AKW GAU: Rechte und Pflichten für Erzieher und Kinder in öffentlichen Einrichtungen

I. Antrag nach dem IFG (ausschließlich kostenfrei[1]):

Ich bitte Sie, mir eine Eingangsbestätigung unverzüglich, elektronisch als Antwort auf diese E-Mail zuzusenden. Erläuterung hierzu:
1.) mit Eingang dieses Schreibens bei Ihrer Behörde ist dieses Schreiben eine amtliche Information i.S. des IFG geworden,
2.) die Bitte um Eingangsbestätigung ist ein formloser IFG Antrag zu dieser Information,
3.) § 7 Abs. 5 IFG sieht vor: "Die Information ist dem Antragsteller unter Berücksichtigung seiner Belange unverzüglich zugänglich zu machen.",
4.) ein Abwarten eines Aktenzeichens oder gar Zusammenlegung mit einer Beantwortung des unteren Schreibens ist demnach nicht zulässig,
5.) das IFG impliziert somit (abweichend zur bisherigen Verwaltungspraxis), dass eine Eingangsbestätigungen von der auskunftsplichtigen Stelle auf Bitte des Antragsstellers unverzüglich zu erteilen ist!
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II. Antrag nach dem IFG (ausschließlich kostenfrei[1], auch kostenfrei für Auslagen):

Sehr geehrte Damen und Herren,

was passiert bei einem GAU eines AKWs in Schulen, Kindergärten und vergleichbare öffentliche Einrichtungen für Minderjährige?

ich bitte um elektronische Kopien von Informationen (i.S. § 2 Abs. 1 IFG),möglichst als PDF
als Antwort an FragdenStaat.de:

Welche Informationen zu Rechten und Pflichten bei einem AKW Gau liegen dem Ministerium vor
a) für Erzieher?
b) für Kinder?
c) könnten Eilgesetzte/Verordnungen die Rechte einschränken?
d) welche Informationen zu möglichen Eilgesetzen/Verordnungen sind bekannt?

e) Welche persönliche Schutzausrüstungen (PSA) liegen für Kinder oder die Erzieher vor?
Da wohl keine PSA in den Einrichtungen vorliegen:
e) Welche persönliche Schutzausrüstungen (PSA) liegen für Kinder oder die Erzieher vor?
Da wohl keine PSA in den Einrichtungen vorliegen:
f) Erzieher haben selbst ihre Gesundheit und die Ihrer Familien zu schützen. Welche Informationen hat das Ministerium zu den möglichen Optionen für die Erzieher?
g) Dürfen alle Erzieher, selbst von U-3 Gruppen in Kitas, ohne das die Aufsicht, Versorgung und Evakuierung der Kinder sichergestellt ist?
h) Welchen Versicherungsschutz gegenüber radioaktiven Schädigungen haben Erzieher und Kinder während der Dienst/Öffnungzeiten bei solchen Ereignissen?
i) Im Falle des Versicherungsschutzes und einem GAU, bis wohin gilt der Versicherungsschutz für den (Schul)weg? Bis zur Wohnadresse oder bis zum erreichen einer sicheren Zone?

j) Welche PSA wären notwendig?
k) Welche PSA wäre für Keinkinder/Babies notwendig?

