Aktueller Stand zur Einführung des Fachs Informatik an Berliner Schulen

Aktuelle Pläne/ Dokumente/ Gutachten über die diskutierte Einführung von Informatik als Schulpflichtfach, insbesondere zur geschätzten Umsetzungsanalyse (Bedarf an Lehrkräften, zusätzliche Mittel für Schulen, Einrichtung der IT-Infrastruktur an Schulen, usw.).

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    11. November 2015
  • Frist
    15. Dezember 2015
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Sebastian Kricke
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bi…
An Landesinstitut für Schule und Medien Berlin-Brandenburg Details
Von
Sebastian Kricke
Betreff
Aktueller Stand zur Einführung des Fachs Informatik an Berliner Schulen [#11893]
Datum
11. November 2015 22:06
An
Landesinstitut für Schule und Medien Berlin-Brandenburg
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Aktuelle Pläne/ Dokumente/ Gutachten über die diskutierte Einführung von Informatik als Schulpflichtfach, insbesondere zur geschätzten Umsetzungsanalyse (Bedarf an Lehrkräften, zusätzliche Mittel für Schulen, Einrichtung der IT-Infrastruktur an Schulen, usw.).
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf §6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) § 8 EGovG. Gegebenenfalls werde ich nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachsuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Sebastian Kricke <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Sebastian Kricke

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Landesinstitut für Schule und Medien Berlin-Brandenburg
Sehr geehrter Herr Kricke, ich bestätige Ihnen den Eingang Ihrer E-Mail. Diese wurde zuständigkeitshalber an die …
Von
Landesinstitut für Schule und Medien Berlin-Brandenburg
Betreff
WG: Aktueller Stand zur Einführung des Fachs Informatik an Berliner Schulen [#11893]
Datum
12. November 2015 16:15
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Kricke, ich bestätige Ihnen den Eingang Ihrer E-Mail. Diese wurde zuständigkeitshalber an die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft in Berlin weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen