Alarm- und Ausrückeordnung der Feuerwehr

* Die Alarm- und Ausrückeordnung ihrer Feuerwehr
* Sowie die Info wann diese das letzte mal geändert worden ist

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    7. Januar 2018
  • Frist
    9. Februar 2018
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Bonn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Alarm- und Ausrückeordnung der Feuerwehr [#25980]
Datum
7. Januar 2018 23:05
An
Kommunalverwaltung Bonn
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
* Die Alarm- und Ausrückeordnung ihrer Feuerwehr * Sowie die Info wann diese das letzte mal geändert worden ist
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunalverwaltung Bonn
IFG Antrag betreffend die Alarm- und Ausrückordnung der Feuerwehr Sehr geehrtAntragsteller/in ich bestätige Ihnen…
Von
Kommunalverwaltung Bonn
Betreff
IFG Antrag betreffend die Alarm- und Ausrückordnung der Feuerwehr
Datum
11. Januar 2018 15:51
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrtAntragsteller/in ich bestätige Ihnen hiermit den Eingang Ihrer Email vom 7. Januar 2018 in o.a. Angelegenheit für den 10. Januar bei dem Amt für Recht und Versicherungen als der hierfür zuständigen Stelle. In Ihrem Antrag erbitten Sie Informationen über die Alarm- und Ausrückordnung der Bonner Feuerwehr und eine Information darüber, wann diese Ordnung letztmals geändert wurde. Gemäß § 4 Abs. 1 IFG NRW haben Sie grundsätzlich einen Anspruch auf Zugang zu bei der Stadt Bonn vorhandenen amtlichen Informationen. Dieser Anspruch ist jedoch einzuschränken, soweit die Schutzvorschriften des IFG NRW (§§ 6-9 IFG NRW) Anwendung finden. Ich werde die zuständigen Fachämter über Ihr Ersuchen informieren und die erforderlichen Informationen anfordern. Sobald mir die Informationen vorliegen, werde ich diese sichten und daraufhin überprüfen, ob sie unter Berücksichtigung gesetzlicher Schutzbestimmungen uneingeschränkt zugänglich gemacht werden können. Ich mache vorsorglich darauf aufmerksam dass für die Amtshandlungen aufgrund des IFG NRW grundsätzlich Gebühren erhoben werden (§ 11 Abs. 1 S.1 IFG NRW). Lediglich die Ablehnung eines Antrags auf Informationszugang und die Akteneinsicht in einfach gelagerten Fällen bleiben gebührenfrei. Für mögliche Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Kommunalverwaltung Bonn
IFG Antrag betreffend die Alarm- und Ausrückordnung der Feuerwehr vom 7. Januar Sehr geehrtAntragsteller/in bezu…
Von
Kommunalverwaltung Bonn
Betreff
IFG Antrag betreffend die Alarm- und Ausrückordnung der Feuerwehr vom 7. Januar
Datum
17. Januar 2018 09:14
Status
Warte auf Antwort
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7,1 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in bezugnehmend auf Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz hinsichtlich der Alarm- und Ausrückordnung der Bonner Feuerwehr bitte ich Sie uns Ihre Anschrift zu nennen, so dass wir Ihren Antrag ordnungsgemäß bescheiden können. Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
AW: IFG Antrag betreffend die Alarm- und Ausrückordnung der Feuerwehr vom 7. Januar [#25980] Sehr geehrte Damen u…
An Kommunalverwaltung Bonn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG Antrag betreffend die Alarm- und Ausrückordnung der Feuerwehr vom 7. Januar [#25980]
Datum
28. Februar 2018 17:07
An
Kommunalverwaltung Bonn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Um Ihnen und dem Steuerzahler kosten zu vermeiden bitte ich Sie mir die Information per E-Mail zukommen zulassen: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 25980 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Kommunalverwaltung Bonn
IFG Antrag betreffend die Alarm- und Ausrückordnung der Feuerwehr vom 7. Januar [#25980] Sehr geehrtAntragsteller…
Von
Kommunalverwaltung Bonn
Betreff
IFG Antrag betreffend die Alarm- und Ausrückordnung der Feuerwehr vom 7. Januar [#25980]
Datum
14. März 2018 15:27
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrtAntragsteller/in ich komme zurück auf Ihre E-Mail vom 28.02.2018. Sie nennen mir in diesem Schreiben eine E-Mail-Adresse und bitten um Bescheidung Ihres Antrags. Voraussetzung eines rechtswirksamen Bescheids ist, dass dieser schriftlich erlassen wird. Hierfür ist die Identifikation des Adressaten folglich dessen Adresse erforderlich, um den Zugang des Bescheids und dessen Rechtsmittelbelehrung zu gewährleisten. Eine elektronischen Übermittlung des Bescheids ist nur möglich, soweit eine Verschlüsselung unserer Korrespondenz geschaffen wird. Dies ist im Rahmen einer E-Mail möglich, jedoch benötigen wir hierfür den öffentlichen Teil Ihres Schlüsselpaares, um eine verschlüsselte Verbindung aufzubauen. Den öffentlichen Teil des Schlüsselpaares der Stadt Bonn finden Sie auf der Website www.bonn.de<http://www.bonn.de> . Ich bitte Sie, uns entweder Ihre Postadresse oder den öffentlichen Teil Ihres Schlüsselpaares zukommen zu lassen, so dass ich Ihren Antrag bescheiden kann. Mit freundlichen Grüßen