Mit freundlichen Grüßen,
Dipl.-Ing.(FH) Robert Michel

[1]
Der/Die Anträge nach IFG ist/sind ausschließlich im Rahmen von kostenfreier Bearbeitung gestellt, die Bearbeitung erfolgt denmach nur im Rahmen von: 1.) einfachen Anfragen i.S.v. §10 Abs. 1 Satz 2 IFG, 2.) oder nach Feststellung besonderen öffentlichen Interesses und vollständigen Gebührenerlass nach § 2 IFGGebV falls dies nach Ansicht der auskunftspflichtigen Stelle nicht möglich sei, bitte ich u.a. nach § 25 VwVfG um Darlegung der Gründe sowie Gelegenheit des rechtlichen Gehörs und Darlegung von Argumenten für eine vollständige Kostenfreiheit.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    25. September 2017
  • Frist
    27. Oktober 2017
  • 0 Follower:innen
Robert Michel
I. Antrag nach dem IFG (ausschließlich kostenfrei[1]): Ich bitte Sie, mir eine Eingangsbestätigung unverzüglich, …
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Robert Michel
Betreff
AKW GAU: Rechte und Pflichten für Erzieher und Kinder in öffentlichen Einrichtungen [#24774]
Datum
25. September 2017 14:29
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort
I. Antrag nach dem IFG (ausschließlich kostenfrei[1]): Ich bitte Sie, mir eine Eingangsbestätigung unverzüglich, elektronisch als Antwort auf diese E-Mail zuzusenden. Erläuterung hierzu: 1.) mit Eingang dieses Schreibens bei Ihrer Behörde ist dieses Schreiben eine amtliche Information i.S. des IFG geworden, 2.) die Bitte um Eingangsbestätigung ist ein formloser IFG Antrag zu dieser Information, 3.) § 7 Abs. 5 IFG sieht vor: "Die Information ist dem Antragsteller unter Berücksichtigung seiner Belange unverzüglich zugänglich zu machen.", 4.) ein Abwarten eines Aktenzeichens oder gar Zusammenlegung mit einer Beantwortung des unteren Schreibens ist demnach nicht zulässig, 5.) das IFG impliziert somit (abweichend zur bisherigen Verwaltungspraxis), dass eine Eingangsbestätigungen von der auskunftsplichtigen Stelle auf Bitte des Antragsstellers unverzüglich zu erteilen ist! ------------------------------------- II. Antrag nach dem IFG (ausschließlich kostenfrei[1], auch kostenfrei für Auslagen): Sehr geehrte Damen und Herren, was passiert bei einem GAU eines AKWs in Schulen, Kindergärten und vergleichbare öffentliche Einrichtungen für Minderjährige? ich bitte um elektronische Kopien von Informationen (i.S. § 2 Abs. 1 IFG),möglichst als PDF als Antwort an FragdenStaat.de: Welche Informationen zu Rechten und Pflichten bei einem AKW Gau liegen dem Ministerium vor a) für Erzieher? b) für Kinder? c) könnten Eilgesetzte/Verordnungen die Rechte einschränken? d) welche Informationen zu möglichen Eilgesetzen/Verordnungen sind bekannt? e) Welche persönliche Schutzausrüstungen (PSA) liegen für Kinder oder die Erzieher vor? Da wohl keine PSA in den Einrichtungen vorliegen: e) Welche persönliche Schutzausrüstungen (PSA) liegen für Kinder oder die Erzieher vor? Da wohl keine PSA in den Einrichtungen vorliegen: f) Erzieher haben selbst ihre Gesundheit und die Ihrer Familien zu schützen. Welche Informationen hat das Ministerium zu den möglichen Optionen für die Erzieher? g) Dürfen alle Erzieher, selbst von U-3 Gruppen in Kitas, ohne das die Aufsicht, Versorgung und Evakuierung der Kinder sichergestellt ist? h) Welchen Versicherungsschutz gegenüber radioaktiven Schädigungen haben Erzieher und Kinder während der Dienst/Öffnungzeiten bei solchen Ereignissen? i) Im Falle des Versicherungsschutzes und einem GAU, bis wohin gilt der Versicherungsschutz für den (Schul)weg? Bis zur Wohnadresse oder bis zum erreichen einer sicheren Zone? j) Welche PSA wären notwendig? k) Welche PSA wäre für Keinkinder/Babies notwendig? Mit freundlichen Grüßen, Dipl.-Ing.(FH) Robert Michel [1] Der/Die Anträge nach IFG ist/sind ausschließlich im Rahmen von kostenfreier Bearbeitung gestellt, die Bearbeitung erfolgt denmach nur im Rahmen von: 1.) einfachen Anfragen i.S.v. §10 Abs. 1 Satz 2 IFG, 2.) oder nach Feststellung besonderen öffentlichen Interesses und vollständigen Gebührenerlass nach § 2 IFGGebV falls dies nach Ansicht der auskunftspflichtigen Stelle nicht möglich sei, bitte ich u.a. nach § 25 VwVfG um Darlegung der Gründe sowie Gelegenheit des rechtlichen Gehörs und Darlegung von Argumenten für eine vollständige Kostenfreiheit.
Robert Michel <<E-Mail-Adresse>>

