Aktueller Stand der Netzhärtung bei Standorten des Digitalfunks BOS in Schleswig-Holstein

Anfrage an: Dataport

In der Publikation "Wellenreiter", Ausgabe 02/2020, Seite 24, der Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS)
unter
https://www.bdbos.bund.de/DE/Digitalfunk_BOS/Wellenreiter/Inhalt/2020-1_wellenreiter.html;jsessionid=A2658A241A5B58A6EF5672E32B546A43.1_cid362?nn=10368634
schreibt Marco Roeschke, Projektleiter „Netzhärtung SH“ im Kompetenzzentrum BOS-Digitalfunk der Dataport AöR:

"
Gut gerüstet gegen Stromausfall
Bericht zur Netzhärtung in Schleswig-Holstein
Im Hinblick auf eine unterbrechungsfreie Stromversorgung für mindestens 72 Stunden während eines Stromausfalls hat sich Schleswig-Holstein für eine Härtung aller vorhandenen Standorte des Digitalfunks BOS entschieden.
Die Projektvorbereitungen und Planung zur Umsetzung der Netzhärtung in Schleswig-Holstein haben im Jahr 2016 begonnen.
Das Ziel ist die sogenannte Vollhärtung, d. h. die Härtung aller 175 Basisstationen mit Netzersatzanlagen (NEA) und zusätzlich die Ablösung der gemieteten Standleitungen im Zugangsnetz durch Richtfunk- oder Glasfaserverbindungen.
An insgesamt 120 Basisstationen wird innerhalb des Projektes eine neue ortsfeste Netzersatzanlage installiert; einige Standorte wurden bereits zuvor über eine bestehende NEA versorgt.
[...]
Die Corona-Pandemie führte beim Roll-out der Netzersatzanlagen zu einer Verzögerung von einem Monat.
Bis zum September dieses Jahres [2020] wurden insgesamt 92 Netzersatzanlagen aufgestellt sowie acht Richtfunkstrecken und vier Glasfaseranbindungen errichtet.
Bis Ende 2020 sollen noch weitere 20 NEA aufgestellt werden.
Das Projektende ist für Februar 2021 geplant.
Bis dahin sollen alle Netzersatzanlagen in Betrieb genommen werden.
Die Ablösung aller gemieteten Standleitungen wird etwa im Jahr 2023 abgeschlossen, da bei diesem Thema Abhängigkeiten zum Digitalfunk-Projekt „Feinjustierung“ bestehen.
Somit ist Schleswig-Holstein in Zukunft im Falle eines Blackouts gut gerüstet und die Kommunikation der BOS-Einheiten sichergestellt.
"

Mein Anliegen:

1) Wie ist der aktuelle Stand der Netzhärtung bei der Stromversorgung ?
Verfügen mittlerweile alle Standorte des Digitalfunks BOS über eine eigene ortsfeste Netzersatzanlage zur unterbrechungsfreien Stromversorgung für mindestens 72 Stunden ?

2) Wie ist der aktuelle Stand der Netzhärtung bei der Anbindung an das BOS-Kernnetz?
Welcher Anteil der Standorte des Digitalfunks BOS verfügt über eine Anbindung mittels eigener Richtfunkstrecken bzw. eine eigene Glasfaseranbindung ?
Halten Sie weiter an dem Ziel fest, bis 2023 auf alle angemieteten Standleitungen zu verzichten ?

3) Bitte nennen Sie weitere technische Details zum Digitalfunk-Projekt „Feinjustierung“.

