aktuelle, vollständige Übersicht der Gaststätten, Hotels, Restaurants im Landkreis Teltow-Fläming

1. Übersicht der Gaststätten, Hotels, Restaurants im Landkreis Teltow-Fläming, die Sie kontrollieren bzw. überwachen (gerne auch Anschriftenverzeichnis)

2. Übersicht der Gaststätten, Hotels, Restaurants im Landkreis Teltow-Fläming, die Sie nicht mehr überwachen bzw. die geschlossen haben

3. Übersicht der Gaststätten, Hotels, Restaurants im Landkreis Teltow-Fläming

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    20. März 2014
  • Frist
    23. April 2014
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bi…
An Landkreis Teltow-Fläming - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
aktuelle, vollständige Übersicht der Gaststätten, Hotels, Restaurants im Landkreis Teltow-Fläming [#5975]
Datum
20. März 2014 22:22
An
Landkreis Teltow-Fläming - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir folgendes zu:
1. Übersicht der Gaststätten, Hotels, Restaurants im Landkreis Teltow-Fläming, die Sie kontrollieren bzw. überwachen (gerne auch Anschriftenverzeichnis) 2. Übersicht der Gaststätten, Hotels, Restaurants im Landkreis Teltow-Fläming, die Sie nicht mehr überwachen bzw. die geschlossen haben 3. Übersicht der Gaststätten, Hotels, Restaurants im Landkreis Teltow-Fläming
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf §6 Abs. 1 AIG bitte ich um unverzügliche Antwort, spätestens innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "aktuelle, vollständige Übersicht der Gast…
An Landkreis Teltow-Fläming - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: aktuelle, vollständige Übersicht der Gaststätten, Hotels, Restaurants im Landkreis Teltow-Fläming [#5975]
Datum
23. April 2014 00:01
An
Landkreis Teltow-Fläming - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "aktuelle, vollständige Übersicht der Gaststätten, Hotels, Restaurants im Landkreis Teltow-Fläming" vom 20.03.2014 (#5975) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Anfragenr: 5975 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landkreis Teltow-Fläming - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
bin zz. nicht im Hause, emails werden weiter geleitet.
Von
Landkreis Teltow-Fläming - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
Automatische Antwort: aktuelle, vollständige Übersicht der Gaststätten, Hotels, Restaurants im Landkreis Teltow-Fläming [#5975]
Datum
23. April 2014 00:01
Status
Warte auf Antwort
bin zz. nicht im Hause, emails werden weiter geleitet.
Landkreis Teltow-Fläming - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, Ihre diesbezügliche elektronische Anfrage vom 20.03.2014, mir zur Kenntnis…
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, Ihre diesbezügliche elektronische Anfrage vom 20.03.2014, mir zur Kenntnis gegeben am 26.03.2014, beantworte ich wie folgt. 1. Übersicht der Gaststätten, Hotels, Restaurants im Landkreis Teltow-Fläming, die Sie kontrollieren bzw. überwachen (gerne auch Anschriftenverzeichnis) Mit Datum 31.03.2014 sind bei uns 652 überwachungspflichtige Gaststätten, Hotels und Restaurants erfasst, die wir alle überwachen. Darunter befinden sich 313 Speisegaststätten, 96 Schankwirtschaften, 35 Pensionen und Hotels mit Verpflegung von Gästen, 169 Imbissbetriebe und 39 Cafés und Eisdielen. Die Anschriften finden Sie weitestgehend im Internet veröffentlicht. Sollten Sie von uns eine Adressliste wünschen, müssten wir bei bestimmten Inhabern mit personenbezogenen Daten gemäß § 5 Absatz 2 AiG eine Anhörung zur Veröffentlichung Ihrer Daten durchführen. Dies würde nur mit erheblichem Aufwand zu erledigen sein und wäre nicht kostenfrei. Für die