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Aktuelle Zahlen zur Rundfunk-Nicht-Nutzung

aktuelle Zahlen zur Rundfunk-Nicht-Nutzung in NRW.
- bezogen auf Rundfunk allgemein
- Zahlen bezogen auf öffentlich-rechtlichen Rundfunk

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    5. April 2017
  • Frist
    9. Mai 2017
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte sen…
An Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Aktuelle Zahlen zur Rundfunk-Nicht-Nutzung [#20947]
Datum
5. April 2017 09:40
An
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
aktuelle Zahlen zur Rundfunk-Nicht-Nutzung in NRW. - bezogen auf Rundfunk allgemein - Zahlen bezogen auf öffentlich-rechtlichen Rundfunk
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<Information-entfernt> meine Informationsfreiheitsanfrage „Aktuelle Zahlen zur Rundfunk-Nicht-N…
An Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Aktuelle Zahlen zur Rundfunk-Nicht-Nutzung [#20947]
Datum
21. Mai 2017 12:38
An
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Sehr geehrte<Information-entfernt> meine Informationsfreiheitsanfrage „Aktuelle Zahlen zur Rundfunk-Nicht-Nutzung“ vom 05.04.2017 (#20947) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 13 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 20947 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Ihre E-Mail vom 21. Mai 2017 über fragdenstaat.de zu Anfrage #20947 Sehr geehrtAntragsteller/in in anderer Angele…
Von
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihre E-Mail vom 21. Mai 2017 über fragdenstaat.de zu Anfrage #20947
Datum
26. Mai 2017 10:06
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in in anderer Angelegenheit (Anfrage # 20792) habe ich Sie gebeten, mir Ihre Postanschrift mitzuteilen, und Ihnen erläutert, warum wir diese benötigen. Sie haben abgelehnt, uns Ihre Postanschrift zu nennen. Deshalb können Ihre diversen IFG-Anfragen hier nicht bearbeitet werden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<Information-entfernt> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheit…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Aktuelle Zahlen zur Rundfunk-Nicht-Nutzung“ [#20947]
Datum
26. Mai 2017 11:05
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
Sehr geehrte<Information-entfernt> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/20947 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Anfrage gar nicht zur Bearbeitung angenommen wird. Es werden zusätzliche Bedingungen aufgestellt: wie Mitteilung der Wohnanschrift. Das Ganze wird nur unnötig verkompliziert und in die Länge gezogen. Und am Ende kommt wahrscheinlich nur Ablehnung oder die Information nicht vorhanden. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 20947 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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