AKW GAU: Rechte und Pflichten für Erzieher und Kinder in öffentlichen Einrichtungen

I. Antrag nach dem IFG (ausschließlich kostenfrei[1]):

Ich bitte Sie, mir eine Eingangsbestätigung unverzüglich, elektronisch als Antwort auf diese E-Mail zuzusenden. Erläuterung hierzu:
1.) mit Eingang dieses Schreibens bei Ihrer Behörde ist dieses Schreiben eine amtliche Information i.S. des IFG geworden,
2.) die Bitte um Eingangsbestätigung ist ein formloser IFG Antrag zu dieser Information,
3.) § 7 Abs. 5 IFG sieht vor: "Die Information ist dem Antragsteller unter Berücksichtigung seiner Belange unverzüglich zugänglich zu machen.",
4.) ein Abwarten eines Aktenzeichens oder gar Zusammenlegung mit einer Beantwortung des unteren Schreibens ist demnach nicht zulässig,
5.) das IFG impliziert somit (abweichend zur bisherigen Verwaltungspraxis), dass eine Eingangsbestätigungen von der auskunftsplichtigen Stelle auf Bitte des Antragsstellers unverzüglich zu erteilen ist!
-------------------------------------

II. Antrag nach dem IFG (ausschließlich kostenfrei[1], auch kostenfrei für Auslagen):

Sehr geehrte Damen und Herren,

was passiert bei einem GAU eines AKWs in Schulen, Kindergärten und vergleichbare öffentliche Einrichtungen für Minderjährige?

ich bitte um elektronische Kopien von Informationen (i.S. § 2 Abs. 1 IFG),möglichst als PDF
als Antwort an FragdenStaat.de:

Welche Informationen zu Rechten und Pflichten bei einem AKW Gau liegen dem Ministerium vor
a) für Erzieher?
b) für Kinder?
c) könnten Eilgesetzte/Verordnungen die Rechte einschränken?
d) welche Informationen zu möglichen Eilgesetzen/Verordnungen sind bekannt?

e) Welche persönliche Schutzausrüstungen (PSA) liegen für Kinder oder die Erzieher vor?
Da wohl keine PSA in den Einrichtungen vorliegen:
e) Welche persönliche Schutzausrüstungen (PSA) liegen für Kinder oder die Erzieher vor?
Da wohl keine PSA in den Einrichtungen vorliegen:
f) Erzieher haben selbst ihre Gesundheit und die Ihrer Familien zu schützen. Welche Informationen hat das Ministerium zu den möglichen Optionen für die Erzieher?
g) Dürfen alle Erzieher, selbst von U-3 Gruppen in Kitas, ohne das die Aufsicht, Versorgung und Evakuierung der Kinder sichergestellt ist?
h) Welchen Versicherungsschutz gegenüber radioaktiven Schädigungen haben Erzieher und Kinder während der Dienst/Öffnungzeiten bei solchen Ereignissen?
i) Im Falle des Versicherungsschutzes und einem GAU, bis wohin gilt der Versicherungsschutz für den (Schul)weg? Bis zur Wohnadresse oder bis zum erreichen einer sicheren Zone?

j) Welche PSA wären notwendig?
k) Welche PSA wäre für Keinkinder/Babies notwendig?

