Alarm- und Ausrückeordnung Berliner Feuerwehr
Anfrage an:
Berliner Feuerwehr
Verwendetes Gesetz:
Informationsfreiheitsgesetz Berlin (IFG)
Die Alarm- und Ausrückeordnung der Berliner Feuerwehr
Ergebnis der Anfrage
Mit der Begründung der "Gefährdung des Allgemeinwohls" wurde die Anfrage abgelehnt. Die Beauftragte für Informationsfreiheit und Datenschutz in Berlin war der Meinung, dass bei entsprechendem Einspruch zwar eine geschwärzte Version der AAO herauskommen könnte, allerdings hohe kosten für Juristen zu erwarten wären. Daher habe ich keinen Einspruch erhoben.
Anfrage abgelehnt
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Datum9. März 2018
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10. April 2018
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