AKW GAU: Informationen zur Jodblockade

I. Antrag nach dem IFG (ausschließlich kostenfrei[1]):

Ich bitte Sie, mir eine Eingangsbestätigung unverzüglich, elektronisch als Antwort auf diese E-Mail zuzusenden. Erläuterung hierzu:
1.) mit Eingang dieses Schreibens bei Ihrer Behörde ist dieses Schreiben eine amtliche Information i.S. des IFG geworden,
2.) die Bitte um Eingangsbestätigung ist ein formloser IFG Antrag zu dieser Information,
3.) § 7 Abs. 5 IFG sieht vor: "Die Information ist dem Antragsteller unter Berücksichtigung seiner Belange unverzüglich zugänglich zu machen.",
4.) ein Abwarten eines Aktenzeichens oder gar Zusammenlegung mit einer Beantwortung des unteren Schreibens ist demnach nicht zulässig,
5.) das IFG impliziert somit (abweichend zur bisherigen Verwaltungspraxis), dass eine Eingangsbestätigungen von der auskunftsplichtigen Stelle auf Bitte des Antragsstellers unverzüglich zu erteilen ist!
-------------------------------------

II. Antrag nach dem IFG (ausschließlich kostenfrei[1], auch kostenfrei für Auslagen):

Sehr geehrte Damen und Herren,

das BMUB informiert unter www.jodblockade.de zur Einahme von Kaliumjodid im Falle eines nuklearen Störfalls.

Ich bitte um elektronische Kopien von Informationen (i.S. § 2 Abs. 1 IFG), (möglichst als PDF)
als Antwort an FragdenStaat.de alle Informationen, die dem Bfarm vorliegen:

1.) zu dem Medikament Kaliumjodid "Lannacher" 65 mg-Tabletten,
2.) zu Kaliumjodid Blockade, besonders dem Einnahmezeitpunkt und kontraproduktive Wirkung, falls die Einnahme nach der Kontaminierung stattfindet und somit die Ausscheidung radioaktivem Jod blockiert wird,
3.) Informationen und Validierung des Verfallsdatums/Wirksamkeit nach Lagerzeit. Kaliumjodid ist z.B. wasserziehend.
4.) Schriftwechsel mit anderen Behörden zum Thema Jodblockade,
5.) andere Stellen, die Informationen zu diesem Thema haben könnte.

