Akzeptierte Arten bei Kartenzahlung

Anfrage an: Bezirksamt Pankow

Ich habe vor kurzem meinen Personalausweis verlängern lassen. Das kostet eine kleine Gebühr, die ausschließlich per Kartenzahlung beglichen werden kann. Kreditkartenzahlung ist nicht möglich.

Stattdessen geht Zahlung per EC-Karte. Nun gibt es keine Zahlung per EC-Karte (es handelt sich hierbei um eine eingetragene Marke von Mastercard) sondern es gibt entweder eine Zahlung per Girocard (von der Sparkasse) oder per Maestro (internationaler Standard).

Warum kann nur per Girocard bezahlt werden und warum werden nicht gängige internationale Standards unterstützt? Ich besitze keine Girocard, da ich nicht bei einer Sparkasse bin sondern bei einer anderen deutschen Bank. Wie kann ich nun bezahlen?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    22. September 2019
  • Frist
    25. Oktober 2019
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Lars Böhnke
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie…
An Bezirksamt Pankow Details
Von
Lars Böhnke
Betreff
Akzeptierte Arten bei Kartenzahlung [#167079]
Datum
22. September 2019 20:53
An
Bezirksamt Pankow
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich habe vor kurzem meinen Personalausweis verlängern lassen. Das kostet eine kleine Gebühr, die ausschließlich per Kartenzahlung beglichen werden kann. Kreditkartenzahlung ist nicht möglich. Stattdessen geht Zahlung per EC-Karte. Nun gibt es keine Zahlung per EC-Karte (es handelt sich hierbei um eine eingetragene Marke von Mastercard) sondern es gibt entweder eine Zahlung per Girocard (von der Sparkasse) oder per Maestro (internationaler Standard). Warum kann nur per Girocard bezahlt werden und warum werden nicht gängige internationale Standards unterstützt? Ich besitze keine Girocard, da ich nicht bei einer Sparkasse bin sondern bei einer anderen deutschen Bank. Wie kann ich nun bezahlen?
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Lars Böhnke <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Lars Böhnke << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Lars Böhnke

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