Alarm- und Ausrückeordnung der Feuerwehr

* Die Alarm- und Ausrückeordnung ihrer Feuerwehr
* Sowie die Info wann diese das letzte mal geändert worden ist

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    9. Januar 2018
  • Frist
    10. Februar 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Alarm- und Ausrückeordnung der Feuerwehr [#26038]
Datum
9. Januar 2018 11:22
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
* Die Alarm- und Ausrückeordnung ihrer Feuerwehr * Sowie die Info wann diese das letzte mal geändert worden ist
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Kommunalverwaltung Köln
Sehr geehrtAntragsteller/in ich habe Ihre Anfrage zur Alarm- und Ausrückeordnung (AAO) zur Bearbeitung erhalten. G…
Von
Kommunalverwaltung Köln
Betreff
AW: Alarm- und Ausrückeordnung der Feuerwehr [#26038]
Datum
15. Januar 2018 17:32
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
7,6 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in ich habe Ihre Anfrage zur Alarm- und Ausrückeordnung (AAO) zur Bearbeitung erhalten. Gerne möchten wir Ihnen die Gelegenheit geben, bei uns vor Ort die AAO einzusehen. Auf Grund der verwendeten Abkürzungen und niedergelegten Maßnahmen kann diese jedoch nicht versandt werden. Bestimmte Regeln sind nicht ohne zusätzliche Erklärungen verständlich oder können falsch interpretiert werden. Weiterhin sind die Maßnahmen auf die örtlichen Erfordernisse der Stadt Köln ausgelegt und können daher nicht mit anderen Ausarbeitungen verglichen werden. Derzeit besteht die AAO der Feuerwehr Köln aus einer Liste mit Einsatzstichworten und den dazugehörigen Einsatzmittelketten. Da hier auch Maßnahmen externer Behörden niedergelegt sind, können wir diese leider nicht versenden. Gerne beantworte ich Ihnen aber Ihre speziellen Fragen, die Sie zur Alarm- und Ausrückeordnung der Feuerwehr Köln haben. Diese können Sie mir gerne zusenden, ich werde diese dann umgehend beantworten. Die AAO der Feuerwehr ist ein Werk, das ständig Anpassungen unterliegt. Die letzte Bearbeitung ist daher aus Sept. 2017. In der Regel sind dies immer kleinere Anpassungen bei Änderungen von Fahrzeugen oder Einsatzstichworten. Mit freundlichen Grüßen