Alarm- und Ausrückeordnung Berliner Feuerwehr

Anfrage an: Berliner Feuerwehr

Die Alarm- und Ausrückeordnung der Berliner Feuerwehr

Ergebnis der Anfrage

Mit der Begründung der "Gefährdung des Allgemeinwohls" wurde die Anfrage abgelehnt. Die Beauftragte für Informationsfreiheit und Datenschutz in Berlin war der Meinung, dass bei entsprechendem Einspruch zwar eine geschwärzte Version der AAO herauskommen könnte, allerdings hohe kosten für Juristen zu erwarten wären. Daher habe ich keinen Einspruch erhoben.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    9. März 2018
  • Frist
    10. April 2018
  • 0 Follower:innen
Keanu Dölle
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Berliner Feuerwehr Details
Von
Keanu Dölle
Betreff
Alarm- und Ausrückeordnung Berliner Feuerwehr [#26953]
Datum
9. März 2018 16:55
An
Berliner Feuerwehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Alarm- und Ausrückeordnung der Berliner Feuerwehr
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Keanu Dölle <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Keanu Dölle << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Keanu Dölle
Berliner Feuerwehr
Sehr geehrter Herr Dölle, als Pressestelle sind wir nicht für die Bearbeitung Ihrer Anfrage zuständig. Wir haben …
Von
Berliner Feuerwehr
Betreff
AW: Alarm- und Ausrückeordnung Berliner Feuerwehr [#26953]
Datum
13. März 2018 08:01
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Dölle, als Pressestelle sind wir nicht für die Bearbeitung Ihrer Anfrage zuständig. Wir haben diese daher an den Fachbereich Einsatzlenkung weitergeleitet. Diese werden in eigener Zuständigkeit antworten. Mit freundlichen Grüßen

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Berliner Feuerwehr
Sehr geehrter Herr Dölle, hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage vom 09.03.2018 über die Internets…
Von
Berliner Feuerwehr
Betreff
AW: Alarm- und Ausrückeordnung Berliner Feuerwehr [#26953]
Datum
20. März 2018 13:25
Status
Warte auf Antwort
image001.png
9,4 KB


Sehr geehrter Herr Dölle, hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage vom 09.03.2018 über die Internetseite https://fragdenstaat.de/ . Beiliegen übersende ich Ihnen zeitgleich -wunschgemäß per E-Mail- das Ergebnis Ihrer Anfrage und bedauere, Ihnen keinen positiven Bescheid erteilen zu können. Mit freundlichen Grüßen