Mit freundlichen Grüßen,
Dipl.-Ing.(FH) Robert Michel

[1]
Der/Die Anträge nach IFG ist/sind ausschließlich im Rahmen von kostenfreier Bearbeitung gestellt, die Bearbeitung erfolgt denmach nur im Rahmen von: 1.) einfachen Anfragen i.S.v. §10 Abs. 1 Satz 2 IFG, 2.) oder nach Feststellung besonderen öffentlichen Interesses und vollständigen Gebührenerlass nach § 2 IFGGebV falls dies nach Ansicht der auskunftspflichtigen Stelle nicht möglich sei, bitte ich u.a. nach § 25 VwVfG um Darlegung der Gründe sowie Gelegenheit des rechtlichen Gehörs und Darlegung von Argumenten für eine vollständige Kostenfreiheit.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    27. September 2017
  • Frist
    31. Oktober 2017
  • 0 Follower:innen
Robert Michel
I. Antrag nach dem IFG (ausschließlich kostenfrei[1]): Ich bitte Sie, mir eine Eingangsbestätigung unverzüglich, …
An Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte Details
Von
Robert Michel
Betreff
AKW GAU: Informationen zur Jodblockade [#24787]
Datum
27. September 2017 14:53
An
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
Status
Warte auf Antwort
I. Antrag nach dem IFG (ausschließlich kostenfrei[1]): Ich bitte Sie, mir eine Eingangsbestätigung unverzüglich, elektronisch als Antwort auf diese E-Mail zuzusenden. Erläuterung hierzu: 1.) mit Eingang dieses Schreibens bei Ihrer Behörde ist dieses Schreiben eine amtliche Information i.S. des IFG geworden, 2.) die Bitte um Eingangsbestätigung ist ein formloser IFG Antrag zu dieser Information, 3.) § 7 Abs. 5 IFG sieht vor: "Die Information ist dem Antragsteller unter Berücksichtigung seiner Belange unverzüglich zugänglich zu machen.", 4.) ein Abwarten eines Aktenzeichens oder gar Zusammenlegung mit einer Beantwortung des unteren Schreibens ist demnach nicht zulässig, 5.) das IFG impliziert somit (abweichend zur bisherigen Verwaltungspraxis), dass eine Eingangsbestätigungen von der auskunftsplichtigen Stelle auf Bitte des Antragsstellers unverzüglich zu erteilen ist! ------------------------------------- II. Antrag nach dem IFG (ausschließlich kostenfrei[1], auch kostenfrei für Auslagen): Sehr geehrte Damen und Herren, das BMUB informiert unter www.jodblockade.de zur Einahme von Kaliumjodid im Falle eines nuklearen Störfalls. Ich bitte um elektronische Kopien von Informationen (i.S. § 2 Abs. 1 IFG), (möglichst als PDF) als Antwort an FragdenStaat.de alle Informationen, die dem Bfarm vorliegen: 1.) zu dem Medikament Kaliumjodid "Lannacher" 65 mg-Tabletten, 2.) zu Kaliumjodid Blockade, besonders dem Einnahmezeitpunkt und kontraproduktive Wirkung, falls die Einnahme nach der Kontaminierung stattfindet und somit die Ausscheidung radioaktivem Jod blockiert wird, 3.) Informationen und Validierung des Verfallsdatums/Wirksamkeit nach Lagerzeit. Kaliumjodid ist z.B. wasserziehend. 4.) Schriftwechsel mit anderen Behörden zum Thema Jodblockade, 5.) andere Stellen, die Informationen zu diesem Thema haben könnte. Mit freundlichen Grüßen, Dipl.-Ing.(FH) Robert Michel [1] Der/Die Anträge nach IFG ist/sind ausschließlich im Rahmen von kostenfreier Bearbeitung gestellt, die Bearbeitung erfolgt denmach nur im Rahmen von: 1.) einfachen Anfragen i.S.v. §10 Abs. 1 Satz 2 IFG, 2.) oder nach Feststellung besonderen öffentlichen Interesses und vollständigen Gebührenerlass nach § 2 IFGGebV falls dies nach Ansicht der auskunftspflichtigen Stelle nicht möglich sei, bitte ich u.a. nach § 25 VwVfG um Darlegung der Gründe sowie Gelegenheit des rechtlichen Gehörs und Darlegung von Argumenten für eine vollständige Kostenfreiheit.
Robert Michel <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Robert Michel << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
Kaliumjodid Sehr geehrter Herr Michel, bitte beachten Sie das beiliegende Dokument. Mit freundlichen Grüßen
Von
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
Betreff
Kaliumjodid
Datum
4. Oktober 2017 11:02
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
138,3 KB
Sehr geehrter Herr Michel, bitte beachten Sie das beiliegende Dokument. Mit freundlichen Grüßen
Robert Michel
AW: Kaliumjodid [#24787] Sehr geehrt<< Anrede >> danke für Ihre Nachricht. Hierzu: 1. Mein IFG Antra…
An Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte Details
Von
Robert Michel
Betreff
AW: Kaliumjodid [#24787]
Datum
4. Oktober 2017 13:32
An
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> danke für Ihre Nachricht. Hierzu: 1. Mein IFG Antrag habe ich als Privatperson über die Plattform Frag den Staat gestellt. Die Angabe der Open Knowledge Foundagen e.V. ist in Ihrem Schreiben falsch. 2. Haben Sie nicht Argumente für eine vollständige Kostenbefreiung wegen (besonderm) öffentlichen Interesses i.S. § 2 IFGGebV geprüft. 3. Der Austausch mit anderen Behörden bezieht sich auf Korrespondenz bezüglich aller Informationen zu Kaliumiodid zu Blockadezwecke (s. KIV[1]) 4. Bei der von Ihnen Angegebene Zulassungsnummer fehlte ein Punkt, korrekt ist 57204.00.00. Danke für den Hinweis auf www.pharmnet-bund.de Sucht man nach Kaliumiodid (statt Kaliumjodid) finden sich noch zwei weitere Hersteller hochdosierter Tabeletten (je 10 Stück zu 1,82 Euro) Kaliumiodid "Lannacher" 65 mg - Tabletten Antragsteller: Lannacher Heilmittel Ges.m.b.H. Verkehrsfähig : ja Zulassungs-/Reg-Nr.(AMG76) : 57204.00.00 Kaliumiodid 130 mg "Henning" Sanofi-Aventis Deutschland ... Verkehrsfähig : nein Zulassungs-/Reg-Nr.(AMG76) : 52365.00.00 Keine Fach/Verbrauchsinformationen Kaliumiodid Recipharm 65 mg Tabletten Recipharm AB Antragsteller: Recipharm AB Verkehrsfähig : ja Zulassungs-/Reg-Nr.(AMG76) : 57164.00.00 Bei keinen finden sich in den Fach- oder Verbrauchsinformationen Angaben zu Studien oder Fachliteratur, lediglich ein Verweis auf die Verordnung zur Abgabe von kaliumiodidhaltigen Arzneimitteln zur Iodblockade der Schilddrüse bei radiologischen Ereignissen (Kaliumiodidverordnung - KIV)[1] Ihr Hinweis auf pharmnet-bund.de als öffentlich zugängliche Quelle beantwortet nicht die Frage nach weiterer, in Ihrer Behördegespeicherte Informationen zu Kaliumiodid und der Anwendung Jodblockade. 5. Zusatzfrage (neue IFG Anfrage): Nach Auskunft eines Aachner Apothekers werden in Aachen die 6 Tabletten in einem Blister ohne Zulassungsnummer ausgegeben. Wel che Informationen haben Sie hierzu, was sind die Gründe? Daher möchte ich meine rein kostenfreie IFG Anfrage aufrechterhalten und bitte vollständige (kostenfreie) Auskunft über Ihre Informationen zur Fragestellung. [1] http://www.gesetze-im-internet.de/kiv Mit freundlichen Grüßen, Dipl-Ing.(FH) Robert Michel Anfragenr: 24787 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Robert Michel << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Robert Michel
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Robert Michel
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „AKW GAU: Informationen zur Jodblockade“ [#24787]
Datum
3. November 2017 22:31
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/24787 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil … u.a. nicht Argumente für eine vollständige Kostenbefreiung wegen (besonderm) öffentlichen Interesses i.S. § 2 IFGGebV geprüft wurden. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Robert Michel Anfragenr: 24787 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
7. November 2017 11:16
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
656,3 KB

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
Kaliumjodid#0004 Antwortschreiben vom 28.11.2017 Sehr geehrter Herr Michel, bitte beachten Sie das beiliegende Do…
Von
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
Betreff
Kaliumjodid#0004 Antwortschreiben vom 28.11.2017
Datum
28. November 2017 09:20
Status
Sehr geehrter Herr Michel, bitte beachten Sie das beiliegende Dokument. Mit freundlichen Grüßen

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