Aktueller Stand zum sächsischen Informationsfreiheits- bzw. Tranzparenzgesetz

- Bürgeranfrage -

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

bezugnehmend auf folgende Anfrage: https://fragdenstaat.de/anfrage/aktueller-stand-zum-sachsischen-informationsfreiheits-bzw-tranzparenzgesetz
bitte ich um eine aktuelle Information zu selbigem Inhalt.

Schon seit mehreren Jahren ist ein Informationsfreiheitsgesetz in Sachsen geplant. Das ist so auch im Koalitionsvertrag festgehalten. Wie ist der aktuelle Stand dazu?

Ich bitte Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    29. April 2022
  • Frist
    31. Mai 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
- Bürgeranfrage - Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: bezugnehmend auf folgende …
An Sächsische Staatskanzlei Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Aktueller Stand zum sächsischen Informationsfreiheits- bzw. Tranzparenzgesetz [#247924]
Datum
29. April 2022 11:20
An
Sächsische Staatskanzlei
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
- Bürgeranfrage - Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: bezugnehmend auf folgende Anfrage: https://fragdenstaat.de/anfrage/aktueller-stand-zum-sachsischen-informationsfreiheits-bzw-tranzparenzgesetz bitte ich um eine aktuelle Information zu selbigem Inhalt. Schon seit mehreren Jahren ist ein Informationsfreiheitsgesetz in Sachsen geplant. Das ist so auch im Koalitionsvertrag festgehalten. Wie ist der aktuelle Stand dazu? Ich bitte Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 247924 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/247924/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Sächsische Staatskanzlei
Aktueller Stand zum sächsischen Informationsfreiheits- bzw. Transparenzgesetz [#247924] Sehr << Antragstelle…
Von
Sächsische Staatskanzlei
Betreff
Aktueller Stand zum sächsischen Informationsfreiheits- bzw. Transparenzgesetz [#247924]
Datum
3. Mai 2022 14:04
Status
Anfrage abgeschlossen
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9,1 KB
image002.png
11,6 KB


Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrer Anfrage kann ich Ihnen mitteilen, dass die Sächsische Staatsregierung Ende Dezember 2021 ein "Gesetz zur Einführung des Gesetzes über die Transparenz von Informationen im Freistaat Sachsen" in den Landtag eingebracht hat. Das Dokument hat die Drucksachennummer 7/8517 und kann als Parlamentsdokument bei EDAS auf der Internetseite des Landtages heruntergeladen werden. Mit freundlichen Grüßen