Aktuellste/r Bebauungsplan/-pläne Oberer Eselsberg

Anfrage an: Stadt Ulm

Den aktuellsten Bebauungsplan bzw. -pläne inkl. belgeitender und erläuternder Unterlagen, für den Oberen Eselsberg. Enthalten sein sollen insbesondere die Gebiete Science Park I bis III, die südlich daran angrenzenden Wald und Wiesenstücke mindestens zu den Wohnsiedlungen, von Ost nach West einschließlich des Botanischen Gartens bis hin zum Berliner Ring im Westen.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    26. März 2022
  • Frist
    30. April 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Den aktuellste…
An Stadt Ulm Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Aktuellste/r Bebauungsplan/-pläne Oberer Eselsberg [#244697]
Datum
26. März 2022 17:51
An
Stadt Ulm
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den aktuellsten Bebauungsplan bzw. -pläne inkl. belgeitender und erläuternder Unterlagen, für den Oberen Eselsberg. Enthalten sein sollen insbesondere die Gebiete Science Park I bis III, die südlich daran angrenzenden Wald und Wiesenstücke mindestens zu den Wohnsiedlungen, von Ost nach West einschließlich des Botanischen Gartens bis hin zum Berliner Ring im Westen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 244697 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/244697/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Ulm
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Bebauungspläne werden als Satzung beschlossen und sind allge…
Von
Stadt Ulm
Betreff
AW: Aktuellste/r Bebauungsplan/-pläne Oberer Eselsberg [#244697]
Datum
28. März 2022 09:39
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Bebauungspläne werden als Satzung beschlossen und sind allgemein öffentlich zugängig. Da es sich bei Ihrer Anfrage um ein weiträumiges Gebiet handelt ermöglichen wir Ihnen gerne die Einsicht in die Bebauungspläne Vorort im Bürgerservice Bauen. Bitte vereinbaren Sie unter folgendem Link einen Beratungstermin: https://connect.shore.com/bookings/verwaltungsgebaeude-muenchner-str-2/services?locale=de Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, in meiner Anfrage habe ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gebeten…
An Stadt Ulm Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Aktuellste/r Bebauungsplan/-pläne Oberer Eselsberg [#244697]
Datum
9. Mai 2022 20:06
An
Stadt Ulm
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, in meiner Anfrage habe ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gebeten. Nach LIFG §5 Absatz 2 Satz 2 dürfen Sie nur aus wichtigem Grund von der gewünschten Form abweichen. Ein wichtiger Grund geht aus Ihrer Antwort nicht hervor. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Stadt Ulm
Sehr << Antragsteller:in >> in Ihrer Mail vom Samstag, 26.03.2022 baten Sie um die Zusendung der ´akt…
Von
Stadt Ulm
Betreff
AW: Aktuellste/r Bebauungsplan/-pläne Oberer Eselsberg [#244697]
Datum
16. Mai 2022 09:53
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> in Ihrer Mail vom Samstag, 26.03.2022 baten Sie um die Zusendung der ´aktuellsten Bebauungsplan bzw. -pläne inkl. belgeitender und erläuternder Unterlagen, für den Oberen Eselsberg. Enthalten sein sollen insbesondere die Gebiete Science Park I bis III, die südlich daran angrenzenden Wald und Wiesenstücke mindestens zu den Wohnsiedlungen, von Ost nach West einschließlich des Botanischen Gartens bis hin zum Berliner Ring im Westen.´ Bereits am nächsten Arbeitstag haben Sie eine Rückmeldung erhalten. Aufgrund der Datenmenge (Grund) wurde Ihnen mit der Mail vom Montag, 28.03.2022 eine persönliche Terminvereinbarung empfohlen. Mit der Mail vom Montag, 09.05.2022 bitten Sie erneut um Zusendung der Unterlagen in digitaler Form. Folgende Bebauungspläne sind in dem von Ihnen gewünschten Stadtgebiet rechtsgültig: Übersichtstabelle Bebauungspläne Oberer Eselsberg - Planbereich 154 Bebauungsplan Nummer Name Rechtsgültig seit 1 154/1 Universität 02.05.1986 2 154/2 Sondergebiet Forschung und Produktentwicklung Teil 1 12.11.1987 3 154/3 Westtangente von km 2 + 900 - km 4 + 100 14.05.1987 4 154/4 Westtangente von km 4 + 100 - km 4 + 930 14.05.1987 5 154/5 Lehrer-Tal-Weg - Eschle 10.05.1991 6 154/6 Planstraße A von km 0+630 bis zum Anschluss Westtangente am Oberen Eselsberg 01.09.1988 7 154/7 Sondergebiet Forschung und Produktentwicklung Teil 2 01.02.1990 8 154/8 Universität II 01.03.1990 9 154/9 An-Institute - Ost 10.01.1991 10 154/10 Fachhochschule und aggregierte Institute der Hochschulen 10.06.1994 11 154/11 Science Park III 29.11.2007 12 154/12 Lise-Meitner-Straße 3/1 06.06.2020 Für die Zusendung der Bebauungspläne in digitaler Form bedarf es mehrerer E-Mails. Darüber hinaus entsteht ein über das normale Maß hinaus hoher Aufwand von ca. 6,02 Stunden. Ihre Einschätzung für das Auslösen eines ´geringen Aufwand[s]´ kann demnach nicht bestätigt werden. Gemäß Punkt 1.4 der 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für öffentliche Leistungen der unteren Verwaltungsbehörden im Bereich Bauordnungsrecht und Umweltrecht vom 14. Oktober 2020 (aufrufbar unter: https://www.ulm.de/-/media/ulm/zdv/do...) beruht sich die Gebühr für eine Auskunft nach dem Landesinformationenfreiheitsgesetz (LIFG) auf 68 EUR / Stunde. Für die Zusendung, in digitaler Form, der oben genannten Bebauungspläne entsteht somit eine Gebühr in Höhe von 409,36 EUR. Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie die Zusendung der Bebauungspläne in digitaler Form wünschen und nennen in diesem Zuge Ihre Rechnungsadresse für den Gebührenbescheid. In Ihrer Mail vom Samstag, 26.03.2022 bitten Sie darüber hinaus um ´begleitende[r] und erläuternde[r] Unterlagen´. Die gesamten Bebauungsplanverfahrensakten der Stadt Ulm sind nicht digitalisiert, weshalb eine digitale Zusendung und die damit verbundene Digitalisierung (beispielsweise notwenige Scanarbeiten bei Plangrößen bis in den DIN A0 Bereich) stellen daher einen unverhältnismäßigen Aufwand dar. Der Tatbestand des § 9 Abs. 3 LIFG ist demnach erfüllt. Abschließend möchte ich Ihnen noch einmal anbieten, Ihnen die Bebauungspläne mitsamt den Verfahrensakten nach Terminvereinbarung im Verwaltungsgebäude der Stadt Ulm, Hauptabteilung Stadtplanung, Umwelt und Baurecht, Münchner Straße 2, 89073 Ulm zur Akteneinsicht zur Verfügung zu stellen. Freundliche Grüße