22 SGB II / § 35 SGB XII für den Landkreis Hersfeld-Rotenburg, des Jobcenter Hersfeld-Rotenburg, des „Schlüssigen Konzept“ zur Ermittlung angemessener Unterkunftskosten gemäß SGB II und XII des Landkreis Hersfeld-Rotenburg, des Jobcenter Hersfeld-Rotenburg, und der Verwaltungsanweisungen zu Erstausstattung der Wohnung mit Hausrat, Bekleidung und bei Bedarfen bei Schwangerschaft und Geburt, zu unabweisbaren Bedarf und zu orthopädischen Bedarfen und therapeutischem Gerät § 24 SGB II / § 31 SGB XII des Landkreis Hersfeld-Rotenburg, des Jobcenter Hersfeld-Rotenburg. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Landkreis Hersfeld-Rotenburg
(wie Anfrage)
Von
Landkreis Hersfeld-Rotenburg
Via
Briefpost
Betreff
(wie Anfrage)
Datum
5. August 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
439,0 KB