Vielen Dank.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. August 2021
  • Frist
    18. September 2021
  • 5 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: In der Publikation "We…
An Dataport Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Aktueller Stand der Netzhärtung bei Standorten des Digitalfunks BOS in Schleswig-Holstein [#226810]
Datum
15. August 2021 22:01
An
Dataport
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In der Publikation "Wellenreiter", Ausgabe 02/2020, Seite 24, der Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS) unter https://www.bdbos.bund.de/DE/Digitalfunk_BOS/Wellenreiter/Inhalt/2020-1_wellenreiter.html;jsessionid=A2658A241A5B58A6EF5672E32B546A43.1_cid362?nn=10368634 schreibt Marco Roeschke, Projektleiter „Netzhärtung SH“ im Kompetenzzentrum BOS-Digitalfunk der Dataport AöR: " Gut gerüstet gegen Stromausfall Bericht zur Netzhärtung in Schleswig-Holstein Im Hinblick auf eine unterbrechungsfreie Stromversorgung für mindestens 72 Stunden während eines Stromausfalls hat sich Schleswig-Holstein für eine Härtung aller vorhandenen Standorte des Digitalfunks BOS entschieden. Die Projektvorbereitungen und Planung zur Umsetzung der Netzhärtung in Schleswig-Holstein haben im Jahr 2016 begonnen. Das Ziel ist die sogenannte Vollhärtung, d. h. die Härtung aller 175 Basisstationen mit Netzersatzanlagen (NEA) und zusätzlich die Ablösung der gemieteten Standleitungen im Zugangsnetz durch Richtfunk- oder Glasfaserverbindungen. An insgesamt 120 Basisstationen wird innerhalb des Projektes eine neue ortsfeste Netzersatzanlage installiert; einige Standorte wurden bereits zuvor über eine bestehende NEA versorgt. [...] Die Corona-Pandemie führte beim Roll-out der Netzersatzanlagen zu einer Verzögerung von einem Monat. Bis zum September dieses Jahres [2020] wurden insgesamt 92 Netzersatzanlagen aufgestellt sowie acht Richtfunkstrecken und vier Glasfaseranbindungen errichtet. Bis Ende 2020 sollen noch weitere 20 NEA aufgestellt werden. Das Projektende ist für Februar 2021 geplant. Bis dahin sollen alle Netzersatzanlagen in Betrieb genommen werden. Die Ablösung aller gemieteten Standleitungen wird etwa im Jahr 2023 abgeschlossen, da bei diesem Thema Abhängigkeiten zum Digitalfunk-Projekt „Feinjustierung“ bestehen. Somit ist Schleswig-Holstein in Zukunft im Falle eines Blackouts gut gerüstet und die Kommunikation der BOS-Einheiten sichergestellt. " Mein Anliegen: 1) Wie ist der aktuelle Stand der Netzhärtung bei der Stromversorgung ? Verfügen mittlerweile alle Standorte des Digitalfunks BOS über eine eigene ortsfeste Netzersatzanlage zur unterbrechungsfreien Stromversorgung für mindestens 72 Stunden ? 2) Wie ist der aktuelle Stand der Netzhärtung bei der Anbindung an das BOS-Kernnetz? Welcher Anteil der Standorte des Digitalfunks BOS verfügt über eine Anbindung mittels eigener Richtfunkstrecken bzw. eine eigene Glasfaseranbindung ? Halten Sie weiter an dem Ziel fest, bis 2023 auf alle angemieteten Standleitungen zu verzichten ? 3) Bitte nennen Sie weitere technische Details zum Digitalfunk-Projekt „Feinjustierung“. Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 226810 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226810/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Dataport
Sehr Antragsteller/in die von Ihnen erbetenen Informationen liegen hier nicht vor. Bitte wenden Sie sich an das L…
Von
Dataport
Betreff
Aktueller Stand der Netzhärtung bei Standorten des Digitalfunks BOS in Schleswig-Holstein [#226810]
Datum
20. August 2021 10:27
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in die von Ihnen erbetenen Informationen liegen hier nicht vor. Bitte wenden Sie sich an das Landespolizeiamt, Mühlenweg 166, 24116 Kiel, Telefon: 0431 160-0 oder <<E-Mail-Adresse>>. Mit freundlichem Gruß
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für das Bearbeiten meiner Anfrage. Ich werde mich an das Landespolizeia…
An Dataport Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Aktueller Stand der Netzhärtung bei Standorten des Digitalfunks BOS in Schleswig-Holstein [#226810]
Datum
20. August 2021 22:31
An
Dataport
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für das Bearbeiten meiner Anfrage. Ich werde mich an das Landespolizeiamt wenden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 226810 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226810/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr << Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: In der Publikation …
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Aktueller Stand der Netzhärtung bei Standorten des Digitalfunks BOS in Schleswig-Holstein [#226810]
Datum
