Aktuelle Zahlen zu Einbürgerungsanträgen

Guten Tag,

wie viele Einbürgerungsanträge wurden 2020, 2021 und 2022 (bisher) gestellt? (Angabe bitte aufgeschlüsselt nach Jahr und EU bzw. nicht-EU)

Wie viele Einbürgerungsanträge aus 2020, 2021 und 2022 sind bereits abschließend bearbeitet? (Angabe bitte aufgeschlüsselt nach Jahr und EU bzw. nicht-EU)

Bei wie vielen Einbürgerungsanträgen aus 2020, 2021 und 2022 wurde außer einer Eingangsbestätigung noch keine weitere Bearbeitung vorgenommen? (Angabe bitte aufgeschlüsselt nach Jahr und EU bzw. nicht-EU)

Da ich vermute, dass Sie einige Tage für die Beantwortung brauchen, seien Sie bitte so nett und geben Sie den Stichtag an, auf den sich die Angaben zu 2022 beziehen.

Vielen Dank

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. Juni 2022
  • Frist
    9. Juli 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Guten Tag, w…
An Regierungspräsidium Darmstadt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Aktuelle Zahlen zu Einbürgerungsanträgen [#250787]
Datum
7. Juni 2022 14:44
An
Regierungspräsidium Darmstadt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Guten Tag, wie viele Einbürgerungsanträge wurden 2020, 2021 und 2022 (bisher) gestellt? (Angabe bitte aufgeschlüsselt nach Jahr und EU bzw. nicht-EU) Wie viele Einbürgerungsanträge aus 2020, 2021 und 2022 sind bereits abschließend bearbeitet? (Angabe bitte aufgeschlüsselt nach Jahr und EU bzw. nicht-EU) Bei wie vielen Einbürgerungsanträgen aus 2020, 2021 und 2022 wurde außer einer Eingangsbestätigung noch keine weitere Bearbeitung vorgenommen? (Angabe bitte aufgeschlüsselt nach Jahr und EU bzw. nicht-EU) Da ich vermute, dass Sie einige Tage für die Beantwortung brauchen, seien Sie bitte so nett und geben Sie den Stichtag an, auf den sich die Angaben zu 2022 beziehen. Vielen Dank
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 250787 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/250787/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Regierungspräsidium Darmstadt
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Fragen kann ich Ihnen wie folgt beantworten (Für alle Zahlen gilt al…
Von
Regierungspräsidium Darmstadt
Betreff
WG: Aktuelle Zahlen zu Einbürgerungsanträgen [#250787]
Datum
13. Juni 2022 12:43
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Fragen kann ich Ihnen wie folgt beantworten (Für alle Zahlen gilt als Stichtag der 08.06.2022.): Frage 1: Wie viele Einbürgerungsanträge wurden 2020, 2021 und 2022 (bisher) gestellt? (Angabe bitte aufgeschlüsselt nach Jahr und EU bzw. nicht-EU) Im Jahr 2020 haben 10.842 Personen, im Jahr 2021 12.720 Personen und im Jahr 2022 6.781 Personen beim Regierungspräsidium Darmstadt ihre Einbürgerung in den deutschen Staatsverband beantragt. Eine Aufschlüsselung nach EU und nicht-EU kann nicht erfolgen, da dies nur durch händische Auswertung der über 30.000 Einbürgerungsanträge ermittelt werden könnte. Dies würde einen unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand darstellen. Ich verweise hierzu auf § 85 Abs. 2 Satz 2 HDSIG. Frage 2: Wie viele Einbürgerungsanträge aus 2020, 2021 und 2022 sind bereits abschließend bearbeitet? (Angabe bitte aufgeschlüsselt nach Jahr und EU bzw. nicht-EU) Von den Anträgen aus dem Jahr 2020 sind zum Stichtag die Anträge von 6.962 Personen abschließend bearbeitet. Bei den Anträgen aus dem Jahr 2021 sind es 3.458. Von den 2022 gestellten Anträgen sind die Anträge von 439 Personen abschließend bearbeitet. Auch hier könnte eine Aufschlüsselung nach EU und nicht EU nur mit einem einen unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand erfolgen (§ 85 Abs. 2 Satz 2 HDSIG). Erläuternd möchte ich hinzufügen, dass Anträge dabei als „abschließend bearbeitet“ gelten, wenn die Einbürgerungsurkunde ausgehändigt oder ein Ablehnungsbescheid erstellt oder der Antrag zurückgenommen oder der Kostenvorschuss nicht innerhalb von 9 Monaten gezahlt wurde oder die Antragstellerin bzw. der Antragsteller nach außerhalb Hessens verzogen oder verstorben ist. Frage 3: Bei wie vielen Einbürgerungsanträgen aus 2020, 2021 und 2022 wurde außer einer Eingangsbestätigung noch keine weitere Bearbeitung vorgenommen? (Angabe bitte aufgeschlüsselt nach Jahr und EU bzw. nicht-EU) Hier kann lediglich mitgeteilt werden, dass zum genannten Stichtag bei insgesamt 9.144 Einbürgerungsvorgängen (nicht Personen) aus den Jahren 2020 – 2022 außer einer Eingangsbestätigung noch keine weitere Bearbeitung erfolgt ist. Auch hier wäre eine weitere Aufschlüsselung wegen dazu notwendiger händischer Auswertung nur mit einem einen unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand möglich (§ 85 Abs. 2 Satz 2 HDSIG). Mit freundlichen Grüßen