Übersendung eines solchen Adressverzeichnisses fällt nach der Anlage Gebührentarif zum AiG wegen des damit verbundenen umfangreichen Verwaltungsaufwandes eine Gebühr zwischen 100 bis 500 € an. Hinzu kommen noch nach der Nr. 3.1 Auslagen in Form von Kopierkosten von 0,50 € für die ersten 50 Seiten je Seite und weiteren 0,15 € für jede weitere Seite. Deshalb benötigen wir von Ihnen vorab Ihre schriftliche Bestätigung zur entsprechenden Kostenübernahme, falls Sie auf der Übersendung eines solchen Adressverzeichnisses Wert legen sollten. Da wir in bestimmten Fällen den betroffenen Betrieben eine Anhörung im Sinne von § 5 Absatz 2 Satz 2 AiG senden müssten, was ca. 20% der Fälle betreffen würde, wäre eine Kostenberechnung nach Arbeitsaufwand für uns geeigneter. Dies wäre auch innerhalb der von Ihnen nach dem AiG gesetzten Frist von einem Monat nicht möglich. Die Bearbeitung würde voraussichtlich mindestens 6 Monate wegen des damit verbundenen hohen Arbeitsaufwandes betragen. 2. Übersicht der Gaststätten, Hotels, Restaurants im Landkreis Teltow-Fläming, die Sie nicht mehr überwachen bzw. die geschlossen haben. Da Gaststätten, Hotels, Restaurant, die geschlossen sind und damit nicht mehr überwacht werden, abzumelden sind, werden die Daten in unserer Datenbank gelöscht. Die schriftlichen Aufzeichnungen sind zu archivieren. Ein Abgleich der schriftlichen Akten mit den vorhandenen Kontrollobjekten zur Beantwortung Ihrer Frage sollte einen konkreten Zeitraum benennen und ist ebenfalls nur mit erheblichem Aufwand und damit nicht kostenfrei wie zuvor ausgeführt zu erledigen. 3. Übersicht der Gaststätten, Hotels, Restaurants im Landkreis Teltow-Fläming Uns liegt nur eine Übersicht der angemeldeten Gaststätten, Hotels und Restaurants wie unter 1. dargestellt vor. Da jeder Gewerbetreibende zur An- und Abmeldung im örtlichen Ordnungsamt gesetzlich verpflichtet ist und wir von dort die für uns notwendigen Informationen erhalten, gehen wir davon aus, dass die angegebenen Zahlen der Realität entsprechen. Ich hoffe, damit Ihre Anfrage beantwortet zu haben. Freundliche Grüße Herr Dißmann Landkreis Teltow-Fläming Kreisverwaltung /Dezernatsleitung I Dezernatsleitung Am Nuthefließ 2 14943 Luckenwalde Tel: 03371 608-1303 Fax: 03371 608-9110 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> Homepage: www.teltow-flaeming.de<http://www.teltow-flaeming.de> ______________________________________________________________________ Herr Dißmann Landkreis Teltow-Fläming Kreisverwaltung /Dezernatsleitung I Dezernatsleitung Am Nuthefließ 2 14943 Luckenwalde Tel: 03371 608-1303 Fax: 03371 608-9110 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Homepage: www.teltow-flaeming.de ______________________________________________________________________ Die genannte E-Mail-Adresse dient nur zum Empfang einfacher Mitteilungen ohne Signatur und/oder Verschlüsselung. Sie dient nicht der Übermittlung rechtsverbindlicher Erklärungen und Anträge, die nach geltendem Recht der Schriftform bedürfen. Der Empfang von Dateianhängen ist auf eine Größe von 10 MB pro E-Mail begrenzt.
Landkreis Teltow-Fläming - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Aktenzeichen Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, zur Frage 1: Werden die Akten bei Ihnen elektronisch gespeiche…
