Aktueller Stand eines Transparenzgesetzes für Thüringen zur Halbzeitbilanz

Anfrage an: Thüringer Landtag

- den aktuellen Stand der Umsetzung eines Transparenzgesetzes für Thüringen
- die aktuellen Planungen und Milestones rund um ein Transparenzgesetz für Thüringen bis zum Ende der Legislaturperiode
- die aktuellen Entwürfe für Transparenzgesetze für Thüringen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    6. Juni 2017
  • Frist
    8. Juli 2017
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - den ak…
An Thüringer Landtag Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Aktueller Stand eines Transparenzgesetzes für Thüringen zur Halbzeitbilanz [#21736]
Datum
6. Juni 2017 13:32
An
Thüringer Landtag
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- den aktuellen Stand der Umsetzung eines Transparenzgesetzes für Thüringen - die aktuellen Planungen und Milestones rund um ein Transparenzgesetz für Thüringen bis zum Ende der Legislaturperiode - die aktuellen Entwürfe für Transparenzgesetze für Thüringen
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Thüringer Informationsfreiheitsgesetzes (ThürIFG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 6 Abs. 3 ThürIFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich möchte Sie schließlich um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Thüringer Landtag
Ihr Antrag nach § 4 Abs. 1 ThürIFG vom 6. Juni 2017 Sehr geehrtAntragsteller/in unsere Mitteilung bezüglich Ihrer…
Von
Thüringer Landtag
Betreff
Ihr Antrag nach § 4 Abs. 1 ThürIFG vom 6. Juni 2017
Datum
27. Juni 2017 09:47
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
image001.png
396,3 KB
Sehr geehrtAntragsteller/in unsere Mitteilung bezüglich Ihrer o.g. Anfrage entnehmen Sie bitte dem beigefügten PDF-Dokument. Mit freundlichen Grüßen

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Thüringer Landtag
<<E-Mail-Adresse>> Von: Landtag Heber, Alexander Gesendet: Dienstag, 27. Juni 2017 09:47 An: <<E…
Von
Thüringer Landtag
Betreff
<<E-Mail-Adresse>>
Datum
27. Juni 2017 14:19
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
254,7 KB
Nicht-öffentliche Anhänge:
image001.png
396,3 KB
Von: Landtag Heber, Alexander Gesendet: Dienstag, 27. Juni 2017 09:47 An: <<E-Mail-Adresse>> Betreff: Ihr Antrag nach § 4 Abs. 1 ThürIFG vom 6. Juni 2017 Sehr geehrtAntragsteller/in unsere Mitteilung bezüglich Ihrer o.g. Anfrage entnehmen Sie bitte dem beigefügten PDF-Dokument. Mit freundlichen Grüßen