Aktueller Tätigkeitsbericht nach Art. 59 DS-GVO

Auf Ihrer Webpräsenz finde ich unter https://www.datenschutz.rlp.de/de/service/infothek/taetigkeitsberichte/ als letzten Bericht nach altem Recht den Bericht zu 2014/2015 aus 07/2016.

Nach Art. 59 DS-GVO veröffentlichen die Aufsichtsbehörden jährlich Tätigkeitsberichte (TB).
Da das neue Recht nun deutlich mehr als ein Jahr wirksam ist, vermisse ich einen aktuellen Bericht aus Rheinland-Pfalz.

Bei anderen Landesbehörden konnte ich die aktuelle TB zur DS-GVO online finden.
Bitte senden Sie mir den TB zu.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    3. August 2019
  • Frist
    7. September 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Auf Ihrer Webpräs…
An Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Aktueller Tätigkeitsbericht nach Art. 59 DS-GVO [#162575]
Datum
3. August 2019 16:22
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Auf Ihrer Webpräsenz finde ich unter https://www.datenschutz.rlp.de/de/service/infothek/taetigkeitsberichte/ als letzten Bericht nach altem Recht den Bericht zu 2014/2015 aus 07/2016. Nach Art. 59 DS-GVO veröffentlichen die Aufsichtsbehörden jährlich Tätigkeitsberichte (TB). Da das neue Recht nun deutlich mehr als ein Jahr wirksam ist, vermisse ich einen aktuellen Bericht aus Rheinland-Pfalz. Bei anderen Landesbehörden konnte ich die aktuelle TB zur DS-GVO online finden. Bitte senden Sie mir den TB zu.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Tätigkeitsbericht nach Art. 59 DS-GVO Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rhein…
Von
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Betreff
Tätigkeitsbericht nach Art. 59 DS-GVO
Datum
5. August 2019 15:36
Status
Anfrage abgeschlossen
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Internet: www.datenschutz.rlp.de E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Telefon: (06131) 208 2588 Telefax: (06131) 208 2497 Datum: 05.08.2019 Gesch.Z.: 4.04.19.033 Ihr Zeichen: Antragsteller/in Antragsteller/in [#162575] <<Name und E-Mail-Adresse>> Tätigkeitsbericht nach Art. 59 DS-GVO Ihre E-Mail vom 03. August 2019 Sehr geehrteAntragsteller/in die Tätigkeitsberichte zum Datenschutz 2016/2017 sowie 2018 wurden von dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz noch nicht veröffentlicht. Ich bitte Sie daher noch um etwas Geduld. Bei Rückfragen können Sie mich gerne erreichen. Mit freundlichen Grüßen