aktueller Stand zur Beseitigung der Sicherheitslücken in OSCI-Transportprotokoll

im Juni 2017 gab es eine Veröffentlichung zu Sicherheitsproblemen in der Referenzimplementierung von OSCI, das va. für Melderegister benutzt wird:
https://sec-consult.com/en/blog/2017/06/german-e-government-details-vulnerabilities/

In der Veröffentlichung heißt es lediglich, dass eine neue Version veröffentlicht wurde. Gibt es Zahlen dazu, wie viele Kommunen aktuell noch verwundbare Versionen von OSCI einsetzen?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    2. Januar 2020
  • Frist
    5. Februar 2020
  • 2 Follower:innen
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: im Juni 2017 gab es…
An Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
aktueller Stand zur Beseitigung der Sicherheitslücken in OSCI-Transportprotokoll [#173188]
Datum
2. Januar 2020 23:34
An
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
im Juni 2017 gab es eine Veröffentlichung zu Sicherheitsproblemen in der Referenzimplementierung von OSCI, das va. für Melderegister benutzt wird: https://sec-consult.com/en/blog/2017/06/german-e-government-details-vulnerabilities/ In der Veröffentlichung heißt es lediglich, dass eine neue Version veröffentlicht wurde. Gibt es Zahlen dazu, wie viele Kommunen aktuell noch verwundbare Versionen von OSCI einsetzen?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 173188 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/173188
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Bescheid zu Ihrer IFG-Anfrage zum aktuellen Stand zur Beseitigung der Sicherheitslücken in OSCI-Transportprotokoll…
Von
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Betreff
Bescheid zu Ihrer IFG-Anfrage zum aktuellen Stand zur Beseitigung der Sicherheitslücken in OSCI-Transportprotokoll [#173188]
Datum
8. Januar 2020 11:34
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in anbei übersende ich Ihnen meinen Bescheid zu Ihrer unten stehenden IFG-Anfrage. Mit freundlichen Grüßen