Aktueller Lagebericht zu Russische Förderation

Anfrage an: Auswärtiges Amt

Aktueller Lagebericht zu Russische Förderation (Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage)

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    10. November 2022
  • Frist
    13. Dezember 2022
  • Kosten dieser Information:
    176,25 Euro
  • 7 Follower:innen

Die Lageberichte des Auswärtigen Amts sind Grundlage für fast alle Asylverfahren vor deutschen Verwaltungsgerichten. Sie sind nicht öffentlich zugänglich und als Verschlusssache eingestuft. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge weist Anwält:innen sogar auf eine mögliche Strafbarkeit hin, sollten sie die Berichte weitergeben. Deswegen sorgen wir jetzt gemeinsam mit Pro Asyl selbst für Transparenz.

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Lageberichte des Auswärtiges Amts“ gestellt.

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Aktueller Lageber…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Aktueller Lagebericht zu Russische Förderation [#262966]
Datum
10. November 2022 14:32
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Aktueller Lagebericht zu Russische Förderation (Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 262966 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/262966/ Postanschrift << Adresse entfernt >> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Auswärtiges Amt
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) aktueller Lagebericht zur Russischen Föderation email: <<…
Von
Auswärtiges Amt
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) aktueller Lagebericht zur Russischen Föderation
Datum
15. November 2022
Status
Warte auf Antwort
email: <<E-Mail-Adresse>> Nach § 10 IFG sind nur einfache Anfragen gebührenfrei, eine solche liegt jedoch bei einer Bearbeitungszeit von über einer halben Stunde nicht vor. Je nach Arbeitsaufwand können Gebühren zwischen EUR 15,00 und EUR 500,00 erhoben werden.
<< Anfragesteller:in >>
AW: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) aktueller Lagebericht zur Russischen Föderation [#262966] S…
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) aktueller Lagebericht zur Russischen Föderation [#262966]
Datum
21. November 2022 13:28
An
Empfängername
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, in Bezug auf Ihre Antwort auf meine Anfrage Lagebericht zur Russischen Föderation teile ich Ihnen mit, dass ich trotz Kostenfolge am Antrag festhalte. Meines Erachtens handelt es sich weiterhin um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Da Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren auf Grund des besonderen öffentlichen Interesses der Völkerrechtlichen Verbrechen der Russischen Föderation im Krieg gegen die Ukraine. https://fragdenstaat.de/a/262966 Mit freundlichen Grüßen Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 262966 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/262966/ Postanschrift << Adresse entfernt >> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Auswärtiges Amt
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) aktueller Lagebericht zur Russischen Föderation nach Rücksprach…
Von
Auswärtiges Amt
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) aktueller Lagebericht zur Russischen Föderation
Datum
23. November 2022
Status
Warte auf Antwort
nach Rücksprache mit den Fachreferaten kann ich Ihnen mitteilen, dass es sich bei Ihrer Anfrage nicht um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft nach § 10 Absatz 1 Satz 2 IFG handelt. Sie geben an, dass Sie an Ihrer Anfrage auch unter der Bedingung festhalten, dass gesetzlich vorgesehene Gebühren erhoben werden. Vielen Dank für diese Klarstellung. Gleichzeitig baten Sie um Überprüfung, ob ein Erlass oder eine Ermäßigung der Gebühren in Frage kommt, gestützt auf das von Ihnen vermutete besondere 6ffentliche Interesse am Krieg der Russischen Föderation gegen die Ukraine. Unter dem in § 2 der Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG-GebV) erwähnten öffentlichen Interesse ist jedoch nicht das öffentliche Interesse am Antragsgegenstand gemeint. Vielmehr muss das 6ffentliche Interesse, so auch die Begründung des § 2 IFGGebV vom 2. Januar 2006, sich auf die wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragstellers, in der Anfrage selbst oder im Bereich der Verwaltung liegen. Entsprechende Gründe habe Sie nicht geltend gemacht, sie sind auch nicht ersichtlich. Dem fiskalischen Interesse der Allgemeinheit an der Gebührenerhebung ist daher Vorrang einzuräumen.
Auswärtiges Amt
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 10.11.2022 (Lagebericht zu Russische Föderation); Vg. …
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 10.11.2022 (Lagebericht zu Russische Föderation); Vg. 448-2022
Datum
21. Dezember 2022 10:24
Status
Warte auf Antwort
image001.jpg
1,5 KB
image002.jpg
2,1 KB


Sehr << Antragsteller:in >> die Bearbeitung Ihrer Anfrage dauert noch an. Hierfür bitte ich um Ihr Verständnis. Ich komme unverzüglich und unaufgefordert wieder auf Ihre Anfrage zurück. Mit freundlichen Grüßen
Auswärtiges Amt
Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage FG-Ank 4 in der Russischen Föderation Ihrem Antrag wird teil…
Von
Auswärtiges Amt
Via
Briefpost
Betreff
Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage FG-Ank 4 in der Russischen Föderation
Datum
17. Januar 2023
Status
Anfrage abgeschlossen
Ihrem Antrag wird teilweise stattgegeben. Als Anlage übersende ich Ihnen den aktuellen ,,Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Russischen Föderation“ vom 28.09.2022 (Stand: 10. September 2022) in teilgeschwarzter Fassung. Bericht - In dieser Fassung nicht als VS eingestuft! Auswärtiges Amt 2022 — Nicht zur Veröffentlichung bestimmt — Nachdruck verboten

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 10.11.2022 (Lagebericht zu Russische Föderation); …
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 10.11.2022 (Lagebericht zu Russische Föderation); Vg. 448-2022 [#262966]
Datum
19. Januar 2023 09:18
An
Empfängername
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Aktueller Lagebericht zu Russische Förderation“ vom 10.11.2022 (#262966) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 38 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. https://fragdenstaat.de/anfrage/aktueller-lagebericht-zu-russische-foerderation/ Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >>

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