Mit freundlichen Grüßen,
Dipl.-Ing.(FH) Robert Michel

[1]
Der/Die Anträge nach IFG ist/sind ausschließlich im Rahmen von kostenfreier Bearbeitung gestellt, die Bearbeitung erfolgt denmach nur im Rahmen von: 1.) einfachen Anfragen i.S.v. §10 Abs. 1 Satz 2 IFG, 2.) oder nach Feststellung besonderen öffentlichen Interesses und vollständigen Gebührenerlass nach § 2 IFGGebV falls dies nach Ansicht der auskunftspflichtigen Stelle nicht möglich sei, bitte ich u.a. nach § 25 VwVfG um Darlegung der Gründe sowie Gelegenheit des rechtlichen Gehörs und Darlegung von Argumenten für eine vollständige Kostenfreiheit.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    25. September 2017
  • Frist
    27. Oktober 2017
  • 0 Follower:innen
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Empfangsbestätigung Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten w…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Empfangsbestätigung
Datum
25. September 2017 14:28
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten wir um Verständnis dafür, dass eine inhaltliche Antwort darauf nicht - wie das wohl häufig erwartet wird - in jedem Fall kurzfristig erfolgen kann. Die Erklärung liegt einfach darin, dass hier täglich sehr viele Briefe und E-Mails von Bürgerinnen und Bürgern eingehen, die sich mit ihren Anliegen an Frau Ministerin Yvonne Gebauer oder das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen wenden. Wir versuchen natürlich, diese Schreiben grundsätzlich in der chronologischen Reihenfolge ihres Eingangs und nach ihrer Dringlichkeit so rasch wie eben möglich zu beantworten. Das gelingt allerdings nicht immer so zügig, wie das wünschenswert wäre. Wir möchten Sie daher bitten, sich mit einer inhaltlichen Antwort auf Ihr Anliegen noch ein wenig zu gedulden. Mit Blick auf die Fülle des Schriftverkehrs bitten wir auch um Nachsicht, dass wir bei unaufgefordert übersandten Firmen- oder Produktinformationen nicht in jedem Fall antworten können. Wir sind dennoch bemüht, Ihrem Anliegen angemessen Rechnung zu tragen. Mit freundlichen Grüßen
Robert Michel
I. Antrag nach dem IFG (ausschließlich kostenfrei[1]): Ich bitte Sie, mir eine Eingangsbestätigung unverzüglich, …
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Robert Michel
Betreff
AKW GAU: Rechte und Pflichten für Erzieher und Kinder in öffentlichen Einrichtungen [#24773]
Datum
25. September 2017 14:29
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort
I. Antrag nach dem IFG (ausschließlich kostenfrei[1]): Ich bitte Sie, mir eine Eingangsbestätigung unverzüglich, elektronisch als Antwort auf diese E-Mail zuzusenden. Erläuterung hierzu: 1.) mit Eingang dieses Schreibens bei Ihrer Behörde ist dieses Schreiben eine amtliche Information i.S. des IFG geworden, 2.) die Bitte um Eingangsbestätigung ist ein formloser IFG Antrag zu dieser Information, 3.) § 7 Abs. 5 IFG sieht vor: "Die Information ist dem Antragsteller unter Berücksichtigung seiner Belange unverzüglich zugänglich zu machen.", 4.) ein Abwarten eines Aktenzeichens oder gar Zusammenlegung mit einer Beantwortung des unteren Schreibens ist demnach nicht zulässig, 5.) das IFG impliziert somit (abweichend zur bisherigen Verwaltungspraxis), dass eine Eingangsbestätigungen von der auskunftsplichtigen Stelle auf Bitte des Antragsstellers unverzüglich zu erteilen ist! ------------------------------------- II. Antrag nach dem IFG (ausschließlich kostenfrei[1], auch kostenfrei für Auslagen): Sehr geehrte Damen und Herren, was passiert bei einem GAU eines AKWs in Schulen, Kindergärten und vergleichbare öffentliche Einrichtungen für Minderjährige? ich bitte um elektronische Kopien von Informationen (i.S. § 2 Abs. 1 IFG),möglichst als PDF als Antwort an FragdenStaat.de: Welche Informationen zu Rechten und Pflichten bei einem AKW Gau liegen dem Ministerium vor a) für Erzieher? b) für Kinder? c) könnten Eilgesetzte/Verordnungen die Rechte einschränken? d) welche Informationen zu möglichen Eilgesetzen/Verordnungen sind bekannt? e) Welche persönliche Schutzausrüstungen (PSA) liegen für Kinder oder die Erzieher vor? Da wohl keine PSA in den Einrichtungen vorliegen: e) Welche persönliche Schutzausrüstungen (PSA) liegen für Kinder oder die Erzieher vor? Da wohl keine PSA in den Einrichtungen vorliegen: f) Erzieher haben selbst ihre Gesundheit und die Ihrer Familien zu schützen. Welche Informationen hat das Ministerium zu den möglichen Optionen für die Erzieher? g) Dürfen alle Erzieher, selbst von U-3 Gruppen in Kitas, ohne das die Aufsicht, Versorgung und Evakuierung der Kinder sichergestellt ist? h) Welchen Versicherungsschutz gegenüber radioaktiven Schädigungen haben Erzieher und Kinder während der Dienst/Öffnungzeiten bei solchen Ereignissen? i) Im Falle des Versicherungsschutzes und einem GAU, bis wohin gilt der Versicherungsschutz für den (Schul)weg? Bis zur Wohnadresse oder bis zum erreichen einer sicheren Zone? j) Welche PSA wären notwendig? k) Welche PSA wäre für Keinkinder/Babies notwendig? Mit freundlichen Grüßen, Dipl.-Ing.(FH) Robert Michel [1] Der/Die Anträge nach IFG ist/sind ausschließlich im Rahmen von kostenfreier Bearbeitung gestellt, die Bearbeitung erfolgt denmach nur im Rahmen von: 1.) einfachen Anfragen i.S.v. §10 Abs. 1 Satz 2 IFG, 2.) oder nach Feststellung besonderen öffentlichen Interesses und vollständigen Gebührenerlass nach § 2 IFGGebV falls dies nach Ansicht der auskunftspflichtigen Stelle nicht möglich sei, bitte ich u.a. nach § 25 VwVfG um Darlegung der Gründe sowie Gelegenheit des rechtlichen Gehörs und Darlegung von Argumenten für eine vollständige Kostenfreiheit.
Robert Michel <<E-Mail-Adresse>>

