Alarm- und Ausrückeordnung der Feuerwehr

Anfrage an: Stadt Gelsenkirchen

* Die Alarm- und Ausrückeordnung ihrer Feuerwehr
* Sowie die Info wann diese das letzte mal geändert worden ist

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    9. Januar 2018
  • Frist
    10. Februar 2018
  • Kosten dieser Information:
    24,00 Euro
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Stadt Gelsenkirchen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Alarm- und Ausrückeordnung der Feuerwehr [#26034]
Datum
9. Januar 2018 11:12
An
Stadt Gelsenkirchen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
* Die Alarm- und Ausrückeordnung ihrer Feuerwehr * Sowie die Info wann diese das letzte mal geändert worden ist
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Gelsenkirchen
Alarm- und Ausrückordnung Sehr geehrtAntragsteller/in wir haben Ihre Anfrage erhalten und prüfen derzeit die Mach…
Von
Stadt Gelsenkirchen
Betreff
Alarm- und Ausrückordnung
Datum
15. Januar 2018 07:52
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in wir haben Ihre Anfrage erhalten und prüfen derzeit die Machbarkeit. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Alarm- und Ausrückordnung [#26034] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Alarm- …
An Stadt Gelsenkirchen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Alarm- und Ausrückordnung [#26034]
Datum
28. Februar 2018 17:12
An
Stadt Gelsenkirchen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Alarm- und Ausrückeordnung der Feuerwehr“ vom 09.01.2018 (#26034) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 19 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 26034 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Stadt Gelsenkirchen
AW: Alarm- und Ausrückordnung Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Alarm- und Ausrückeor…
Von
Stadt Gelsenkirchen
Betreff
AW: Alarm- und Ausrückordnung
Datum
2. März 2018 11:17
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
11,4 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Alarm- und Ausrückeordnung der Feuerwehr Gelsenkirchen wurde zuletzt im Dezember 2009 geändert. Wir senden Ihnen eine Kopie, nach dem Eingang der Gebühr, der Alarm- und Ausrückeordnung auf den Postweg zu. Bitte senden Sie uns daher zeitnah Ihre Postalische Adresse zu. Die Aktenauskunft ist laut der Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein Westfalen gebührenpflichtig, da diese mit einem erheblichen Vorbereitungsaufwand durchgeführt wird. Die Gebührensatzung beträgt mindestens 10,- Euro. In Ihrem Fall wird der Gebührentarif zur Allgemeinen Verwaltungsgebührensatz der Stadt Gelsenkirchen vom 29.04.2016 eine Gebühr in Höhe von 24,- Euro erhoben. Für diesen Vorgang wird ebenfalls vorher die Postalische Adresse benötigt. Die Bereiche, welches die Landesbehörden betreffen (Stichwort Landeskonzepte), bzw. nach §6 IFG "das Bekanntwerden der Information die die öffentliche Sicherheit oder Ordnung beeinträchtigen würde", sind in der Kopie geschwärzt. Die Landeskonzepte sind beim "Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen" anzufragen und dürfen durch die Stadt Gelsenkirchen nicht herausgegeben werden. Die Auskunft ist nur für Sie persönlich bestimmt und darf weder auf privaten oder öffentlichen Plattformen, sowie im Internet eingestellt werden. Die Antwort ist nur für den betroffen Bürger bestimmt und sollte bei Nichtgebrauch vernichtet werden. Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie nach Abwägung der Kosten die Auskunft weiterhin durchführen möchten. Bei einer positiven Rückmeldung zur Auskunft und Übermittlung der vollständigen Adressdaten, wird die Stadt Gelsenkirchen innerhalb von einem Monat Ihr Anliegen bearbeiten. Mit freundlichen Grüßen