Aktuelle Zusammenarbeit mit dem Bundesverband deutscher Banken vor dem Hintergrund des Cum-Ex-Steuerbetruges

Ich bitte um Antwort auf folgende Fragen:

1. Vor dem Hintergrund der Cum-Ex-Geschäfte wurde im Jahr 2007 mit dem Jahressteuergesetz ein Formulierungsvorschlag des Bundesverbandes deutscher Banken gesetzlich festgeschrieben. ( https://www.zeit.de/2017/24/cum-ex-steuerbetrug-steuererstattungen-ermittlungen/komplettansicht ). Laut zeit.de nahmen daraufhin die Cum-Ex-Geschäfte zu, anstatt zurückzugehen. Viele deutsche Banken waren in diese Geschäfte verwickelt. Findet aktuell weiterhin eine Zusammenarbeit zwischen Finanzministerium oder anderen deutschen Finanzbehörden und dem Bundesverband deutscher Banken statt?
Falls ja, worin besteht diese Zusammenarbeit?
Wird der Bundesverband deutscher Banken vorab über geplante Gesetzestexte informiert?

2. Plant das Finanzministerium oder andere deutsche Finanzbehörden, auch in der Zukunft Formulierungsvorschläge des Bundesverbandes deutscher Banken bei der Gesetzgebung zu berücksichtigen und wenn ja wie?

3. Wie genau plant das Finanzministerium aktuell und in der Zukunft Cum-Ex-Geschäfte, Cum-Cum-Geschäfte und ähnliche Steuerbetrugsmodelle zu verhindern?

4. Wie stellt das Finanzministerium sicher, dass ausreichend geschulte und von Finanzinstituten unabhängige Mitarbeiter die Steuergesetzgebung bearbeiten? Gibt es eine Sperrfrist für den Wechsel von Mitarbeitern zu Finanzinstituten?

Ich bitte darum, meine persönlichen Daten nach Bearbeitung meiner Anfrage gemäß DSGVO zu löschen und untersage die Weitergabe meiner Daten an Dritte gemäß DSGVO.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    20. Januar 2019
  • Frist
    23. Februar 2019
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich bitte um Ant…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Aktuelle Zusammenarbeit mit dem Bundesverband deutscher Banken vor dem Hintergrund des Cum-Ex-Steuerbetruges [#46559]
Datum
20. Januar 2019 15:35
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bitte um Antwort auf folgende Fragen: 1. Vor dem Hintergrund der Cum-Ex-Geschäfte wurde im Jahr 2007 mit dem Jahressteuergesetz ein Formulierungsvorschlag des Bundesverbandes deutscher Banken gesetzlich festgeschrieben. ( https://www.zeit.de/2017/24/cum-ex-steuerbetrug-steuererstattungen-ermittlungen/komplettansicht ). Laut zeit.de nahmen daraufhin die Cum-Ex-Geschäfte zu, anstatt zurückzugehen. Viele deutsche Banken waren in diese Geschäfte verwickelt. Findet aktuell weiterhin eine Zusammenarbeit zwischen Finanzministerium oder anderen deutschen Finanzbehörden und dem Bundesverband deutscher Banken statt? Falls ja, worin besteht diese Zusammenarbeit? Wird der Bundesverband deutscher Banken vorab über geplante Gesetzestexte informiert? 2. Plant das Finanzministerium oder andere deutsche Finanzbehörden, auch in der Zukunft Formulierungsvorschläge des Bundesverbandes deutscher Banken bei der Gesetzgebung zu berücksichtigen und wenn ja wie? 3. Wie genau plant das Finanzministerium aktuell und in der Zukunft Cum-Ex-Geschäfte, Cum-Cum-Geschäfte und ähnliche Steuerbetrugsmodelle zu verhindern? 4. Wie stellt das Finanzministerium sicher, dass ausreichend geschulte und von Finanzinstituten unabhängige Mitarbeiter die Steuergesetzgebung bearbeiten? Gibt es eine Sperrfrist für den Wechsel von Mitarbeitern zu Finanzinstituten? Ich bitte darum, meine persönlichen Daten nach Bearbeitung meiner Anfrage gemäß DSGVO zu löschen und untersage die Weitergabe meiner Daten an Dritte gemäß DSGVO.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium der Finanzen
Informationsfreiheitsgesetz (IFG); Ihr Antrag vom 20. Januar 2019 Anliegendes Schreiben erhalten sie zu Ihrer Kenn…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz (IFG); Ihr Antrag vom 20. Januar 2019
Datum
20. Februar 2019 17:19
Status
Anfrage abgeschlossen
Anliegendes Schreiben erhalten sie zu Ihrer Kenntnis.