20. August 2021 22:40
An
Empfängername
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr << Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: In der Publikation "Wellenreiter", Ausgabe 02/2020, Seite 24, der Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS) unter https://www.bdbos.bund.de/DE/Digitalfunk_BOS/Wellenreiter/Inhalt/2020-1_wellenreiter.html;jsessionid=A2658A241A5B58A6EF5672E32B546A43.1_cid362?nn=10368634 schreibt Marco Roeschke, Projektleiter „Netzhärtung SH“ im Kompetenzzentrum BOS-Digitalfunk der Dataport AöR: " Gut gerüstet gegen Stromausfall Bericht zur Netzhärtung in Schleswig-Holstein Im Hinblick auf eine unterbrechungsfreie Stromversorgung für mindestens 72 Stunden während eines Stromausfalls hat sich Schleswig-Holstein für eine Härtung aller vorhandenen Standorte des Digitalfunks BOS entschieden. Die Projektvorbereitungen und Planung zur Umsetzung der Netzhärtung in Schleswig-Holstein haben im Jahr 2016 begonnen. Das Ziel ist die sogenannte Vollhärtung, d. h. die Härtung aller 175 Basisstationen mit Netzersatzanlagen (NEA) und zusätzlich die Ablösung der gemieteten Standleitungen im Zugangsnetz durch Richtfunk- oder Glasfaserverbindungen. An insgesamt 120 Basisstationen wird innerhalb des Projektes eine neue ortsfeste Netzersatzanlage installiert; einige Standorte wurden bereits zuvor über eine bestehende NEA versorgt. [...] Die Corona-Pandemie führte beim Roll-out der Netzersatzanlagen zu einer Verzögerung von einem Monat. Bis zum September dieses Jahres [2020] wurden insgesamt 92 Netzersatzanlagen aufgestellt sowie acht Richtfunkstrecken und vier Glasfaseranbindungen errichtet. Bis Ende 2020 sollen noch weitere 20 NEA aufgestellt werden. Das Projektende ist für Februar 2021 geplant. Bis dahin sollen alle Netzersatzanlagen in Betrieb genommen werden. Die Ablösung aller gemieteten Standleitungen wird etwa im Jahr 2023 abgeschlossen, da bei diesem Thema Abhängigkeiten zum Digitalfunk-Projekt „Feinjustierung“ bestehen. Somit ist Schleswig-Holstein in Zukunft im Falle eines Blackouts gut gerüstet und die Kommunikation der BOS-Einheiten sichergestellt. " Die Dataport AöR hat mich in dieser Angelegenheit an Sie verwiesen. Mein Anliegen: 1) Wie ist der aktuelle Stand der Netzhärtung bei der Stromversorgung ? Verfügen mittlerweile alle Standorte des Digitalfunks BOS über eine eigene ortsfeste Netzersatzanlage zur unterbrechungsfreien Stromversorgung für mindestens 72 Stunden ? 2) Wie ist der aktuelle Stand der Netzhärtung bei der Anbindung an das BOS-Kernnetz? Welcher Anteil der Standorte des Digitalfunks BOS verfügt über eine Anbindung mittels eigener Richtfunkstrecken bzw. eine eigene Glasfaseranbindung ? Halten Sie weiter an dem Ziel fest, bis 2023 auf alle angemieteten Standleitungen zu verzichten ? 3) Bitte nennen Sie weitere technische Details zum Digitalfunk-Projekt „Feinjustierung“. Vielen Dank. Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 226810 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226810/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Aktueller Stand der Netzhärtung bei Standorten…
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
IFG-Anfrage: Aktueller Stand der Netzhärtung bei Standorten des Digitalfunks BOS in Schleswig-Holstein [#226810]
Datum
13. Oktober 2021 21:29
An
Empfängername
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Aktueller Stand der Netzhärtung bei Standorten des Digitalfunks BOS in Schleswig-Holstein“ vom 20.08.2021 (#226810) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 21 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 226810 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226810/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landespolizeiamt
Ihre Anfrage nach dem IZG vom 28.08.2021 Sehr Antragsteller/in vielen Dank für die Anfrage nach dem IZG. Ich hab…
Von
Landespolizeiamt
Betreff
Ihre Anfrage nach dem IZG vom 28.08.2021
Datum
15. Oktober 2021 14:40
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für die Anfrage nach dem IZG. Ich habe Ihnen das Antwortschreiben angefügt. Für Rückfragen stehe ich Ihnen zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage nach dem IZG vom 28.08.2021 [#226810] Sehr << Anrede >> vielen Dank für das Bearbeit…
An Dataport Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem IZG vom 28.08.2021 [#226810]
Datum
16. Oktober 2021 10:51
An
Dataport
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für das Bearbeiten meiner Anfrage und die ausführlichen Antworten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 226810 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226810/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>