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Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrter Herr Michel, zu Ihrer E-Mail möchte ich Ihnen folgende Informationen geben. Zu I. Nach Auskunft de…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: AKW GAU: Rechte und Pflichten für Erzieher und Kinder in öffentlichen Einrichtungen [#24773]
Datum
29. September 2017 16:11
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Michel, zu Ihrer E-Mail möchte ich Ihnen folgende Informationen geben. Zu I. Nach Auskunft des für das IFG zuständigen Referates 222 handelt es sich bei Ihrer Frage um keine nach IFG. Bei diesbezüglichen Rückfragen wollen Sie sich bitte über unsere E-Mail-Poststelle direkt an das Referat wenden. Gleichwohl gebe ich Ihnen gerne Auskunft auf Ihre unter Punkt II. gestellten Fragen. Zu II. Ihre Fragen beziehen sich im Ergebnis auf die Situation eines Katastrophenfalles (AKW-GAU). Was die Rechte und Pflichten von Schülerinnen und Schüler sowie die von Lehrkräften in so einer Situation anbelangt, so gibt es hierzu keine speziellen schulrechtlichen Aussagen. Etwaige Evakuierungsmaßnahmen - die sich eventuell auch in den Rechte- und Pflichtenkreis der Schülerinnen / Schüler und Lehrkräfte auswirken können - erfolgen durch die Katastrophenschutzbehörden ggf. in Abstimmung mit anderen Behörden (z.B. Polizei, Feuerwehr, Gesundheitsämter). Dieses betrifft auch Fragen einer PSA. Versicherungsrechtliche / haftungsrechtliche Fragestellungen fallen gleichfalls nicht in den Aufgabenbereich der Schulverwaltung und damit auch nicht des Schulministeriums (hier könnte ggf. eine Nachfrage auf Bundesebene beim BMUB für Sie Erkenntnisse bringen => <<E-Mail-Adresse>> Insofern rege ich an, dass Sie sich mit den Fragestellungen unmittelbar an das Ministerium des Innern wenden, welches nach meinem heutigen Wissensstand auch innerhalb der neuen Landesregierung für den Katastrophenschutz zuständig geblieben ist. Ich bedauere, Ihnen keine weiteren Informationen mitteilen zu können. Mit freundlichen Grüßen