Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
* Aktuelle Statistiken zur Anbindung der 550 Behördenstandorten sowie der Gemeinden und 875 Schulstandorte an des Landesdatennetzes ITN-XT
* In welchen Zeitraum ist die Anbindung der noch nicht angeschlossenen Standorte geplant?
* Laut Kabinettsbeschluss vom 22.08.2017 zur Internetanbindung der Schulen werden diese bis 2010 mit Glasfasern angeschlossen - ist dies auch für die weiteren Behördenstandorten sowie von Gemeinden geplant?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben.
Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Michel Vorsprach
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Michel Vorsprach
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