Aktueller StAN

Alle aktuell für die Bundesanstalt gültigen STAN-Unterlagen.

Ergebnis der Anfrage

StAN-Unterlagen unterliegen keinem besonderen Schutz. Die aktuellen Versionen können von jedem Helfer im Extranet heruntergeladen werden, sonstige Interessierte können sie direkt von der Verwaltung kostenfrei in elektronischer Form erhalten.
Die derzeit aktuellen Dokumente befindet sich im Anhang der Anfrage.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    27. April 2015
  • Frist
    29. Mai 2015
  • 0 Follower:innen
Maximilian Dachs
Aktueller STAN [#9551] Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgende…
An Bundesanstalt Technisches Hilfswerk Details
Von
Maximilian Dachs
Betreff
Aktueller STAN [#9551]
Datum
27. April 2015 00:26
An
Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle aktuell für die Bundesanstalt gültigen STAN-Unterlagen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Maximilian Dachs <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Maximilian Dachs << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/
Mit freundlichen Grüßen Maximilian Dachs
Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
Aktueller STAN, IFG Antrag vom 27.04.2015 Sehr geehrter Herr Dachs, Ihr Antrag nach dem IGF/UIG/VIG bezüglich der…
Von
Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
Betreff
Aktueller STAN, IFG Antrag vom 27.04.2015
Datum
29. April 2015 16:26
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Dachs, Ihr Antrag nach dem IGF/UIG/VIG bezüglich der aktuell für die Bundesanstalt gültigen STAN-Unterlagen ist hier eingegangen. Die weitere Bearbeitung erfolgt in Kürze. Mit freundlichen Grüßen
Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
AW: Aktueller STAN [#9551] Sehr geehrter Herr Dachs, gerne übermittle ich Ihnen fristgerecht die gültigen StAN-Un…
Von
Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
Betreff
AW: Aktueller STAN [#9551]
Datum
8. Mai 2015 10:28
Status
Warte auf Antwort
0 Bytes
Sehr geehrter Herr Dachs, gerne übermittle ich Ihnen fristgerecht die gültigen StAN-Unterlagen. Auf elektronischem Weg werden hierfür sicherlich keine Kosten entstehen. Falls Sie die Unterlagen in postalischer Form haben wollen, werden Kosten entstehen (Druck, Versand eine A4-Aktenordners), da die Unterlagen nur in elektronischer Form vorgehalten werden. Als ehrenamtlicher THW-Helfer haben Sie allerdings auch eigenständig Zugang zu den Unterlagen. Zum einen sollte bei Ihnen im Ortsverband die gültige StAN vorliegen bzw. ihr Ortsverband wissen, wie er diese erhalten kann. Zum anderen haben alle THW-Helferinnen und Helfer die Möglichkeit sich im Extranet auf www.thw.de anzumelden. Dort ist die StAN für alle Fachgruppen einzeln gespeichert und zum Herunterladen bereit gestellt. Sie können sich die gewünschten Informationen daher auch eigenständig besorgen. Mit freundlichen Grüßen

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Maximilian Dachs
AW: AW: Aktueller STAN [#9551] Sehr geehrt<< Anrede >> bitte senden Sie die Dokumente auf elektronisc…
An Bundesanstalt Technisches Hilfswerk Details
Von
Maximilian Dachs
Betreff
AW: AW: Aktueller STAN [#9551]
Datum
8. Mai 2015 10:48
An
Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> bitte senden Sie die Dokumente auf elektronischem Wege zu; falls es Probleme mit der Dateigröße gibt gerne auch verteilt auf mehrere Nachrichten. Vielen Dank Mit freundlichen Grüßen Maximilian Dachs Anfragenr: 9551 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Maximilian Dachs << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/