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, zur Frage 1: Werden die Akten bei Ihnen elektronisch gespeichert? Antwort: nein. Zur Frage 2: Gibt es bei Ihnen unterschiedliche Arten von Akten, wenn ja, welche? Antwort: Bei uns gibt es unterschiedliche Arten von Akten der verschiedenen Ämter, wie Bauakten; Planungsakten, Gesundheitsakten; Personalakten; Sozialakten; Jugendamtsakten; Gerichtsakten, Umweltakten, Kataster-und Vermessungsakten, Grundstücksakten, Veterinär-und Lebensmittelüberwachungsakten, Ordnungsamtsakten, Rettungsdienstakten, Vergabeakten, Kommunalaufsichtsrechtliche Akten etc. Zur Frage 3: Welche Daten werden in den jeweiligen Arten von Akten bei Ihnen erhoben? Antwort: In diesen verschiedenen Akten werden personen-, finanzielle-, gesundheitliche-,baurechtliche-,umweltrechtliche-,planungsrechtliche-,wirtschaftliche, vergaberechtliche, kommunalaufsichtsrechtliche, tierschutzrechtliche, gewerbliche, jagdrechtliche, ausländerrechtliche etc. Daten durch die verschiedenen Ämter für die tägliche Arbeit erhoben. Zur Frage 4: Wie setzt sich ein Aktenzeichen bzw. eine Aktennummer (Identifikationsnummer) bei den jeweiligen Akten zusammen? Antwort: Das jeweilige Aktenzeichen setzt sich wie folgt zusammen: 30.80.62.92.31/14 30.80. bezeichnet das Gericht und signalisiert, dass es sich hier um eine verwaltungsgerichtliche Auseinandersetzung handelt. 62 ist die interne Bezeichnung des Kataster-und Vermessungsamtes. 92 bezeichnet das VG Potsdam. 31 bezeichnet die fortlaufende aktuelle Nummer und Anzahl der bisherigen Gerichtsverfahren. 2014 bezeichnet das aktuelle Jahr. Gleiches gilt für die anderen 17 Ämter der Kreisverwaltung, die ihre jeweiligen Aktenzeichen nach dem Aufgabengliederungsplan vergeben, was die jeweiligen Amtsleiterinnen und Amtsleiter in ihrem Verantwortungsbereich intern festgelegt haben. Zur Frage 5: Bitte nennen Sie das letzte Aktenzeichen bzw. Aktennummer (Identifikationsnummer) der jeweiligen Akten für die Jahre 2007, 2008,2009,2010,2011, 2012, 2013 und bisher 2014? Antwort: Eine Beantwortung dieser Frage ist wegen des damit verbundenen enormen Arbeits-und Zeitaufwandes von 18 Ämtern der Kreisverwaltung mit ihrem gesamten Aktenbestand des von Ihnen benannten Zeitraumes von 8 Jahren nicht möglich und würde einen Bearbeitungszeitraum von mindestens 6 Monaten umfassen, zumal ein Großteil dieser Akten bereits archiviert sein dürfte. Außerdem wäre eine derartige Arbeit sehr kostenintensiv, so dass ich Sie bitten würde, Ihre diesbezügliche Frage zu spezifizieren und nur auf einen überschaubaren Zeitraum zu beschränken. Ich weise Sie daraufhin, dass ich vorher dafür Ihre schriftliche Kostenzusicherung benötige, bevor mit einer solchen Recherche begonnen werden kann. Dafür bitte ich um Ihr Verständnis. Freundliche Grüße, Dißmann Herr Dißmann Landkreis Teltow-Fläming Kreisverwaltung /Dezernatsleitung I Dezernatsleitung Am Nuthefließ 2 14943 Luckenwalde Tel: 03371 608-1303 Fax: 03371 608-9110 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Homepage: www.teltow-flaeming.de ______________________________________________________________________ Die genannte E-Mail-Adresse dient nur zum Empfang einfacher Mitteilungen ohne Signatur und/oder Verschlüsselung. Sie dient nicht der Übermittlung rechtsverbindlicher Erklärungen und Anträge, die nach geltendem Recht der Schriftform bedürfen. Der Empfang von Dateianhängen ist auf eine Größe von 10 MB pro E-Mail begrenzt.

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AW: Aktenzeichen [#5975] Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für die Beantwortung meiner Anfrage. M…
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AW: Aktenzeichen [#5975]
Datum
24. April 2014 18:36
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Status
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für die Beantwortung meiner Anfrage. Mit Ihrer Antwort bin ich sehr zufrieden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Anfragenr: 5975 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>