Sehr
<< Antragsteller:in >>
in Ihrer Mail vom Samstag, 26.03.2022 baten Sie um die Zusendung der ´aktuellsten Bebauungsplan bzw. -pläne inkl. belgeitender und erläuternder Unterlagen, für den Oberen Eselsberg. Enthalten sein sollen insbesondere die Gebiete Science Park I bis III, die südlich daran angrenzenden Wald und Wiesenstücke mindestens zu den Wohnsiedlungen, von Ost nach West einschließlich des Botanischen Gartens bis hin zum Berliner Ring im Westen.´ Bereits am nächsten Arbeitstag haben Sie eine Rückmeldung erhalten.
Aufgrund der Datenmenge (Grund) wurde Ihnen mit der Mail vom Montag, 28.03.2022 eine persönliche Terminvereinbarung empfohlen.
Mit der Mail vom Montag, 09.05.2022 bitten Sie erneut um Zusendung der Unterlagen in digitaler Form. Folgende Bebauungspläne sind in dem von Ihnen gewünschten Stadtgebiet rechtsgültig:
Übersichtstabelle Bebauungspläne Oberer Eselsberg - Planbereich 154
Bebauungsplan Nummer
Name
Rechtsgültig seit
1
154/1
Universität
02.05.1986
2
154/2
Sondergebiet Forschung und Produktentwicklung Teil 1
12.11.1987
3
154/3
Westtangente von km 2 + 900 - km 4 + 100
14.05.1987
4
154/4
Westtangente von km 4 + 100 - km 4 + 930
14.05.1987
5
154/5
Lehrer-Tal-Weg - Eschle
10.05.1991
6
154/6
Planstraße A von km 0+630 bis zum Anschluss Westtangente am Oberen Eselsberg
01.09.1988
7
154/7
Sondergebiet Forschung und Produktentwicklung Teil 2
01.02.1990
8
154/8
Universität II
01.03.1990
9
154/9
An-Institute - Ost
10.01.1991
10
154/10
Fachhochschule und aggregierte Institute der Hochschulen
10.06.1994
11
154/11
Science Park III
29.11.2007
12
154/12
Lise-Meitner-Straße 3/1
06.06.2020
Für die Zusendung der Bebauungspläne in digitaler Form bedarf es mehrerer E-Mails. Darüber hinaus entsteht ein über das normale Maß hinaus hoher Aufwand von ca. 6,02 Stunden.
Ihre Einschätzung für das Auslösen eines ´geringen Aufwand[s]´ kann demnach nicht bestätigt werden.
Gemäß Punkt 1.4 der 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für öffentliche Leistungen der unteren Verwaltungsbehörden im Bereich Bauordnungsrecht und Umweltrecht vom 14. Oktober 2020 (aufrufbar unter:
https://www.ulm.de/-/media/ulm/zdv/do...) beruht sich die Gebühr für eine Auskunft nach dem Landesinformationenfreiheitsgesetz (LIFG) auf 68 EUR / Stunde. Für die Zusendung, in digitaler Form, der oben genannten Bebauungspläne entsteht somit eine Gebühr in Höhe von 409,36 EUR.
Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie die Zusendung der Bebauungspläne in digitaler Form wünschen und nennen in diesem Zuge Ihre Rechnungsadresse für den Gebührenbescheid.
In Ihrer Mail vom Samstag, 26.03.2022 bitten Sie darüber hinaus um ´begleitende[r] und erläuternde[r] Unterlagen´. Die gesamten Bebauungsplanverfahrensakten der Stadt Ulm sind nicht digitalisiert, weshalb eine digitale Zusendung und die damit verbundene Digitalisierung (beispielsweise notwenige Scanarbeiten bei Plangrößen bis in den DIN A0 Bereich) stellen daher einen unverhältnismäßigen Aufwand dar. Der Tatbestand des § 9 Abs. 3 LIFG ist demnach erfüllt.
Abschließend möchte ich Ihnen noch einmal anbieten, Ihnen die Bebauungspläne mitsamt den Verfahrensakten nach Terminvereinbarung im Verwaltungsgebäude der Stadt Ulm, Hauptabteilung Stadtplanung, Umwelt und Baurecht, Münchner Straße 2, 89073 Ulm zur Akteneinsicht zur Verfügung zu stellen.
Freundliche Grüße