Aktueller Lagebericht zu Bosnien und Herzegowina

Anfrage an: Auswärtiges Amt

Aktueller Lagebericht zu Bosnien und Herzegowina (Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage)

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    10. November 2022
  • Frist
    13. Dezember 2022
  • Kosten dieser Information:
    128,00 Euro
  • 4 Follower:innen

Die Lageberichte des Auswärtigen Amts sind Grundlage für fast alle Asylverfahren vor deutschen Verwaltungsgerichten. Sie sind nicht öffentlich zugänglich und als Verschlusssache eingestuft. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge weist Anwält:innen sogar auf eine mögliche Strafbarkeit hin, sollten sie die Berichte weitergeben. Deswegen sorgen wir jetzt gemeinsam mit Pro Asyl selbst für Transparenz.

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Lageberichte des Auswärtiges Amts“ gestellt.

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Aktueller Lageber…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Aktueller Lagebericht zu Bosnien und Herzegowina [#262923]
Datum
10. November 2022 10:38
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Aktueller Lagebericht zu Bosnien und Herzegowina (Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 262923 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/262923/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Auswärtiges Amt
Ankündigung von Gebühren das AA schreibt, es würden grundsätzlich Gebühren im niedrigen dreistelligen Bereich anfa…
Von
Auswärtiges Amt
Via
Briefpost
Betreff
Ankündigung von Gebühren
Datum
18. November 2022
Status
Warte auf Antwort
das AA schreibt, es würden grundsätzlich Gebühren im niedrigen dreistelligen Bereich anfallen, man könne aber erst entscheiden, ob ich den Bericht überhaupt komme, wenn ich der Gebühr zugestimmt habe
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ankündigung von Gebühren [#262923] Az. 505-511.E 428-2022 Sehr geehrte Damen und Herren, ich danke Ihnen für…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ankündigung von Gebühren [#262923]
Datum
21. November 2022 14:51
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Az. 505-511.E 428-2022 Sehr geehrte Damen und Herren, ich danke Ihnen für Ihre Antwort und halte meine Anfrage trotz der Gebührenankündigung aufrecht. Ich möchte Sie allerdings um einen Gebührenerlass, hilfsweise eine Gebührenermäßigung, nach § 2 IFGGebV ersuchen: Ich bin Student an der Universität Bonn und bin dem Grunde nach Bafög-berechtigt. Von meinen Eltern bekomme ich zurzeit keine Unterstützung und jobbe nebenher, um meine Ausgabe bestreiten zu können. Ich glaube deswegen, dass ein sozialer Härtefall als Unterform der "Billigkeit" gem. § 2 IFGGebV vorliegt, sodass Sie die Gebühren erlassen sollten. Ich möchte Sie bitten, dies bei der Gebührenberechnung zu berücksichtigen; einen Nachweis über meine Bafög-Berechtigung lasse ich Ihnen auf Wunsch gerne zukommen! Ich danke Ihnen herzlich für Ihr Verständnis und Ihre Mühen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 262923 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/262923/
Auswärtiges Amt
AW: Ankündigung von Gebühren [#262923]; Vg. 428-2022 Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihr…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
AW: Ankündigung von Gebühren [#262923]; Vg. 428-2022
Datum
5. Dezember 2022 19:05
Status
Warte auf Antwort
image001.jpg
2,2 KB
image002.jpg
2,9 KB


Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre E-Mail vom 21.11.2022. Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass eine Gebührenermäßigung bzw. eine Gebührenbefreiung aufgrund des von Ihnen beschriebenen Sachverhalts nicht möglich ist. Ich wäre Ihnen daher bis zum 19.12.2022 um Mitteilung dankbar, ob Sie trotzdem an Ihrem Antrag festhalten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ankündigung von Gebühren [#262923]; Vg. 428-2022 [#262923] Sehr << Anrede >> ich muss gestehen, …
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ankündigung von Gebühren [#262923]; Vg. 428-2022 [#262923]
Datum
5. Dezember 2022 20:27
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich muss gestehen, dass mich Ihre Antwort überrascht, und ich ihr gleichzeitig nicht entnehmen kann, dass Sie sich überhaupt inhaltlich mit meiner Bitte auseinandergesetzt haben. Nur interessehalber: Was für persönliche Gebührenermäßigungs- bzw. erlassgründe wären denn Ihrer Meinung nach in der Lage, eine Wirkung zu entfalten? Ich bin der Meinung, die Voraussetzungen für Erlass und Ermäßigung der Gebühren könnten analog zur Gewährung von Prozesskostenhilfe im gerichtlichen Verfahren angewendet werden, und ich bin in meiner finanziellen Lage auch prozesskostenhilfeberechtigt. Ich bin dennoch bereit, die Gebühren zu akzeptieren, möchte Sie aber gleichzeitig bitten, mir einen rechtsmittelfähigen Bescheid über die Ablehnung meines Ersuchens um eine Gebührenermäßigung bzw. einen Gebührenerlass zuzustellen. Ich glaube, Sie haben hier Ihr behördliches Ermessen gar nicht, höchstens noch sehr unzureichend, ausgeübt und ich möchte diesen Ermessenfehler ggf. verwaltungsgerichtlich überprüfen lassen können. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 262923 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/262923/
Auswärtiges Amt
AW: Ankündigung von Gebühren [#262923]; Vg. 428-2022 [#262923] Sehr << Antragsteller:in >> die Bearbe…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
AW: Ankündigung von Gebühren [#262923]; Vg. 428-2022 [#262923]
Datum
22. Dezember 2022 16:22
Status
Warte auf Antwort
image001.jpg
1,5 KB
image002.jpg
2,1 KB


Sehr << Antragsteller:in >> die Bearbeitung Ihrer Anfrage dauert noch an. Hierfür bitte ich um Ihr Verständnis. Ich komme unaufgefordert wieder auf Ihre Anfrage zurück. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Auswärtiges Amt
geschwärzter Lagebericht Bosnien und Herzegowina + Bescheid Der Bericht ist teilweise geschwärzt, trotz meiner Bit…
Von
Auswärtiges Amt
Via
Briefpost
Betreff
geschwärzter Lagebericht Bosnien und Herzegowina + Bescheid
Datum
13. März 2023
Status
Anfrage abgeschlossen
Der Bericht ist teilweise geschwärzt, trotz meiner Bitte um Gebührenermäßigung wurde keine solche vorgenommen, daher Kosten iHv 128 Euro

Dokumente