Aktuelle Werbemaßnahmen in Chemnitz

Eine detaillierte Auflistung aller Werbemaßnahmen der Bundeswehr im Regierungsbezirk Chemnitz

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    15. Februar 2018
  • Frist
    20. März 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine detailliert…
An Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Aktuelle Werbemaßnahmen in Chemnitz [#26599]
Datum
15. Februar 2018 17:26
An
Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine detaillierte Auflistung aller Werbemaßnahmen der Bundeswehr im Regierungsbezirk Chemnitz
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
APersDat Schutzbereich 1 Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr - I 1.3 Verwaltung - Betreff: …
Von
Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Betreff
WG: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG); hier: Aktuelle Werbemaßnahmen in Chemnitz [#26599]
Datum
22. Februar 2018 18:23
Status
Warte auf Antwort
APersDat Schutzbereich 1 Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr - I 1.3 Verwaltung - Betreff: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG); hier: Aktuelle Werbemaßnahmen in Chemnitz [#26599] Bezug: << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> @ vom 15.02.2018 , 17:28 Uhr Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage nach dem IFG gemäß Bezug ist am 15. Februar 2018 im Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBw) eingegangen. Nach Abschluss der Bearbeitung Ihrer Anfrage erhalten Sie unaufgefordert weitere Mitteilung. Mit freundlichen Grüßen
Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Betreff: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG); hier: Aktuelle Werbemaßnahmen in Chemn…
Von
Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Betreff
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG); hier: Aktuelle Werbemaßnahmen in Chemnitz [#26599]
Datum
2. März 2018 13:49
Status
Warte auf Antwort
Betreff: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG); hier: Aktuelle Werbemaßnahmen in Chemnitz [#26599] Sehr geehrtAntragsteller/in ich komme zurück auf Ihre IFG-Anfrage vom 15. Februar 2018, in der sie um Mitteilung der aktuellen Werbemaßnahmen im Bereich des Regierungsbezirkes Chemnitz baten. Im Bereich des Regierungsbezirkes Chemnitz wird aktuell eine Werbemaßnahme ausgespielt: ÖPNV: Straßenbahn der CVAG. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die erteilte Information. Bitte senden Sie mir zur der aktuell au…
An Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG); hier: Aktuelle Werbemaßnahmen in Chemnitz [#26599]
Datum
2. März 2018 14:38
An
Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die erteilte Information. Bitte senden Sie mir zur der aktuell ausgespielten Werbemaßnahme »ÖPNV: Straßenbahn der CVAG« folgende detailliertere Informationen zu: - Konzeption - Konkret durchgeführte Maßnahmen - Aufwendungen, vor allem auch monetären Natur - Erfolge der Maßnahmen Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 26599 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in

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Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Betreff: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG); hier: Aktuelle Werbemaßnahmen in Chemn…
Von
Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Betreff
AW: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG); hier: Aktuelle Werbemaßnahmen in Chemnitz [#26599]
Datum
9. März 2018 09:10
Status
Anfrage abgeschlossen
Betreff: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG); hier: Aktuelle Werbemaßnahmen in Chemnitz [#26599] Sehr geehrtAntragsteller/in ich komme zurück auf Ihre u. a. Bitte um detailliertere Informationen zu der aktuell ausgespielten Werbemaßnahme »ÖPNV: Straßenbahn der CVAG« und kann Ihnen hierzu Folgendes mitteilen: - Konzeption: Motiv "Arbeitgeber Bundeswehr" mit unterschiedlichen Slogans auf einer Seite der Straßenbahn. Auf der anderen Seite Werbemaßnahme des Militärhistorischen Museums Dresden. - Konkret durchgeführte Maßnahmen: 1 Maßnahme, Laufzeit: 1 Jahr - Aufwendungen, vor allem auch monetären Natur: Diesbezüglich können keine Angaben gemacht, da der von Ihnen begehrte diesbezügliche Anspruch auf Informationszugang Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse eines Dritten – hier der Chemnitzer Verkehrs AG - berührt und diese i.S.d. § 6 S. 2 IFG einer Offenlegung der betreffenden Verträge ausdrücklich widersprochen hat. Gemäß § 6 S. 2 IFG darf der Zugang zu Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen nur gewährt werden, soweit der Betroffene einwilligt. - Erfolge der Maßnahmen: Eine Erfolgsmessung bei OOH-Maßnahmen der Personalwerbung ist leider nicht möglich, da diese nicht mit einem entsprechendem Tool (z.B. Chiffre-Nummer) hinterlegt werden können. Mit freundlichen Grüßen