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Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Az.: 32-52.04/07-1220/17 Sehr geehrter Herr Michel, mit Ihrer untenstehenden Mail stellen Sie einen Antrag auf …
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
WG: AKW GAU: Rechte und Pflichten für Erzieher und Kinder in öffentlichen Einrichtungen [#24774]
Datum
11. Oktober 2017 12:22
Status
Anfrage abgeschlossen
Az.: 32-52.04/07-1220/17 Sehr geehrter Herr Michel, mit Ihrer untenstehenden Mail stellen Sie einen Antrag auf Informationszugang gemäß § 4 Abs. 1 IFG NRW. Im Wesentlichen begehren Sie Informationen zu Rechten, Pflichten und Verhaltensweisen von Erziehern und Kindern im Fall eines Unfalls in einer kerntechnischen Anlage mit Freisetzung radioaktiver Strahlung. Auf Ihre Anfrage zu Ziffer II. c kann ich Ihnen mitteilen, dass die Katastrophenschutzbehörden die zur konkreten Gefahrenabwehr erforderlichen Maßnahmen bei einem Unfall in einer kerntechnischen Anlage mit Freisetzung radioaktiver Strahlung anordnen. In engen Grenzen haben die für den Katastrophenschutz zuständigen Behörden auch die Möglichkeit jedermann bzw. so genannte Nichtstörer zur Mitwirkung bei der Gefahrenabwehr im Wege von § 43 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (BHKG NRW) in Verbindung mit § 19 Ordnungsbehördengesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (OBG NRW) heranzuziehen. Dies kann im Einzelfall auch Erzieherinnen oder Erzieher treffen. Die Entscheidungen über solche Maßnahmen können aber nur im Einzelfall in Ansehung der konkreten Gefahrenlage getroffen werden. Insofern gibt es dazu keine Festlegungen im Vorfeld ( Frage II. d) Die genannten Rechtsvorschriften sind unter der Internetadresse https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_start allgemein zugänglich. Grundlage für die einheitlichen Katastrophenschutzplanungen in Deutschland bilden die „Rahmenempfehlungen für den Katastrophenschutz in der Umgebung kerntechnischer Anlagen“ vom 19./20.02.2015 der Strahlenschutzkommission (SSK), dem wissenschaftlichen Expertengremium zur Beratung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB). Diese Rahmenempfehlungen sind unter der folgenden Adresse öffentlich zugänglich https://www.ssk.de/SharedDocs/Beratungs…. Besondere Schutzvorkehrungen und Ausrüstungen für Erzieher und Kinder sind darin nicht vorgesehen. Die vorgesehenen Schutzmaßnahmen sind der Verbleib im Haus, der regelmäßig in den Familien und nicht in den Betreuungseinrichtungen realisiert werden soll, und die Jodblockade, also die ereignisabhängige Einnahme von Jodtabletten zur Prophylaxe gegen Schilddrüsenkrebs. Es sind allein spezielle Vorgaben für die Ausgabe und Dosierung von Jodtabletten gestaffelt nach Altersgruppen vorzusehen. Insoweit bestehen unterschiedliche Vorgaben für Kinder und Erzieher. Die Ausgabe der Jodtabletten wird durch die als untere Katastrophenschutzbehörden zuständigen Kreise und kreisfreien Städte geplant. Ihren Antrag auf Informationszugang zu Informationen im Übrigen weise ich zurück. Gründe: Gemäß § 4 Abs. 1 IFG NRW besteht ein Anspruch nur auf die bei der Stelle, an die der Antrag gerichtet ist, vorhandenen Informationen. Es liegen dem Innenministerium über die vorstehenden Angaben hinaus zu Ihren Fragen keine weiteren Informationen vor. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Düsseldorf, Bastionstraße 39, 40213 Düsseldorf (Postanschrift: Postfach 20 08 60, 40105 Düsseldorf) erhoben werden. Mit freundlichen Grüßen